Arbeitsmarkt-Reform: Befristungen verdoppelt auf 48 Monate
02.07.2026 - 18:14:32 | boerse-global.de
Es bringt tiefgreifende Änderungen am Arbeitsmarkt, im Steuerrecht und beim Bürokratieabbau. Die Einigung wurde nach intensiven Verhandlungen am heutigen Donnerstag vorgestellt.
Befristungen werden drastisch ausgeweitet
Eine der zentralen Neuerungen betrifft das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Koalition verdoppelt die maximale Dauer für sachgrundlose Befristungen von 24 auf 48 Monate. Innerhalb dieser vier Jahre sind künftig bis zu sechs Verlängerungen möglich – bisher waren es drei.
Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden. Auch eine erneute Ersteinstellung unter diesen Bedingungen soll möglich sein. Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Flexibilität für Unternehmen und weniger Einstellungshemmnisse.
Gewerkschaften wie der DGB und Verdi reagierten umgehend mit scharfer Kritik. Sie befürchten steigende Unsicherheit für Beschäftigte und eine dauerhafte Etablierung prekärer Arbeitsverhältnisse. Der Arbeitgeberverband BDA begrüßte die Entscheidung dagegen als längst überfällig.
Krankschreibung: Schluss mit dem Anruf
Einschneidende Änderungen gibt es auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Koalition schafft die telefonische Krankschreibung ab. Arbeitnehmer müssen künftig bereits ab dem ersten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen – es sei denn, das Unternehmen erlaubt ausdrücklich eine Abweichung. Bisher war die AU erst ab dem vierten Tag Pflicht.
Die neuen gesetzlichen Regelungen erfordern eine präzise Anpassung Ihrer Vertragsunterlagen, um rechtliche Risiken und Bußgelder zu vermeiden. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie mit 19 sofort einsetzbaren Mustern bei der Erstellung rechtssicherer Arbeitsverträge. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken
Der Hausärzteverband zeigte sich empört. Die Mediziner warnen vor einer massiven Überlastung der Praxen. Patienten müssten nun für jede noch so kurze Erkrankung persönlich vorstellig werden. Begleitend sollen die Strafen für gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verschärft werden.
Parallel dazu plant die Regierung einen massiven Bürokratieabbau. Jede vierte Dokumentationspflicht soll gestrichen werden. Anträge bei Behörden gelten künftig nach vier Monaten automatisch als genehmigt. Beim Datenschutz strebt die Koalition eine Rückführung auf das EU-Mindestmaß an.
Steuerentlastung ab 2027 – Reiche zahlen drauf
Das Paket sieht eine Reform der Einkommensteuer vor, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Geplant ist ein Entlastungsvolumen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Davon sollen vor allem geringe und mittlere Einkommen profitieren. Für einen Durchschnittshaushalt sind bis zu 600 Euro jährlich weniger Steuern vorgesehen.
Ab 2028 soll etwa eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro Einkommen entsprechend entlastet werden. Das Kindergeld soll bis dahin auf 272 Euro steigen.
Während die Politik über Entlastungen debattiert, lauern in bestehenden Arbeitsverträgen oft veraltete Klauseln, die Arbeitgeber teuer zu stehen kommen können. Ein aktueller Gratis-Report enthüllt die gefährlichsten Fallen und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Verträge rechtssicher gestalten. Kostenlosen Rechts-Report jetzt herunterladen
Zur Gegenfinanzierung wird die sogenannte Reichensteuer angepasst. Ab 250.000 Euro Einkommen greift ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro steigt er auf 47 Prozent. Der reguläre Spitzensteuersatz bleibt unverändert. Wirtschaftsverbände wie DIHK und BDI lehnen die Verschärfung ab. Die SPD verteidigt sie als notwendigen sozialen Ausgleich.
Wohnungsbau, Rente und Sonntagsöffnung
Über den Arbeitsmarkt hinaus enthält die Einigung Beschlüsse zur Wohnungs- und Rentenpolitik. Die Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände soll per Bundesgesetz unterbunden werden. Stattdessen ist der Aufbau einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft geplant.
Bei der Altersvorsorge will die Koalition die Vorschläge der Rentenkommission bis Ende 2026 umsetzen. Zudem wurden Lockerungen beim Kündigungsschutz für Hochverdiener beschlossen – ab einem Einkommen von rund 180.000 Euro. Für diese Gruppe soll ab 2027 eine Abfindungsoption eingeführt werden. Abfindungen bei schnellem Jobwechsel werden steuerlich privilegiert.
Weitere Flexibilisierungen sind für den Einzelhandel vorgesehen: Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken sollen künftig häufiger an Sonntagen öffnen dürfen. Ein Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch soll noch im Laufe des Juli vorgelegt werden.
