Arbeitsmarkt-Inklusion, Bundesländer

Arbeitsmarkt-Inklusion: Bundesländer fördern Beschäftigung mit bis zu 1.372 Euro

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Regionale Programme fördern Beschäftigung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen, während DGUV und Länder neue Unterstützungsangebote stärken.

Inklusion im Arbeitsleben: Zuschüsse, Qualifizierung und BEM
Ein helles, modern gestaltetes und barrierefreies Büro mit ergonomischen Arbeitsplätzen und viel Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben setzen Bundesländer und Sozialversicherungsträger verstärkt auf eine Kombination aus direkten finanziellen Anreizen für Arbeitgebende und der Professionalisierung von Unterstützungskräften. Aktuelle Initiativen in mehreren Regionen zeigen dabei unterschiedliche Schwerpunkte auf, die von monatlichen Lohnkostenzuschüssen bis hin zu spezialisierten Ausbildungsprogrammen für Integrationskräfte reichen.

Finanzielle Anreize für Arbeitgeber in Oberösterreich

In Oberösterreich wurde ein spezifischer Inklusionszuschuss etabliert, der sich an Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände richtet. Gefördert wird die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nach dem oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz.

Die finanzielle Unterstützung kann bis zu 1.372 Euro pro Monat betragen und wird zunächst für die Dauer eines Jahres gewährt. Eine Fortführung der Zahlung ist möglich, sofern eine Minderleistung der beschäftigten Person begründet nachgewiesen werden kann.

Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis. Zudem müssen die betroffenen Arbeitnehmenden vor dem Eintritt in den regulären Arbeitsmarkt in einer fähigkeitsorientierten Aktivität oder in der geschützten Arbeit tätig gewesen sein.

Qualifizierungsoffensive für Integrationsbegleitung in NRW

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration forciert die personelle Unterstützung in Bildungseinrichtungen. Gemeinsam mit der Transferstelle „Vielfalt begleiten NRW. Integration in Kita und OGS“ und dem Träger Grone Bildung GmbH wurde ein Programm zur Qualifizierung von Integrationsbegleiterinnen ausgebaut. Das Land stellt hierfür im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 210.000 Euro bereit.

Die Ausbildung umfasst einen Zeitraum von sieben Monaten, wobei vier Monate auf die schulische Vermittlung und drei Monate auf die praktische Anwendung entfallen. Seit dem Jahr 2017 haben bereits 579 Frauen dieses Programm abgeschlossen. Aktuell stehen in Nordrhein-Westfalen 13 Standorte für diese Qualifizierung zur Verfügung, die mit einem wöchentlichen Umfang von 14 Stunden durchgeführt wird.

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Arbeitsschutz für Integrationsassistenzen im Fokus der DGUV

Mit der Zunahme von Unterstützungspersonal in Bildungseinrichtungen rückt auch deren Sicherheit am Arbeitsplatz in den Fokus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dazu neue Informationen zum sicheren und gesunden Arbeiten als Integrationsassistenz veröffentlicht. Diese Fachkräfte begleiten Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Unterricht, beim Sport, beim Essen sowie auf Klassenfahrten.

Die Analyse der Tätigkeitsfelder weist auf spezifische Gefährdungen hin, darunter Lärmbelastung, UV-Strahlung bei Aktivitäten im Freien, körperliche Belastungen des Rückens sowie der Umgang mit Medizinprodukten und Gefahrstoffen.

Auch das Risiko von Gewalt am Arbeitsplatz wird thematisiert. Die DGUV betont, dass Arbeitgebende verpflichtet sind, entsprechende Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und die notwendige arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren.

Auszeichnungen für betriebliches Eingliederungsmanagement

In Thüringen wurde vorbildliches Engagement im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gewürdigt. Das dortige Sozialministerium vergab drei mit jeweils 10.000 Euro dotierte Landespreise. Zu den Preisträgern gehört der Standort Gera der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Dort wurde unter anderem ein Frühwarnsystem implementiert, das bereits ab einer Abwesenheit von 42 Tagen greift. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung am Standort Gera stieg zuletzt von 10,63 Prozent im Jahr 2023 auf 11,34 Prozent bei insgesamt rund 1.300 Beschäftigten.

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Weitere Auszeichnungen gingen an die Diakoniestiftung Thüringen sowie die Lehne Lebensmittel OHG, die mehrere Edeka-Märkte betreibt. Parallel dazu verstärken Kommunen ihre Zusammenarbeit: In Hessen unterzeichneten die Stadt Hanau, der Main-Kinzig-Kreis und der Landeswohlfahrtsverband eine Kooperationsvereinbarung, um durch eine engere Vernetzung den Übergang in einen inklusiven Sozialraum und den Arbeitsmarkt frühzeitig vorzubereiten.

Unterstützung der beruflichen Selbstständigkeit

Neben Angestelltenverhältnissen wird auch die Selbstständigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung durch die Integrationsämter der Bundesländer gefördert. Grundlage hierfür sind das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung. Förderfähig sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und über entsprechende Berufserfahrung verfügen.

Diese Leistungen sind als Ermessensleistungen ausgestaltet und setzen eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden voraus. Die Bedeutung solcher Fördermaßnahmen wird durch statistische Daten unterstrichen: Laut Erhebungen von Aktion Mensch lag die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Schwerbehinderung im Jahr 2025 bei 11,6 Prozent, was nahezu dem Doppelten des bundesweiten Durchschnitts entspricht.

Vom 23. bis zum 26. September 2026 wird das Thema Teilhabe zudem auf der Fachmesse Rehacare in Düsseldorf thematisiert, wo die DGUV und die Berufsgenossenschaften aktuelle Angebote zu Rehabilitation, Pflege und Prävention vorstellen.

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