Altersvorsorgedepot, Förderung

Altersvorsorgedepot: Neue staatliche Förderung bis 540 Euro ab 2027

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 12:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Durch Entgeltumwandlung und Wertguthabenkonten lassen sich Prämien und Boni steuersparend für den Ruhestand anlegen.

Sonderzahlungen clever für die Altersvorsorge nutzen
Ein Tablet mit einem Finanzchart und Euro-Münzen auf einem Schreibtisch als Symbol für das neue Altersvorsorgedepot. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Prämien, Boni oder Weihnachtsgeld – wer diese Sonderzahlungen geschickt in die Altersvorsorge steckt, spart Steuern und baut langfristig Vermögen auf. Modelle wie Entgeltumwandlung oder Wertguthabenkonten machen es möglich.

Wertguthaben für den flexiblen Ruhestand

Das Langzeitkonto ist ein beliebtes Instrument: Beschäftigte sparen Teile ihres Bruttogehalts, Überstunden oder Sonderzahlungen an und nutzen das Guthaben später für eine bezahlte Freistellungsphase – etwa den vorzeitigen Ruhestand. Der Clou: Während der Freistellung fließt weiterhin Gehalt, der Arbeitnehmer bleibt voll sozialversichert.

Voraussetzung für die rechtssichere Umsetzung sind betriebliche Vereinbarungen. Sie müssen die Insolvenzsicherung des Kapitals regeln und klären, was bei einem Arbeitgeberwechsel mit dem Guthaben passiert.

Pflicht-Zuschüsse bei der Entgeltumwandlung

Wer sein Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, hat seit 2019 Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Mindestens 15 Prozent müssen Unternehmen drauflegen, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge sparen. In der Praxis liegen die Zuschüsse oft bei 20 bis 25 Prozent.

Ein Rechenbeispiel: Wer monatlich 100 Euro umwandelt und einen 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss erhält, kommt bei einer angenommenen Rendite von 4 Prozent nach 20 Jahren auf rund 41.600 Euro. Der Eigenbeitrag liegt dabei deutlich niedriger. Allerdings wird das Kapital in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert – und bleibt bis zum Renteneintritt gebunden.

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Neues Altersvorsorgedepot ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 soll ein neues Altersvorsorgedepot zusätzliche Anreize schaffen. Geplant ist eine staatliche Förderung von bis zu 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Für Kinder gibt es möglicherweise 300 Euro Zulage.

In der Ansparphase entfallen die Vorabpauschale und die Abgeltungssteuer. Die Auszahlung ist flexibel möglich: als Auszahlplan, Leibrente oder einmalige Kapitalentnahme von bis zu 30 Prozent. Ein Kostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr soll die Gebühren begrenzen.

Auch für Minijobber gibt es Neues: Seit dem 1. Juli 2026 können sie, wenn sie sich zuvor von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, einmalig in die Versicherungspflicht zurückkehren. Eine vollständige Abschaffung der Opt-out-Regel ist nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht geplant.

Strengere Regeln für Statusfeststellung und Zustellung

Für Personalabteilungen wird es komplizierter. Das Bundessozialgericht hat am 23. Juli 2026 den sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigtenbegriff weiter gefasst. Künftig werden auch Kommanditisten von Vermögensverwaltungsgesellschaften und Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Sperrminorität häufiger als abhängig beschäftigt eingestuft.

Gleichzeitig verschärft das Bundesarbeitsgericht die Beweislast bei der Zustellung wichtiger Dokumente. Seit einem Urteil vom 7. Mai 2026 begründet das herkömmliche Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis mehr für den tatsächlichen Zugang. Die Deutsche Post hat ihr Verfahren zwar angepasst – eine gerichtliche Bestätigung dafür steht aber noch aus. Experten raten bei kritischen Fristen weiterhin zur persönlichen Übergabe oder Zustellung per Boten.

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Wirtschaft warnt vor steigenden Beiträgen

Die Arbeitgeberverbände schlagen Alarm. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnt, dass der Gesamtbeitragssatz zur Rentenversicherung von aktuell 18,6 Prozent auf bis zu 22 Prozent steigen könnte. Gefordert werden eine stärkere Anhebung des Renteneintrittsalters und Anpassungen bei der Beitragsbemessungsgrenze. Die Abschaffung bestehender Modelle wie der Altersteilzeit im Blockmodell lehnt der Verband ab.

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