Altersvorsorgedepot ab 2027: Riester-Rente endet, neue Zulage kommt
12.06.2026 - 09:49:23 | boerse-global.de
Photovoltaik, Denkmalimmobilien und das neue Altersvorsorgedepot: Wer 2026 clever investiert, kann seine Steuerlast deutlich drücken. Aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen schaffen neue Möglichkeiten.
Warum immer mehr Gewerbetreibende und Immobilienbesitzer ihre Steuerstrategie rund um Abschreibungen neu ausrichten? Der kostenlose Ratgeber des VNR Verlags liefert alle Antworten – von A bis Z, verständlich erklärt. Kostenlosen Abschreibungs-Leitfaden sichern
Photovoltaik: Bis zu 50 Prozent vorab abschreiben
Der Klassiker bleibt eines der stärksten Instrumente zur Steuergestaltung. Anleger können einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten geltend machen – und das bereits drei Jahre vor der eigentlichen Realisierung.
Die Folge: Das zu versteuernde Einkommen sinkt sofort. In den ersten fünf Jahren nach der Anschaffung kommen Sonderabschreibungen von insgesamt 40 Prozent hinzu. Ein degressiver Investitionsbooster für Photovoltaik-Projekte ist zudem bis Ende 2027 verfügbar. Voraussetzung: Anleger werden steuerrechtlich wie Gewerbetreibende behandelt.
Der Investitionsabzugsbetrag kann Ihre Steuerlast erheblich senken – wenn man ihn richtig anwendet. Ein kostenloser Experten-Report zeigt Ihnen, wie Sie finanzielle Mittel durch den IAB freisetzen, ganz legal und sofort. Gratis IAB-Sonderreport herunterladen
Altersvorsorgedepot: Die Riester-Rente geht, das neue Modell kommt
Zum Jahresende läuft die Riester-Rente aus. Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot sie ab. Das neue Modell bietet eine Grundzulage von 540 Euro bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro.
Besonders für Gutverdiener lohnt sich der Blick: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ist eine Erstattung von 443 Euro möglich, bei 50 Prozent steigt der Betrag auf 630 Euro. Anleger können bis zu zwei Verträge mit einer Einzahlung von jeweils maximal 6.840 Euro führen. Während der Ansparphase bleiben Umschichtungen und Erträge steuerfrei – Abgeltungsteuer oder Vorabpauschale fallen nicht an.
Bestehende Riester-Sparer haben mehrere Optionen: Sie können ihre Verträge fortführen oder ab Mitte 2027 in das neue System übertragen.
Denkmalimmobilien: 224.000 Euro Steuerersparnis in 12 Jahren
Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien bieten weiterhin hohe Abschreibungssätze. Ein dokumentierter Praxisfall zeigt das Potenzial: Ein Anlegerpaar erzielte durch Sanierungskostenabschreibungen von jährlich 9 Prozent in den ersten acht Jahren und 7 Prozent in den folgenden vier Jahren eine Gesamtersparnis von über 224.000 Euro.
Auch im privaten Haushalt lässt sich sparen. Gartenarbeiten sind nach § 35a EStG absetzbar: Haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent von maximal 20.000 Euro Arbeitskosten (bis zu 4.000 Euro Ersparnis), Handwerkerleistungen mit 20 Prozent von maximal 6.000 Euro (bis zu 1.200 Euro Ersparnis). Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 werden Barzahlungen nicht mehr anerkannt – nur Banküberweisungen zählen.
Nießbrauch: Vermögen übertragen, Steuern sparen
Das Nießbrauchmodell gewinnt an Bedeutung. Durch einen lebenslangen Nießbrauch an Immobilien oder Wertpapierdepots sinkt der steuerpflichtige Wert der Schenkung erheblich. Der Bundesfinanzhof hat Anfang des Jahres bestätigt (Urteil vom 14.01.2026, Az. II R 35/23), dass der Bewertungszinssatz von 5,5 Prozent verfassungsgemäß ist. Bei hohen Depotsummen kann der steuerpflichtige Betrag so unter den Freibeträgen bleiben.
Parallel dazu beobachten Anleger die Entwicklung bei Aktienverlusten. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat im Frühjahr eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktien eingereicht. Eine Entscheidung könnte die steuerliche Situation für Direktanleger deutlich beeinflussen.
Ein weiterer Punkt: Die Steuerzinsen sollen ab 2027 von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr steigen. Das hat direkte Auswirkungen auf die Planung von Steuererstattungen und -nachzahlungen.
