Altersvorsorge: Neue Depot-Regeln ab Januar mit Kostendeckel
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 15:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ein Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums von Anfang September 2026 präzisiert die künftigen Anforderungen an die staatlich geförderte private Altersvorsorge.
Die Rechtsverordnung, die ohne Zustimmung der Länder erlassen werden kann, legt detaillierte Vorgaben für das ab dem 1. Januar 2027 startende Altersvorsorgedepot fest. Im Zentrum der Neuregelung stehen strikte Informationspflichten sowie eine Deckelung der Kosten für standardisierte Vorsorgeprodukte.
Kostenstruktur und Vorgaben für das Standarddepot
Die Verordnung sieht vor, dass Anbieter ein kostengünstiges Standardprodukt bereithalten müssen. Für dieses sogenannte Standarddepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozentpunkte begrenzt. Zudem ist die Anlage in diesem Bereich auf zwei OGAW-Fonds beschränkt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vergleichbarkeit der Produkte zu erhöhen und die Renditechancen durch eine Begrenzung der Gebührenbelastung zu sichern.
Erste Marktakteure bereiten bereits entsprechende Angebote vor. So plant ein bekannter Neobroker die Einführung eines Standarddepots, bei dem keine Gebühren für die Kontoführung, das Depot oder die Ausführung von Sparplänen und Transaktionen anfallen sollen.
Die Kosten für die eingesetzten Exchange Traded Funds (ETFs) sollen dabei maximal 0,15 Prozent betragen, wobei diese im ersten Jahr sogar gänzlich entfallen könnten. Branchenkenner weisen darauf hin, dass die Beratungsqualität angesichts der neuen Wahlmöglichkeiten für die Sparer an Bedeutung gewinnen wird.
Systematik der staatlichen Zulagen und Förderung
Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge, die als Nachfolgemodell der bisherigen Riester-Rente konzipiert ist, basiert auf einem System aus Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen. Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr, sofern ein Eigenbeitrag von 1.800 Euro geleistet wird.
Die Förderung ist dabei gestaffelt: Für jeden investierten Euro werden bis zu einer Grenze von 360 Euro jeweils 50 Cent gewährt. Für Beiträge zwischen 360 Euro und 1.800 Euro fließen 25 Cent pro Euro als Zulage. Der erforderliche Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr.
Besondere Anreize sind für Familien und junge Erwerbstätige vorgesehen:
- Kinderzulage: Hierbei wird jeder investierte Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro mit einem weiteren Euro bezuschusst.
Bei zwei Kindern kann eine Eigenleistung von 1.800 Euro so auf einen Gesamtwert von 2.940 Euro ansteigen.
- Frühstart-Rente: Für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren ist eine Förderung von 10 Euro pro Monat vorgesehen.
- Berufseinsteiger-Bonus: Personen unter 25 Jahren erhalten eine einmalige Zulage in Höhe von 200 Euro.
Der steuerliche Höchstbetrag wird auf 1.800 Euro zuzüglich des Zulagenanspruchs festgesetzt, was ohne Kinder einer Summe von 2.340 Euro entspricht. Bestehende Riester-Verträge genießen dabei Bestandsschutz.
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Erweiterung der betrieblichen Altersvorsorge
Ergänzend zu den privaten Vorsorgemöglichkeiten sieht die Bundesregierung eine engere Verzahnung mit der betrieblichen Altersvorsorge vor. In einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Mitte August 2026 wurde die Öffnung der Sozialpartnermodelle für alle Arbeitgeber angekündigt.
Zudem soll das Altersvorsorgedepot künftig auch für Arbeitgeberzahlungen zugänglich sein. Diese Schritte folgen Empfehlungen einer Rentenkommission vom Juni 2026, die einen verstärkten Sozialpartnerdialog zur Verbreitung der betrieblichen Vorsorge gefordert hatte.
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Experten warnen vor Kostenfallen beim Wechsel
Trotz der staatlichen Förderung mahnen Verbraucherschützer zur Vorsicht beim Wechsel in das neue System. Modellrechnungen eines Finanzportals verdeutlichen das finanzielle Risiko: Für einen im Jahr 1990 geborenen Sparer mit einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro, der monatlich 150 Euro investiert, könnten die Kostenunterschiede über die gesamte Laufzeit bei einer angenommenen Rendite von 6 Prozent mehr als 20.000 Euro betragen.
Experten empfehlen daher, bestehende Verträge und die neuen Depotoptionen genau zu vergleichen, bevor eine Entscheidung über die Übertragung von Vorsorgekapital getroffen wird.
