Angriffe, Einsatzkräfte

Angriffe auf Einsatzkräfte: Mindeststrafe steigt von drei auf sechs Monate

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf erweitert den strafrechtlichen Schutz auf Heilberufe und Beschäftigte der Daseinsvorsorge; Bundestag und Bundesrat beraten nun darüber.

Bundeskabinett beschließt schärferen Schutz vor Angriffen auf Einsatzkräfte
Eine ruhige, menschenleere städtische Straße in der Abenddämmerung mit Kopfsteinpflaster und warm beleuchteten Straßenlaternen. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung will Einsatzkräfte, medizinisches Personal und Beschäftigte in der Daseinsvorsorge wirksamer vor Gewalt schützen. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens beschlossen.

Das Vorhaben sieht unter anderem vor, die Mindeststrafe bei tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute sowie Rettungskräfte von bislang drei Monaten auf sechs Monate Freiheitsstrafe anzuheben, wie aus Regierungsangaben hervorgeht.

Umfassende Ausweitung der Schutzvorschriften

Der strafrechtliche Schutz wird mit der Reform deutlich erweitert. Künftig fallen neben den klassischen Vollstreckungskräften auch Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Personal, Zugbegleiter sowie Beschäftigte gemeinschaftswichtiger Unternehmen unter verschärfte Schutzregeln. Dazu zählen unter anderem Mitarbeitende der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe sowie von Energieversorgern.

Im Zuge der Reform werden mehrere Paragrafen des Strafgesetzbuchs (StGB) angepasst:
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB): Der Strafrahmen wird verschärft. Künftig drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe statt der bisherigen Höchststrafe von drei Jahren.
- Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB): Für besonders schwere Fälle – etwa beim Einsatz von Waffen, bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Lebensgefahr oder hinterlistigen Überfällen – gilt künftig ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft.

Für minder schwere Fälle sind drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen.
- Schutz von Heilberufen: Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte sowie Apothekerinnen und Apotheker werden künftig unabhängig vom konkreten Tätigkeitsort geschützt. Bei einer Behinderung ihrer Arbeit drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Tätliche Angriffe werden mit sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet, in besonders schweren Fällen mit einem bis zu zehn Jahren.
- Beschäftigte der Daseinsvorsorge (§ 316b StGB): Für Angriffe auf Zugbegleiter sowie Beschäftigte in der Strom-, Wasser- und Wärmeversorgung greift bei tätlichen Angriffen künftig ein Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen von einem bis zu zehn Jahren.
- Strafzumessung (§ 46 StGB): Gerichte müssen eine Beeinträchtigung des Gemeinwohls künftig ausdrücklich bei der Strafzumessung berücksichtigen.

Schutz für Kommunalpolitiker und schärfere Regeln gegen Volksverhetzung

Über den Schutz von Einsatz- und Rettungskräften hinaus erweitert der Entwurf den Straftatbestand der Nötigung von Verfassungsorganen (§§ 105 und 106 StGB). Die Regelungen werden auf das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und den Europäischen Gerichtshof sowie auf kommunale Vertretungsorgane und Entscheidungsträger ausgedehnt. Damit erhalten auch Bürgermeister sowie Gemeinderäte einen spezifischen Schutz vor Nötigung.

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Der Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den strafrechtlichen Schutz auf Zugbegleiter, medizinisches Personal sowie Beschäftigte von Energie- und Verkehrsbetrieben ausweitet — mit Mindeststrafen von sechs Monaten bei tätlichen Angriffen. Für Unternehmen mit Außendienst und Kundenkontakt bedeutet das: Handlungsbedarf bei Gewaltschutz und Compliance. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern

Zudem wird der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) verschärft: Die Höchststrafe steigt von drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe. Bei Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr erhält das zuständige Gericht künftig die Ermessensentscheidung, den Verurteilten die Wählbarkeit sowie die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abzuerkennen.

Gestiegene Fallzahlen und Reaktionen

Die Gesetzesinitiative reagiert auf eine veränderte Sicherheitslage. Laut dem BKA-Bundeslagebild 2024 erreichten Gewalttaten gegen Polizeibeamte mit 46.367 registrierten Fällen einen neuen Höchststand. Auch die registrierten Straftaten wegen Volksverhetzung legten laut dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität deutlich zu: von 3.245 Fällen im Jahr 2019 auf 9.122 Fälle im Jahr 2024.

Als ein Auslöser der Verschärfungen gilt ein Vorfall aus dem Februar, bei dem ein Zugbegleiter nach einem tätlichen Angriff während einer Fahrscheinkontrolle starb. Ein erster Entwurf war bereits Ende 2025 vorgelegt worden.

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Im Deutschlandfunk verwies Justizministerin Hubig darauf, dass es bei der Bahn rund fünf Angriffe pro Tag gebe. Sie bezeichnete den Entwurf als wichtiges gesellschaftliches Signal, um die Funktionsfähigkeit des Staates zu bewahren. Der Personalvorstand der Deutschen Bahn, Martin Seiler, begrüßte die geplanten gesetzlichen Verschärfungen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet. Eine Zustimmung der Länderkammer ist für das Inkrafttreten nicht erforderlich.

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