Arbeitsmarktreform: Leichtere Kündigungen für Topverdiener ab Januar
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 16:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Koalition will mit Steuerboni auf Abfindungen und erleichterten Kündigungen für Topverdiener den Arbeitsmarkt reformieren. Das Paket vom 2. Juli soll bis Jahresende Gesetz werden.
Höhere Steuerboni für schnelle Jobwechsel
Kern der Reform: Wer nach einer Kündigung schnell einen neuen Job findet, soll steuerlich belohnt werden. Je früher die neue Stelle beginnt, desto höher fällt der Steuerbonus auf die Abfindung aus. Im Gegenzug soll die bisherige Fünftelregelung für diese Fälle wegfallen.
Konkrete Fristen und Steuersätze stehen noch nicht fest. Die Regierung verspricht sich davon mehr Mobilität am Arbeitsmarkt. Zusätzlich sind „Arbeitsmarktdrehscheiben“ und spezielle Job-to-Job-Qualifizierungen geplant.
Ökonom Robin Jessen vom RWI sieht das kritisch: „Es ist nicht Aufgabe des Staates, Arbeit zu bestimmten Zeitpunkten künstlich attraktiver zu machen.“
Erleichterte Kündigungen für Spitzenverdiener
Ab dem 1. Januar 2027 sollen neue Regeln für Besserverdienende greifen. Wer brutto mehr als 177.450 Euro im Jahr verdient, kann künftig leichter gegen Abfindung gekündigt werden. Das ist das 1,75-Fache der Beitragsbemessungsgrenze.
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Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) betrifft das nur 0,27 Prozent der Arbeitnehmer. IAB-Experte Enzo Weber warnt: „Diese Gruppe ist oft über 55 und hat familiäre Verpflichtungen. Die Gehaltsschwelle könnte die berufliche Entwicklung hemmen.“
Parallel dazu plant die Koalition eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Für Neueinstellungen bis Ende 2030 soll die Höchstdauer von 24 auf 48 Monate steigen. Bis zu sechs Verlängerungen wären möglich.
Entlastungen bei Steuern und Sozialleistungen
Das Paket bringt auch konkrete Entlastungen für Familien. Ein Durchschnittshaushalt mit zwei Kindern und 60.000 Euro Jahreseinkommen soll über 600 Euro pro Jahr sparen.
Weitere Steueränderungen im Überblick:
- Grundfreibetrag: Steigt bis 2028 auf 12.900 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag: Erhöht sich auf 1.430 Euro
- Kindergeld: Liegt 2028 bei 272 Euro
- Spitzensteuersatz: Greift ab 70.600 Euro Einkommen
- Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro
Bei den Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit gilt ab Januar 2027 eine steuerliche Obergrenze von 75 Euro Stundenlohn.
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Die Rentenreform sieht eine Aktienrente vor und koppelt das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung. Bei Minijobs steigt die Arbeitgebersteuer auf 5 Prozent.
Wirtschaft begrüßt – Gewerkschaften lehnen ab
Das 34 Punkte umfassende Paket spaltet die Lager. Bert Sutter, Präsident des Wirtschaftsverbandes Industrieller Unternehmen Baden, lobt die Flexibilisierung bei Befristungen und den Wegfall des besonderen Kündigungsschutzes für Topverdiener. Einen „großen Wurf“ sieht er im Kompromiss aber nicht.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher bezeichnet das Paket als weitgehend symbolisch. Nennenswerte Wachstumsimpulse erwartet er nicht.
Ver.di lehnt die Aufweichung des Kündigungsschutzes grundlegend ab. Kritiker befürchten zudem, dass vor allem gut vermittelbare Fachkräfte von den neuen Abfindungsregeln profitieren. Menschen in strukturschwachen Regionen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen könnten benachteiligt werden.
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