Arbeitsrecht 2026: Landesarbeitsgericht setzt Grenzen für Restrukturierungen
Veröffentlicht am: 16.08.2026 um 07:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Siemens-Betriebsratsvorsitzende Tobias Bäumler hat Mitte August 2026 deutliche Kritik an der langfristigen Unternehmensstrategie geübt. Im Fokus stehen dabei die unter dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Joe Kaeser vollzogenen Abspaltungen der Medizintechniksparte Healthineers sowie der Energietechniktochter Siemens Energy.
Bäumler bewertete diese Schritte als strategische Fehlentscheidungen und mahnte für den aktuellen KI-zentrierten Konzernumbau eine höhere Transparenz sowie eine stärkere Einbindung der Arbeitnehmervertreter an.
Kritik an der Strategie der vergangenen Jahre
In seinen Erklärungen Mitte August verdeutlichte Bäumler, dass die Trennung von den ehemaligen Tochtergesellschaften aus heutiger Sicht die Wertentwicklung des Gesamtkonzerns beeinträchtigt habe.
Zwar hätten sich sowohl Healthineers als auch Siemens Energy als eigenständige Unternehmen positiv entwickelt, doch Siemens als integrierter Konzern wäre nach Einschätzung des Betriebsratschefs heute wertvoller, wenn diese Sparten Teil des Unternehmens geblieben wären.
Die Kritik bezieht sich primär auf die Ära von Ex-CEO Kaeser, dessen Strategie maßgeblich durch die Verselbstständigung von Kerngeschäften geprägt war. Bäumler stellt dieser Entwicklung die aktuellen Herausforderungen gegenüber und fordert, aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu lernen, um die Substanz des Konzerns künftig besser zu wahren.
Fokus auf Künstliche Intelligenz und Datenbasis
Mit Blick auf die aktuelle Führung unter CEO Roland Busch signalisierte der Betriebsratschef grundsätzlich Unterstützung für den eingeschlagenen Kurs. Er begrüßte die Konzentration auf den Ausbau von Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb des Unternehmens. Ziel müsse es sein, bestehende Silos innerhalb der Konzernstrukturen aufzubrechen und eine einheitliche Datenbasis zu schaffen.
Allerdings verknüpfte Bäumler diese Unterstützung mit der Forderung nach hoher Transparenz. Ein KI-fokussierter Umbau dürfe nicht zu einem Kontrollverlust für die Belegschaft führen. Die Transformation müsse so gestaltet sein, dass die Arbeitnehmer aktiv in die Prozesse einbezogen werden, um die Akzeptanz für den technologischen Wandel zu sichern.
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Rechtliche Rahmenbedingungen bei Umstrukturierungen
Die Diskussion bei Siemens findet vor dem Hintergrund verschärfter rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen für Konzernumwandlungen statt. Wie Experten für Steuerrecht betonen, müssen Anträge auf Buchwertfortführung bei steuerneutralen Umstrukturierungen nach dem Umwandlungssteuergesetz seit einer Verschärfung im Jahr 2024 streng fristgerecht eingereicht werden. Dies betreffe insbesondere die schriftliche Antragstellung oder die Übermittlung via ELSTER.
Zudem konkretisierte die Rechtsprechung im Jahr 2026 die Spielräume für Arbeitgeber bei der Vorbereitung von Restrukturierungen. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln dürfen Unternehmen zwar vorbereitende Maßnahmen bereits vor dem Abschluss eines Interessenausgleichs treffen, allerdings dürfen dabei keine unumkehrbaren Tatsachen geschaffen werden. Dies markiert eine wichtige Grenze für das Management in Verhandlungen mit Betriebsräten.
Branchenweiter Trend zu strategischen Abspaltungen
Siemens steht mit der Debatte um Carve-Outs nicht allein. Auch andere Industriekonzerne nutzen Abspaltungen als Finanzierungsinstrument für ihre Transformation.
So plant Thyssenkrupp laut Berichten vom August 2026, die Umgestaltung des Unternehmens über Kreditlinien der Tochtergesellschaften zu finanzieren, die mit eigenen Vermögenswerten besichert werden. Dieses Modell soll unter anderem beim für Ende 2026 geplanten Börsengang von TK Accelis zur Anwendung kommen.
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In solchen Fällen von Personalabbau oder Standortschließungen im Zuge von Umstrukturierungen, wie sie aktuell auch bei anderen Dienstleistern beobachtet werden, fordern Gewerkschaften regelmäßig umfassende Sozialpläne.
Rechtlich ist dabei festzuhalten, dass für betriebsbedingte Kündigungen strenge Anforderungen an die Sozialauswahl und die Darlegung wegfallender Aufgaben gelten. In Deutschland können Abfindungen im Jahr 2026 bis zu einem Betrag von 10.300 Euro steuerfrei bleiben, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
