Arbeitsmarkt-Reform, Minijobs

Arbeitsmarkt-Reform: Minijobs, Befristungen und Krankmeldungen neu geregelt

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 16:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung stellt ein Reformpaket vor, das Minijobs, Befristungen und Krankmeldungen grundlegend ändert. Arbeitgeber warnen vor steigenden Kosten.

Arbeitsmarktreform 2026: Neue Regeln für Minijobs und Befristungen
Schreibtisch mit Dokumenten und Taschenrechner als Symbolik für die Reform der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Reformpaket für den Arbeitsmarkt vorgestellt. Unter dem Namen „Aufschwung und Beschäftigung“ bringt es grundlegende Änderungen bei Minijobs, Befristungen und der Krankmeldung. Während die Regierung auf mehr Flexibilität setzt, warnen Wirtschaftsverbände vor steigenden Kosten.

Rückkehr zur Rentenversicherung für Minijobber

Ein Kernpunkt der Reform betrifft die soziale Absicherung von Minijobbern. Seit Anfang Juli 2026 können Beschäftigte, die sich einst von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, zurück in die gesetzliche Rentenversicherung wechseln. Die Option gilt einmalig.

Hintergrund ist eine Empfehlung der Alterssicherungskommission. Sie schlägt vor, die sogenannte Opt-out-Möglichkeit komplett zu beenden. Minijobs würden dann grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – Ausnahmen nur noch für Schüler.

Aktuell zahlen gewerblich Beschäftigte bei der Verdienstgrenze von 603 Euro einen Eigenanteil von 3,6 Prozent (21,71 Euro). Das erhöht den jährlichen Rentenanspruch rechnerisch um 5,68 Euro. Doch von den rund 6,8 Millionen Minijobbern in Deutschland zahlen nur 20,9 Prozent eigene Beiträge. Das zeigen Zahlen aus dem ersten Quartal 2026.

Bundeskanzler Merz tritt Forderungen nach einer Abschaffung der Minijobs entgegen. Auch Markus Söder und Christoph Ploß betonten bei einem Treffen in München die Bedeutung dieser Beschäftigungsform – vor allem für kleine Unternehmen.

Arbeitgeber zahlen ab 2027 deutlich mehr

Trotz des Erhalts der Minijobs steigen die Kosten für Arbeitgeber. Laut dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung ab Januar 2027 von 13 auf 17,5 Prozent klettern. Bei 603 Euro Monatsverdienst bedeutet das eine Mehrbelastung von 27,14 Euro pro Stelle. Zusätzlich ist eine Erhöhung des Pauschalsteuersatzes von 2 auf 5 Prozent im Gespräch.

Anzeige

Angesichts steigender Abgaben und neuer gesetzlicher Grenzen wird die korrekte Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitgeber immer komplexer. Diese kostenlose Mustervorlage hilft Ihnen, Minijob-Verträge rechtssicher zu erstellen und teure Fehler bei der Einstellung zu vermeiden. Rechtssichere Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge jetzt kostenlos herunterladen

Weitere Kosten könnten folgen: Ein Pflegeversicherungsbeitrag und ein Ehegatten-Zuschlag von 2,5 Prozent sind für Anfang 2028 geplant.

Branchenverbände wie der DEHOGA und der Handelsverband Deutschland (HDE) reagierten scharf. In einem Brandbrief warnen sie vor der faktischen Entwertung des Minijob-Modells. Besonders betroffen: der Handel mit rund 1,04 Millionen Minijobbern und das Gastgewerbe mit rund 873.000 Beschäftigten.

Befristungen werden großzügiger, Krankmeldungen strenger

Das Koalitionspaket vom 2. Juli 2026 bringt auch Änderungen im allgemeinen Arbeitsrecht. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen soll bis Ende 2030 auf maximal 48 Monate ausgeweitet werden. Bis zu sechs Verlängerungen sind dann möglich. Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen.

Im Gegenzug werden die Regeln für Krankmeldungen verschärft. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Außerdem ist geplant: Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden.

Anzeige

Ob Befristungen oder neue Nachweispflichten – wer im Arbeitsrecht veraltete Klauseln nutzt, riskiert empfindliche Bußgelder von bis zu 2.000 Euro. Dieser Gratis-Ratgeber unterstützt Personaler und Führungskräfte dabei, bestehende Verträge an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Kostenlosen Ratgeber: Rechtssichere Arbeitsverträge sichern

Neue Job-Erprobung und gescheiterte Entlastung

Ein neues Instrument heißt „Job-to-Job-Erprobung“. Arbeitnehmer können bis zu vier Wochen – in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen – bei einem neuen Arbeitgeber probezuarbeiten. Das alte Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, der bisherige Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter. Der volle Kündigungsschutz bleibt erhalten.

Im Bundestag scheiterte ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Sie wollte die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung für unter 25-Jährige um 20 Prozent senken. Ziel war eine höhere Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe. Die geschätzte jährliche Entlastung: 1,2 Milliarden Euro. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Auch für Hochverdiener gibt es Neuerungen: Ab einem Jahresgehalt von rund 177.450 Euro soll ein Auflösungsanspruch des Arbeitnehmers bestehen. Abfindungen bei schnellem Jobwechsel könnten steuerlich begünstigt werden. Zudem sind steuerfreie Zuschläge bei Stundenlöhnen von bis zu 75 Euro vorgesehen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69852593 |