Arbeitnehmerentsendung, Formular

Arbeitnehmerentsendung: EU führt digitales Formular für 5 Millionen ein

25.06.2026 - 10:03:15 | boerse-global.de

Verschärfte Informationspflichten und EU-weite Digitalisierung prägen die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Unternehmen müssen ihre Compliance anpassen.

Neue Regeln für ausländische Fachkräfte: Pflichten und EU-Entsendung
Arbeitnehmerentsendung - Eine vielfältige Gruppe internationaler Fachkräfte arbeitet in einem modernen Büro zusammen, umgeben von digitalen Bildschirmen und Dokumenten. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Neue Informationspflichten im Aufenthaltsgesetz gelten seit Jahresbeginn. Gleichzeitig einigte sich die EU auf freiwillige Standards bei der Arbeitnehmerentsendung. Der demografische Wandel und der Trend zu Remote-Arbeit erhöhen den Druck auf Unternehmen zusätzlich.

EU einigt sich auf digitales Entsendeformular

Europäisches Parlament und Ministerrat erzielten eine vorläufige Einigung. Sie wollen ein digitales Formular für die Entsendung von Arbeitnehmern einführen. Das Ziel: Schluss mit 27 verschiedenen nationalen Meldeportalen und rund 300 unterschiedlichen Meldepflichten. Das neue System umfasst 41 Datenpunkte.

Die Teilnahme bleibt für die Mitgliedstaaten freiwillig. Das stößt in Fachkreisen auf Kritik. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Freiwilligkeit als wesentlichen Mangel. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert eine engere Verknüpfung mit der A1-Bescheinigung.

Deutschland setzte zusätzliche Anforderungen durch. Sie betreffen Angaben zur Entlohnung und Visa für Drittstaatsangehörige. Jährlich sind mehr als fünf Millionen Arbeitnehmer von Entsendungsprozessen betroffen.

Neue Pflichten durch § 45c AufenthG

Seit dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber Drittstaatsangehörige am ersten Arbeitstag über kostenfreie Beratungsangebote informieren. Der neue Paragraph 45c des Aufenthaltsgesetzes schreibt das vor. Die Regelung ist Teil eines umfassenden Compliance-Katalogs.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt. Sie müssen eine Kopie des Titels prüfen und archivieren. Ein aktives Fristenmanagement ist Pflicht: Verlängerungen sollten spätestens drei Monate vor Ablauf initiiert werden. Endet das Beschäftigungsverhältnis, müssen Unternehmen dies der Ausländerbehörde melden.

Verstöße können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Besonders knifflig: Dienstreisen ins EU-Ausland sind für Drittstaatsangehörige zeitlich streng limitiert.

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Risiken bei der Arbeitnehmerüberlassung

Bei Personaldienstleistern ist besondere Vorsicht geboten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gibt strikte Regeln vor: Erlaubnispflicht für Verleiher, Equal Pay und eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Entleihende Unternehmen tragen Mitverantwortung für die Compliance.

Experten raten, vor Vertragsschluss die AÜG-Erlaubnis der Partner zu prüfen. Auch deren Dokumentationsprozesse sollten genau unter die Lupe genommen werden. Bei internationalen Fachkräften kommen Anerkennungs- und Visaverfahren hinzu.

Größere Unternehmen binden zunehmend die Rechtsabteilung ins Risikomanagement ein. Eine aktuelle Befragung zeigt: Die meisten Unternehmen haben bereits feste Richtlinien für rechtliche Risiken etabliert.

Fachkräftemangel verschärft den Druck

Die demografische Entwicklung macht alles noch dringlicher. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnet vor: Bis 2036 könnten dem Arbeitsmarkt rund 4,3 Millionen Arbeitskräfte fehlen. Besonders kritisch ist die Lage im IT-Sektor.

Laut Bitkom sind aktuell 109.000 Stellen unbesetzt. Immer schwerer zu besetzen sind auch Führungspositionen wie CTO oder CISO. Gleichzeitig steigen die Erwartungen der Arbeitnehmer.

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Eine aktuelle Studie zeigt: Über 60 Prozent der Befragten möchten remote oder hybrid aus dem Ausland arbeiten. Im Vorjahr waren es noch rund 50 Prozent. Für 85 Prozent erhöht die Möglichkeit zum zeitweisen Auslandseinsatz die Attrittivität eines Arbeitgebers. Modelle wie der „Employer of Record“ gewinnen deshalb an Bedeutung.

Regionale Anpassungen und Integrationsmodelle

Auch auf Landesebene tut sich etwas. In Nordrhein-Westfalen beschloss die Landesregierung Ende Juni eine Anpassung des Antidiskriminierungsgesetzes. Es tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Neu sind eine Ombudsstelle und eine präzisere Definition der Beweislast.

Mittelständische Unternehmen entwickeln eigene Integrationsmodelle. Ein Beispiel aus Niedersachsen zeigt, wie die unbefristete Übernahme von Geflüchteten gelingen kann: mit hauseigenen Akademien und berufsspezifischem Sprachunterricht. Die Projekte entstehen in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit und dem BAMF. Sie werden als Pilotvorhaben für nationale Auszeichnungen in der Fachkräftesicherung diskutiert.

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