Arbeitsmarktreform, Minijobs

Arbeitsmarktreform: Minijobs teurer, Befristungen länger ab 2027

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt umfassende Arbeitsmarktreform mit höheren Minijob-Abgaben, längeren Befristungen und strengeren Krankmeldungsregeln.

Arbeitsmarktreform 2027: Höhere Minijob-Kosten und neue Regeln
Ein moderner Schreibtisch mit Taschenrechner und Unterlagen, die rechtliche Rahmenbedingungen für Beschäftigungsverhältnisse symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung plant die größte Arbeitsmarktreform seit Jahren. Das Paket bringt höhere Kosten für Minijobs, längere Befristungen und strengere Regeln bei Krankmeldungen.

Am 2. Juli präsentierten CDU/CSU und SPD das Reformpaket „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Es umfasst insgesamt 34 Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Der Bundestag hat bereits erste Änderungen für 2027 beschlossen.

Minijobs werden teurer

Für rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigte steigen die Abgaben deutlich. Die monatliche Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro. Zum 1. Januar 2027 erhöht sich der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 auf 17,5 Prozent.

Ein Betrieb mit zehn Minijobbern muss laut Branchenverbänden jährlich rund 3.250 Euro mehr zahlen. Auch der Pauschalsteuersatz für Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent.

Die Rentenkommission geht noch weiter: Sie fordert die vollständige Einbeziehung von Minijobs in die Rentenversicherung ohne Befreiungsmöglichkeit. Bisher nutzen nur 20,9 Prozent der Minijobber die Möglichkeit, eigene Rentenbeiträge zu zahlen. Das Gastgewerbe und andere Branchen warnen vor steigenden Kosten.

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Längere Befristungen ohne Grund

Ein Kernpunkt der Reform: Die sachgrundlose Befristung wird ausgeweitet. Künftig sind bis zu 48 Monate möglich, mit bis zu sechs Verlängerungen. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet.

Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungsabreden. Das soll Bürokratie abbauen. Um die Mobilität zu fördern, sind steuerliche Vergünstigungen für Abfindungen geplant – wenn Arbeitnehmer schnell einen neuen Job finden.

Krankmeldung: Strengere Regeln ab Tag eins

Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Hintergrund sind steigende Krankenstände. Von Januar bis November 2025 lag der Durchschnitt bei 18,6 Krankheitstagen – ein deutlicher Anstieg. Juristen weisen darauf hin, dass Arbeitgeber bereits heute ab Tag eins ein Attest verlangen können. Die Neuregelung macht dies zum Standard.

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Hochverdiener und Tarifbindung

Für Beschäftigte mit einem Jahresgehalt über 177.450 Euro gilt ab 2027 ein erweiterter Auflösungsanspruch. Das vereinfacht die Beendigung von Arbeitsverhältnissen in diesem Segment.

Die Regierung will zudem die Tarifbindung erhöhen – sie liegt aktuell bei 49 Prozent. Ein nationaler Aktionsplan sieht vor, Gewerkschaften digitalen Zugang zu Betrieben zu ermöglichen. Die Wochenarbeitszeit soll flexibler werden, statt starrer täglicher Höchstarbeitszeiten. Seit Anfang 2026 sind Gewerkschaftsbeiträge steuerlich begünstigt.

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