Arbeitsgericht München: GdB 90 reicht ohne sichtbaren Hinweis nicht aus
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der aktuellen Debatte um den Arbeitsmarkt rücken gesundheitliche Eignungsprüfungen und berufliche Zugangsbeschränkungen verstärkt in den Fokus. Während verschiedene Branchen über einen massiven Mangel an qualifiziertem Personal klagen, erschweren langwierige bürokratische Verfahren und strikte medizinische Anforderungen die Besetzung offener Stellen. Besonders das Gesundheitswesen steht hierbei vor der Herausforderung, den Betrieb trotz restriktiver Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten.
Bürokratische Hürden bei der Anerkennung ausländischer Fachkräfte
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte in aktuellen Stellungnahmen die schleppende Integration internationaler Mediziner und Pflegekräfte. Laut der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der DKG bleibe die Anerkennungsbürokratie in Deutschland kompliziert und langwierig.
Da die Zuständigkeiten bei den jeweiligen Landesärztekammern liegen, unterscheiden sich die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland erheblich. Zudem seien die Visaprozesse selten digitalisiert, was dazu führe, dass Fachkräfte im Ausland teilweise Monate oder Jahre auf Termine bei Botschaften warten müssten.
Ohne eine Beschleunigung dieser Verfahren drohen laut Verbandsangaben spürbare Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung. Kliniken seien zunehmend auf Personal aus dem Ausland angewiesen, um lange Wartelisten und die Verschiebung notwendiger Operationen zu vermeiden. Oftmals tragen die Krankenhäuser dabei sogar die Kosten für private Agenturen, welche die undurchsichtigen Visaanforderungen für die Bewerber bearbeiten.
Spezifische Anforderungen im öffentlichen Dienst und Rettungswesen
Wie selektiv der Zugang zu bestimmten Berufsfeldern ist, zeigt das Beispiel des Bundeskriminalamts (BKA). Die Behörde sucht derzeit für den Standort Wiesbaden eine Polizeiärztin oder einen Polizeiarzt. Zu den Kernaufgaben gehören hierbei Gutachten zur Polizeidienstfähigkeit nach der Vorschrift PDV 300 sowie Eignungsuntersuchungen.
Die Anforderungen an Bewerber sind hoch: Neben einem abgeschlossenen Medizinstudium und einer Facharztqualifikation, vorzugsweise in Allgemeiner oder Innerer Medizin, wird eine mindestens 2,5-jährige Erfahrung in der Patientenversorgung vorausgesetzt. Zudem ist eine Sicherheitsüberprüfung nach § 8 SÜG zwingend erforderlich.
Auch im Rettungswesen gelten strikte Voraussetzungen. Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Nordwestmecklenburg bildet ab dem kommenden Jahr Notfallsanitäter an der Rettungswache Wismar aus. Die dreijährige Ausbildung umfasst insgesamt 1.920 Stunden Theorie und fast 2.000 Stunden Praxis. Neben der mittleren Reife wird eine hohe körperliche Belastbarkeit für den Schichtdienst sowie ein Sprachniveau von mindestens C1 gefordert.
Reformbedarf bei medizinischen Begutachtungen
Nicht nur der Berufszugang, sondern auch die laufende Bewertung der Arbeitsfähigkeit steht in der Kritik. In Österreich fordern rund 30 Hilfs- und Patientenorganisationen eine umfassende Reform der medizinischen Begutachtungen durch Institutionen wie die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) oder die Gesundheitskasse.
Kritisiert wird insbesondere ein wahrgenommenes Klima des Misstrauens gegenüber Betroffenen. Die Forderungen umfassen unter anderem eine Reduktion wiederkehrender Begutachtungen bei chronischen, unveränderlichen Zuständen wie Querschnittslähmungen sowie den Anspruch auf unabhängige Begutachtungsstellen.
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Die zuständige Sozialministerin verwies diesbezüglich auf bereits eingeleitete Schritte, wie den seit Anfang September geltenden Rechtsanspruch auf die Begleitung durch eine Vertrauensperson bei allen medizinischen Untersuchungen. Ein verbindlicher Verhaltenskodex für Gutachter soll zudem die Qualität der Verfahren sichern.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Inklusion am Arbeitsplatz
Die rechtliche Handhabung von gesundheitlichen Einschränkungen im Bewerbungsprozess wurde jüngst durch das Arbeitsgericht München präzisiert. Ein Bewerber mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 90 verlor eine Entschädigungsklage, da er im Lebenslauf keinen eindeutigen Hinweis auf seine Schwerbehinderung gegeben hatte.
Das Gericht urteilte, dass Arbeitgeber eine Behinderung nicht von sich aus erkennen müssen, wenn diese nur versteckt in den Anlagen kommuniziert wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein solcher Hinweis regelmäßig gut sichtbar im Anschreiben oder Lebenslauf erfolgen, damit die besonderen Prüfpflichten öffentlicher Arbeitgeber greifen.
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Gleichzeitig trat die Sechste Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft, die das Verfahren zur Feststellung des GdB für das Jahr 2026 neu regelt. Dabei rückt die Teilhabe im Alltag stärker in den Fokus. Ein GdB bestimmt demnach nicht mehr pauschal die Erwerbsminderung, sondern bewertet die konkreten Einschränkungen.
Langfristige Prognosen zum Fachkräftebedarf
Das Fachkräftemonitoring des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) prognostiziert für den Zeitraum von 2025 bis 2029 wachsende Engpässe in verschiedenen Berufsfeldern. Als zentrale Treiber gelten der demografische Wandel und die Digitalisierung.
Besonders kritisch stellt sich die Lage in Sachsen dar: Hier kommt statistisch gesehen nur eine arbeitslose Fachkraft auf zwei freie Pflegestellen. Bis zum Jahr 2040 müsste voraussichtlich jede zweite Stelle in diesem Bereich neu besetzt werden.
Auch das Handwerk meldet erhebliche Lücken. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren bundesweit 123.000 offene Stellen gemeldet, wobei Vakanzen im Handwerk mit durchschnittlich 242 Tagen deutlich länger unbesetzt bleiben als im Gesamtdurchschnitt aller Berufe. Fast die Hälfte aller Engpassberufe auf Fachkraftebene entfällt mittlerweile auf das Handwerk, insbesondere in den Bereichen Sanitär, Heizung und Elektro.
