Anzahlungen: BFH präzisiert Vorsteuerabzug und Rechnungspflichten
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 02:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Steuerberater warnen Mitte Juli 2026 vor systematischen Fallstricken in der Rechnungsstellung. Werden Vorauszahlungen in der Schlussrechnung nicht korrekt ausgewiesen, müssen Firmen die Umsatzsteuer ein zweites Mal abführen. Gleichzeitig droht Kunden die Rückzahlung bereits gezogener Vorsteuer.
Formfehler führen zu Steuernachzahlungen
Besonders betroffen sind die Baubranche und zahntechnische Labore. Abschlagszahlungen gehören hier zum Alltag. Fehlen in der Schlussrechnung die Informationen zu bereits geleisteten Anzahlungen, wird die Umsatzsteuer erneut in voller Höhe fällig. Das Finanzamt fordert den zu hoch ausgewiesenen Betrag ein.
Bei Pro-forma-Rechnungen empfehlen Fachleute einen klaren Vermerk: Das Dokument berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Der Bundesfinanzhof hat die formalen Anforderungen bereits in früheren Entscheidungen konkretisiert (Az. V R 44/09).
BFH präzisiert Vorsteuerabzug bei Anzahlungen
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 8. April 2026 (II R 2/23) die Bedingungen für den Vorsteuerabzug aus Anzahlungen präzisiert. Der Begriff „Vorkasse" muss nicht zwingend in der Rechnung stehen. Entscheidend ist vielmehr: Durfte der Leistungsempfänger zum Zeitpunkt der Zahlung ernsthaft davon ausgehen, dass die Leistung später ausgeführt wird?
Fehler bei der Umsatzsteuer oder unvollständige Rechnungsangaben können für Unternehmen schnell teuer werden. Dieser kostenlose Ratgeber bietet sofortige Antworten auf alle wichtigen Fragen zur USt-Pflicht und hilft Ihnen, teure Nachzahlungen sicher zu vermeiden. Umsatzsteuer-Ratgeber kostenlos herunterladen
Im verhandelten Fall ging es um eine Photovoltaikanlage, die trotz Vorauszahlung nie errichtet wurde. Der BFH verwies den Fall zurück. Nun muss geprüft werden, ob die Umstände bei Rechnungsstellung eine spätere Lieferung glaubhaft erscheinen ließen.
Verschärfte Regeln für private Handwerkerarbeiten
Seit Anfang 2025 ist Barzahlung bei haushaltsnahen Dienstleistungen für die Steuerermäßigung komplett ausgeschlossen. Wer 20 Prozent der Arbeitskosten abziehen will – bis zu 4.000 Euro bei haushaltsnahen Diensten, 1.200 Euro bei Handwerkerleistungen – braucht eine Rechnung mit getrennten Materialkosten und eine unbare Zahlung.
Wer seine steuerlichen Angelegenheiten heute rechtssicher und effizient organisieren möchte, sollte die Funktionen von MeinElster voll ausschöpfen. In diesem kostenlosen E-Book erfahren Sie, wie Sie Anträge, Einsprüche und Umsatzsteuererklärungen deutlich schneller und fehlerfrei abwickeln. Kostenlosen MeinElster-Guide sichern
Weitere Änderungen zeichnen sich ab: Die Bundesregierung denkt über eine Erhöhung des Mehrwertsteuer-Regelsatzes auf 22 Prozent bis 2029 nach. Parallel könnte der Handwerkerbonus 2027 von 20 auf 15 Prozent sinken.
Grunderwerbsteuerfalle für Immobilienbesitzer
Auch bei der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften lauern Risiken. Ein BFH-Urteil vom 8. April 2026 stellt klar: Steuerbefreiungen bei Umstrukturierungen gelten nur für formal herrschende Unternehmen wie GmbHs oder KGs. Lose Personengruppen oder Erbengemeinschaften fallen nicht darunter – bei Umwandlungen droht sofortige Steuerpflicht.
Unternehmen sollten ihre Abrechnungsprozesse für Vorauszahlungen und die Gestaltung von Schlussrechnungen umgehend prüfen. Vermeidbare Steuerfehler können sonst zu erheblichen Liquiditätsabflüssen führen.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
