Angriffe, Beschäftigte

Angriffe auf Beschäftigte: Gesetzentwurf sieht mindestens sechs Monate Haft vor

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 07:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Gesetzentwurf sieht höhere Strafrahmen vor; Umfragedaten zeigen häufige Gewalterfahrungen im Gesundheitswesen.

Bundesregierung plant härtere Strafen für Angriffe auf Beschäftigte
Leerer, moderner Bahnsteig mit Betonpfeilern und Stahlelementen in der Morgendämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung will Beschäftigte im Nahverkehr, in Kliniken und Praxen sowie bei Betreibern wichtiger Infrastruktur künftig besser vor tätlichen Angriffen schützen. Das Bundeskabinett berät über einen entsprechenden Gesetzentwurf, der für Übergriffe auf diese Berufsgruppen deutlich verschärfte Strafen vorsieht, wie aus Medienberichten hervorgeht.

Deutliche Anhebung der Mindest- und Höchststrafen

Der Entwurf der Bundesregierung sieht umfangreiche Anpassungen im Strafrecht vor. Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von bisher drei Monaten auf sechs Monate Freiheitsstrafe angehoben werden. In besonders schweren Fällen soll künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohen.

Für Übergriffe auf Angehörige von Heilberufen sieht die Vorlage ebenfalls eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor. In besonders schweren Fällen soll hier eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren verhängt werden können.

Auch beim Tatbestand des Widerstands plant die Bundesregierung eine Ausweitung: Der reguläre Strafrahmen soll künftig bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe umfassen, während für besonders schwere Fälle künftig ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen sind – bisher reichte das Strafmaß hier von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren.

Zusätzlich soll der Strafrahmen bei Volksverhetzung von derzeit bis zu drei auf künftig bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe steigen. Verurteilt ein Gericht eine Person zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, soll es zudem die Möglichkeit erhalten, das passive Wahlrecht für eine Dauer von zwei bis fünf Jahren abzuerkennen.

Zuspitzung der Sicherheitslage an Verkehrsknotenpunkten

Die politische Debatte über den Schutz von Beschäftigten wird von aktuellen Vorfällen an Verkehrsinfrastrukturen begleitet. Am 6. September 2026 ereignete sich am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ein schwerer Zwischenfall: An einem Abfluggate schlug ein betrunkener 22-jähriger Fluggast am Abend einen 48-jährigen Mitarbeiter des Dienstleisters Swissport zusammen.

Der Beschäftigte erlitt dabei unter anderem einen Jochbeinbruch und weitere Knochenbrüche; ein zweiter Kollege trug ebenfalls Verletzungen davon. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Fall wegen versuchten Totschlags.

Als Konsequenz aus dem Vorfall rüstet die Flughafengesellschaft FBB derzeit Telefone an den Boarding Gates des Flughafens mit speziellen Notfalltasten aus. Diese sollen bei Betätigung gleichzeitig einen Alarm auslösen und eine direkte Sprechverbindung zur Sicherheitszentrale herstellen.

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Die Gewerkschaft Verdi verlangt unterdessen weitergehende Schritte: Sie fordert eine direkte Kontaktmöglichkeit für das Gate-Personal zur Bundespolizei und warnte zugleich davor, dass anhaltender Stellenabbau die Qualität und Sicherheit im operativen Betrieb beeinträchtige.

Umfragen belegen Belastung des Personals

Auch im Gesundheitssektor ist Gewalt am Arbeitsplatz ein drängendes Problem. Eine im Jahr 2025 durchgeführte internationale Umfrage mit Antworten von gut 100 Beschäftigten aus 81 Ländern zeigte das Ausmaß der Übergriffe im medizinischen Bereich. Unter den befragten klinisch Beschäftigten gaben gut drei Viertel an, im Jahr 2025 Gewalt am Arbeitsplatz erlebt zu haben.

Dabei berichteten 88 Prozent der Teilnehmenden von verbaler Aggression und 42 Prozent von körperlichen Übergriffen. Rund 26 Prozent gaben Gewalt gegen Einrichtungen an, 15 Prozent meldeten sexuelle Belästigung. Zudem erlebten 4,5 Prozent der Befragten den Einsatz von Waffen, knapp 3 Prozent berichteten von Erfahrungen mit Schusswaffen.

Psychische Schikane wurde von 72 Prozent der Frauen und gut 40 Prozent der Männer beklagt. Gut 48 Prozent der befragten Fachkräfte äußerten die Einschätzung, dass sich die Gewalt an ihrem Arbeitsplatz in den vergangenen fünf Jahren verschlimmert habe.

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Bei der freiwilligen und nicht repräsentativen Erhebung, aus der zahlreiche unvollständige Fragebögen ausgeschlossen wurden, hatte lediglich etwa die Hälfte der Befragten ein Präventionstraining erhalten; 57 Prozent der Betroffenen stand psychosoziale Unterstützung zur Verfügung.

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