Altersvorsorge, Depot

Altersvorsorge: Neues Depot ersetzt Riester ab Januar 2027

17.06.2026 - 19:19:43 | boerse-global.de

Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente ab. Steuerfreie Ansparphase und Zulagen locken, doch viele Bürger kennen die Reform noch nicht.

Altersvorsorgedepot 2027: Neue private Rente startet
Altersvorsorge - Ein stilisiertes, leuchtendes digitales Diagramm mit Aufwärtstrends und Finanzsymbolen vor einem unscharfen Bürohintergrund. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Januar 2027 ersetzt das Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente. Das Modell setzt auf Kapitalmarktinvestments und lockt mit steuerlichen Vorteilen. Marktstudien prognostizieren für das erste Jahr bereits bis zu 4,5 Millionen Abschlüsse.

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Steuerfreie Ansparphase als Rendite-Turbo

Der zentrale Vorteil des neuen Depots: Wertsteigerungen, Dividenden und Zinserträge bleiben während der Ansparphase komplett steuerfrei. Anders als bei herkömmlichen Depots fällt weder die Abgeltungsteuer noch die Vorabpauschale an. Erträge können ohne Abzüge direkt reinvestiert werden.

Auch Umschichtungen innerhalb des Depots sind steuerfrei möglich. Erlaubt sind Investitionen in Investmentfonds, ETFs und Anleihen. Hochspekulative Anlagen wie Kryptowährungen oder Einzelaktien sind dagegen nicht förderfähig.

So funktioniert das Zulagensystem

Die staatliche Förderung ist an konkrete Eigenbeiträge gekoppelt. Für die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Prozent Zulage – maximal 180 Euro. Für weitere Einzahlungen bis 1.440 Euro gewährt der Staat 25 Prozent. Die maximale Grundzulage liegt bei 540 Euro pro Jahr, dafür sind 1.800 Euro Eigenbeitrag nötig.

Hinzu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Der Mindestbeitrag liegt bei 10 Euro monatlich beziehungsweise 120 Euro im Jahr. Pro Person sind maximal zwei Depots erlaubt, eine doppelte Förderung gibt es aber nicht.

Gutverdiener profitieren doppelt

Das Gesetz sieht eine Günstigerprüfung vor. Dabei wird ermittelt, ob die direkten Zulagen oder der Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung vorteilhafter sind. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent liegt die steuerliche Erstattung bei rund 443 Euro. Bei 50 Prozent steigt der Vorteil auf bis zu 630 Euro pro Jahr.

Insgesamt können jährlich bis zu 6.840 Euro eingezahlt werden. Wer zwei Depots nutzt, kommt auf bis zu 14.040 Euro inklusive Förderungen. Neu: Auch Selbstständige und Freiberufler sind jetzt förderberechtigt.

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Besteuerung erst im Alter

Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung gilt: Auszahlungen werden im Ruhestand mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Der liegt in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens.

Bei Rentenbeginn haben Sparer eine Wahl: Maximal 30 Prozent des geförderten Kapitals können als Einmalzahlung entnommen werden. Der Rest fließt über einen Auszahlplan oder eine lebenslange Rente. Für den ungeförderten Teil gelten Sonderregeln, etwa das Halbeinkünfteverfahren oder eine pauschale Besteuerung von 17 bis 18 Prozent.

Noch offene Fragen und Wissenslücken

Trotz des geplanten Starts zum 1. Januar 2027 gibt es administrative Hürden. Private Anbieter sollen ihre Depots pünktlich bereitstellen, die Einführung eines staatlichen Standarddepots verzögert sich aber. Unklarheiten bestehen bei der IT-Infrastruktur und der Frage, wer der öffentliche Träger wird. Im Gespräch sind die KfW, die Rentenversicherung oder die Bundesbank.

Eine Studie der BarmeniaGothaer vom Juni 2026 zeigt zudem: Rund ein Drittel der Deutschen kennt die Reformpläne noch nicht. Besonders bei den 18- bis 29-Jährigen ist das Wissen gering – obwohl gerade sie von der langfristigen steuerfreien Kapitalakkumulation profitieren könnten. Zwei Drittel der Informierten fürchten eine zu hohe Komplexität der neuen Produkte.

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