Altersvorsorgedepot: Die größte Rentenreform seit Jahrzehnten kommt
22.05.2026 - 06:17:18 | boerse-global.deDer Bundestag und der Bundesrat haben das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet, das die Riester-Rente durch ein neues, flexibleres System ersetzt. Kernstück ist das Altersvorsorgedepot, das auf renditestärkere Kapitalmarktinvestitionen setzt – ganz ohne die bisherigen Kapitalgarantien.
Vom Garantiezwang zur Renditechance
Das neue Gesetz markiert das Ende einer Ära. Während die Riester-Rente seit ihrer Einführung 2001 unter niedrigen Renditen und hohen Kosten litt, setzt der Gesetzgeber nun auf eine grundlegend andere Philosophie. Statt einer gesetzlich vorgeschriebenen 100-Prozent-Beitragsgarantie erlaubt das Altersvorsorgedepot eine vollständige Investition in Aktien und ETFs. Das birgt höhere Renditechancen – aber auch ein Verlustrisiko.
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Die Reform hat einen langen Weg hinter sich: Das Bundeskabinett gab im Dezember 2025 grünes Licht, der Bundestag folgte am 27. März 2026, der Bundesrat am 8. Mai 2026. Startschuss für das neue System ist der 1. Januar 2027.
Drei Produktvarianten für unterschiedliche Bedürfnisse
Das Altersvorsorgedepot bietet künftig drei Kategorien:
- Das Null-Garantie-Depot: Maximale Renditechancen durch 100 Prozent Aktieninvestments – ideal für langfristig orientierte Sparer.
- 80-Prozent- und 100-Prozent-Garantieprodukte: Für sicherheitsbewusste Anleger, die auf einen Teil der Rendite zugunsten von Kapitalschutz verzichten.
- Das Standarddepot: Eine kostengünstige Lösung mit gedeckelten Gebühren von maximal 1,0 Prozent pro Jahr. Es folgt einem standardisierten Lebenszyklus-Modell, das das Risiko mit zunehmendem Alter automatisch reduziert.
Erstmals können auch Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder von Versorgungswerken die staatliche Förderung nutzen – eine deutliche Ausweitung des Teilnehmerkreises.
Einfacher, transparenter, großzügiger: Die neue Förderung
Das alte System mit seinem komplizierten einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag ist Geschichte. Die neue Förderung folgt einem klaren Prinzip: Je mehr der Sparer einzahlt, desto mehr gibt der Staat dazu – bis zu einer Obergrenze.
Die Grundförderung staffelt sich wie folgt:
- Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag: 50 Cent staatlicher Zuschuss pro Euro – maximal 180 Euro.
- Für Beiträge zwischen 361 und 1.800 Euro: 25 Cent pro Euro – weitere 360 Euro möglich.
- Maximale Grundförderung: 540 Euro pro Jahr.
Familien erhalten pro Kind 300 Euro jährlich – unabhängig vom eigenen Sparbeitrag. Ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro lockt alle, die vor dem 25. Geburtstag ein Depot eröffnen.
Steuerlich folgt das Modell der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge und Zulagen sind bis zur 1.800-Euro-Grenze als Sonderausgaben absetzbar. Während der Ansparphase bleiben alle Kursgewinne, Dividenden und Zinsen steuerfrei. Besteuert wird erst in der Auszahlungsphase – wenn das persönliche Einkommen meist niedriger ist.
Was passiert mit den alten Riester-Verträgen?
Millionen Deutsche besitzen noch Riester-Verträge. Die Reform schützt diese Bestandsverträge durch einen umfassenden Bestandsschutz. Niemand muss wechseln. Wer möchte, kann aber ab 2027 freiwillig umsteigen.
Der Wechsel ist einfach: Sparer stellen die Einzahlungen in den alten Vertrag ein und eröffnen ein Altersvorsorgedepot. Auch ein Direkttransfer des angesammelten Kapitals ist möglich. Die Wechselgebühren sind gedeckelt: maximal 150 Euro in den ersten fünf Jahren, danach kostenlos.
Die Entscheidung hängt vor allem vom verbleibenden Anlagehorizont ab. Jüngere Sparer profitieren eher von den höheren Renditechancen des neuen Depots, während kurz vor dem Ruhestand die Sicherheit der Riester-Garantie trumpfen kann.
Ein neuer Markt für die private Altersvorsorge
Die Reform öffnet den Markt für neue Anbieter. Neben traditionellen Versicherern und Banken können künftig auch Neo-Broker und Fintechs zertifizierte Altersvorsorgeprodukte anbieten. Das verspricht mehr Wettbewerb und niedrigere Kosten.
Das Standarddepot, das laut Gesetz auch von einer öffentlich-rechtlichen Stelle angeboten werden kann, soll als Benchmark für die gesamte Branche dienen. Finanzexperten erwarten, dass sich die Kosten für Verbraucher insgesamt deutlich reduzieren werden.
Bis zum Start am 1. Januar 2027 müssen nun die technischen Voraussetzungen beim Bundeszentralamt für Steuern geschaffen werden. Parallel dazu sind umfangreiche Aufklärungsmaßnahmen geplant, damit die Bürger den Wechsel von versicherungsbasierten zu investitionsbasierten Produkten verstehen und nutzen können.
Der Erfolg der Reform wird sich daran messen lassen, ob die neu berechtigten Selbstständigen das Angebot annehmen und ob der Anteil kapitalmarktbasierter Altersvorsorge in Deutschland in den kommenden Jahren tatsächlich steigt.
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