Arbeitsplatz-Ergonomie, Arbeitgeber

Arbeitsplatz-Ergonomie: Arbeitgeber muss Linkshänder-Ausstattung zahlen

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitgeber müssen linkshändergerechte Arbeitsmittel stellen und die Kosten tragen. Auch Bewerbungsfragen zur Händigkeit sind unzulässig.

Linkshänder am Arbeitsplatz: Pflichten und Kosten für Arbeitgeber im Überblick
Ein ergonomischer Arbeitsplatz mit einer speziellen Computermaus für Linkshänder auf einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Anlässlich des Tags der Linkshänder am 11. August 2026 rückt die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen verstärkt in den Fokus von Unternehmen und Arbeitsrechtlern. Arbeitgeber sind dazu angehalten, die spezifischen Bedürfnisse linkshändiger Mitarbeiter bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln zu berücksichtigen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.

Die Diskussion um die Ausstattung von Arbeitsplätzen für die wachsende Zahl offen linkshändiger Arbeitnehmer gewinnt an Bedeutung. Im Kern geht es um die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel, die von der einfachen Schere bis hin zu speziellen Eingabegeräten wie Computermäusen reichen. Experten weisen darauf hin, dass die Verpflichtung zur ergonomischen Anpassung des Arbeitsplatzes eine klare rechtliche Grundlage hat und nicht im Ermessen des Arbeitgebers liegt.

Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes

Als maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Ausstattung des Arbeitsplatzes gelten das Arbeitsschutzgesetz sowie die Arbeitsstättenverordnung. Diese Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.

In diesem Zusammenhang wird betont, dass eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes zwingend erforderlich ist. Wenn Standardgeräte für Rechtshänder bei linkshändigen Angestellten zu Fehlbelastungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, muss der Arbeitgeber reagieren. Die Kosten für spezielle linkshändergerechte Arbeitsmittel dürfen dabei nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden, sondern sind vollständig vom Unternehmen zu tragen.

Anpassung von Maschinen und Geräten

Die Pflicht zur ergonomischen Optimierung endet nicht bei Büroartikeln. Auch bei industriellen Anlagen und Maschinen besteht die Anforderung, diese auf die Bedürfnisse von Linkshändern abzustimmen, sofern dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Unfallrisiko zu minimieren und eine intuitive, sichere Bedienung der Anlagen zu gewährleisten.

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Sollte eine Nutzung von Geräten, die ausschließlich für Rechtshänder konzipiert sind, eine konkrete Gesundheitsgefährdung für den Arbeitnehmer darstellen, ergibt sich daraus eine klare rechtliche Konsequenz: Der betreffende Mitarbeiter darf die Arbeit mit diesen ungeeigneten Geräten verweigern. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, um die Arbeitsfähigkeit des Angestellten ohne gesundheitliche Risiken sicherzustellen.

Schutz der Persönlichkeitsrechte im Bewerbungsprozess

Neben der praktischen Ausstattung am Arbeitsplatz gibt es auch klare Vorgaben für das Einstellungsverfahren. Juristen stellen klar, dass die Frage nach der Linkshändigkeit in einem Bewerbungsgespräch grundsätzlich unzulässig ist. Da die Händigkeit in der Regel keinen direkten Einfluss auf die fachliche Qualifikation für eine Stelle hat, gehört sie zur Privatsphäre der Bewerber.

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Sollte ein potenzieller Arbeitgeber dennoch nach der Linkshändigkeit fragen, steht den Bewerbern ein „Recht zur Lüge“ zu. Unwahre Angaben auf eine unzulässige Frage dürfen später nicht als Grund für eine Kündigung oder eine Anfechtung des Arbeitsvertrages herangezogen werden. Unternehmen sind daher gut beraten, die Arbeitsplatzgestaltung erst nach der Einstellung themenbezogen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu besprechen.

Die aktuelle Bdewatte verdeutlicht, dass Ergonomie am Arbeitsplatz kein allgemeiner Standard ist, sondern individuell auf die physischen Voraussetzungen der Belegschaft zugeschnitten sein muss. Für Unternehmen bedeutet dies eine fortlaufende Prüfung ihrer Ausstattung sowie eine Sensibilisierung für die Anforderungen linkshändiger Mitarbeiter.

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