Flughafenarbeiter

Arbeitgeberverbände sprechen sich gegen eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds aus

28.04.2020 - 10:28:03

Die von der Bundesregierung beschlossene Anhebung des Kurzarbeitergelds trifft auf grundsätzliche Bedenken der Arbeitgeberverbände.

Die von der Koalition beabsichtigte Anhebung des Kurzarbeitergelds überlastet den Sozialstaat und gefährdet die sozialen Sicherungssysteme, warnen die Arbeitgeberverbände (BDA). Der Staat kann bei wirtschaftlichen Notlagen, wie sie zum Beispiel infolge des Corona-Lock-Downs eingetreten sind, keine Einkommensgarantie abgeben. Die Aufgabe des Sozialstaats ist die Abfederung von existenziellen Einkommensverlusten und nicht deren Ausgleich. Die jetzt geplante Neuregelung des Kurarbeitergelds gibt eine völlig falsche Perspektive und weckt Erwartungen, die der Staat nicht erfüllen kann, mahnt der BDA im „Handelsblatt“. Die Arbeitgeberverbände geben das Beispiel eines Facharbeiters, der in eine 50-prozentige Kurzarbeit geht, und nach der Neuregelung trotzdem auf ein Monatsentgelt von über 90 Prozent des Normallohnes kommt. Dies ist nicht vermittelbar, so der BDA. Die staatlichen Ausgleichszahlungen werden über die Sozialversicherungsbeiträge aller Arbeitnehmer finanziert, das heißt also auch von Geringverdienern, die über die volle Wochenarbeitszeit beschäftigt sind. Die Kompensation des Facharbeiters wird also auch durch Menschen finanziert, deren Normalverdienst deutlich unter dem des Kurzarbeiters liegen, wie zum Beispiel Verkäufer/innen oder Pflegekräfte. Die Zusatzbelastung dieser Einkommensgruppen ist nicht nachvollziehbar, betonen die Arbeitgeber. Das Rechenbeispiel der Arbeitgeber bezieht sich auf einen Arbeitnehmer mit Steuerklasse III und zwei Kinderfreibeträgen. Bei einem monatlichen Einkommen von 5.000 Euro und einer Kurzarbeiterregelung von 50 Prozent, erhält dieser Beschäftigte nach derzeitig geltendem Arbeitsrecht insgesamt 87 Prozent seines Nettogehalts. Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung der Bezüge, käme der Facharbeiter ab dem vierten Monat eine Kompensation von 91 Prozent des regulären Bruttolohns. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit würden sich die staatlichen Zuschüsse und das Arbeitsentgelt auf 94 Prozent des Bruttoeinkommens belaufen. Damit stelle sich das Problem der Lohngerechtigkeit. Eine Verkäuferin mit einem Normaleinkommen von etwa ein Drittel des Facharbeiterlohns, müsste die staatlichen Subventionen mit erhöhten Abgaben gegenfinanzieren. Auch innerhalb der einzelnen Unternehmen ist diese Sonderbehandlung kaum kommunizierbar. Ein vergleichbar beschäftigter Arbeitnehmer in Vollzeit erhielte nach dem Gesetzentwurf keinen nennenswerten Mehrwert. Die aktuelle Strategie der Bundesregierung schaffe die Situation einer Vollkompensation ohne zugrundeliegende Notlage, so der BDA in seiner Stellungnahme, über die das „Handelsblatt“ berichtet. Die Folgen der jetzigen Beschlüsse nach einer Rückkehr zur Normalität seien nicht abzuschätzen und überforderten das soziale Sicherungssystem grundlegend.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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