Arbeitsrecht: 34 Regelungen lockern Befristung und Kündigungsschutz
04.07.2026 - 08:08:04 | boerse-global.de
Es soll Unternehmen mehr Flexibilität geben, verschärft aber auch die Regeln für Krankschreibungen.
Telefonische Krankschreibung soll wegfallen
Ein zentraler Punkt: Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Wer eine falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht, muss mit schärferen Sanktionen rechnen.
Befristungen werden deutlich ausgeweitet
Die Koalition lockert die Regeln für sachgrundlose Befristungen massiv. Die maximale Dauer steigt auf 48 Monate, innerhalb dieser Zeit sind bis zu sechs Verlängerungen möglich. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2030. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen – eine weitere Entlastung für Arbeitgeber.
Kündigungsschutz für Hochverdiener wird gelockert
Ab Januar 2027 greifen Sonderregeln für Spitzenverdiener. Betroffen ist, wer mehr als das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung verdient – derzeit rund 177.450 Euro Jahresbrutto.
Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis dann gegen eine Abfindung auflösen, selbst wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt wäre. Die Abfindung ist auf 12 bis 18 Monatsgehälter begrenzt. Das Modell lehnt sich an bestehende Regeln für Risikoträger im Finanzsektor an. Wer schnell einen neuen Job findet, soll steuerlich begünstigt werden – das soll die Mobilität am Arbeitsmarkt fördern.
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Minijobs werden teurer, Mehrarbeit steuerfrei
Auch bei Steuern und Sozialabgaben gibt es Änderungen. Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent. Im Gegenzug bleiben Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei.
Beim Thema Künstliche Intelligenz setzt die Regierung auf Dialog. Die Sozialpartner sollen bis Oktober 2026 Vorschläge zur Mitbestimmung bei KI-Prozessen vorlegen.
Gerichte verschärfen Regeln für Kündigungen
Parallel zu den politischen Beschlüssen gibt es wegweisende Urteile der Arbeitsgerichte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte im März klar: Fehlt die ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige, ist die Kündigung unwirksam. Ein Nachholen ist ausgeschlossen – das verstoße gegen Europarecht.
Ein weiteres Urteil vom Mai betrifft den Zugangsnachweis von Dokumenten. Ein Einwurfeinschreiben allein reicht nicht als Beweis, dass ein Schreiben tatsächlich angekommen ist. Im konkreten Fall scheiterte eine Kündigung, weil der Zugang der Einladung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nicht nachgewiesen werden konnte.
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Baustellen-Kontrollen offenbaren massive Mängel
Neben der Rechtsprechung bleibt der praktische Arbeitsschutz ein Thema. In Hessen kontrollierten die Regierungspräsidien im Juni Baugerüste. Der Hintergrund: Zwischen 2009 und 2023 gingen 31 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle auf Abstürze zurück. Das Ergebnis der Aktionswoche ist alarmierend: Nur auf 21 Prozent der überprüften Baustellen waren die Schutzmaßnahmen an Gerüsten vollständig in Ordnung.
