Altersvorsorge, Rentenversicherung

Altersvorsorge Geschäftsführer: Pensionszusage als steueroptimierte Lösung

30.12.2025 - 16:30:00

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind in der Regel nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit liegt die Verantwortung für eine ausreichende Altersvorsorge vollständig bei ihnen selbst. Eine der effektivsten und steueroptimierten Lösungen für die Altersvorsorge von Geschäftsführern ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form der Pensionszusage, auch Direktzusage genannt.

Die Pensionszusage verbindet hohe Gestaltungsfreiheit, steuerliche Vorteile und strategische Bilanzoptimierung – vorausgesetzt, sie wird rechtssicher und professionell umgesetzt.

 

Was ist eine Pensionszusage für Geschäftsführer?

Bei der Pensionszusage verpflichtet sich die GmbH, ihrem Geschäftsführer im Versorgungsfall – also bei Alter, Invalidität oder Tod – bestimmte Leistungen zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht auch über das aktive Dienstverhältnis hinaus.

Typische Leistungsformen sind:

  •        Alterskapital (Einmalzahlung)
  •        Ratenzahlung (z. B. über 10 oder 12 Jahre)
  •        Altersrente (heute meist optional)
  •        Witwen- und Waisenversorgung

Praxisrelevant:
Heute werden überwiegend Alterskapital oder Ratenzahlungen vereinbart. Nach Auszahlung erlischt die Verpflichtung der GmbH vollständig – im Gegensatz zur lebenslangen Rente, die eine dauerhafte Verbindlichkeit darstellt.

 

Vorteile der Pensionszusage als Altersvorsorge für Geschäftsführer

Vorteile für den Geschäftsführer

  •        Keine private Vorsorge aus dem Nettogehalt notwendig
  •        Flexible Ausgestaltung der Leistungen
  •        Hohe Versorgungssummen möglich
  •        Steuerlich aufgeschobene Besteuerung bis zur Auszahlung

Vorteile für die GmbH

  •       Keine sofortige Liquiditätsbelastung
  •       Bildung von Pensionsrückstellungen, die:
    •       als Betriebsausgabe gelten
    •       den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH senken
  •       Langfristige Bindung des Geschäftsführers an das Unternehmen

Die GmbH kann die Verpflichtung durch Vermögenswerte ausfinanzieren, z. B. über ein Fonds- oder ETF-Depot.

 

Steueroptimierte Altersversorgung Geschäftsführer: Rückdeckung mit ETFs

Eine moderne, steuerlich attraktive Möglichkeit der Ausfinanzierung ist ein ETF-Depot im Betriebsvermögen.

Vorteile gegenüber klassischen Versicherungen:

  •        Hohe Transparenz
  •        Deutlich geringere Kosten
  •        Breite Diversifikation
  •        Teilfreistellung der Erträge (je nach Fondsstruktur bis zu 80 % körperschaftsteuerfrei)

Rückdeckungsversicherungen sind dagegen häufig:

  •        kostenintensiv
  •        intransparent
  •        steuerlich weniger effizient

 

Nachteile und Risiken der Pensionszusage

Eine Pensionszusage muss langfristig geplant werden. Risiken bestehen insbesondere dann, wenn:

  •        keine oder nur unzureichende Ausfinanzierung erfolgt
  •        die GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät
  •        Versorgungsleistungen als lebenslange Rente zugesagt werden

Zeitgemäße Zusagen setzen daher auf:

  •        vollständige Ausfinanzierung
  •        Kapital- oder Ratenzahlungen
  •        Verzicht auf Invalidenrenten (aus Risikosicht sinnvoll)

 

Steuerliche Voraussetzungen für die Anerkennung

Damit das Finanzamt die Pensionsrückstellung anerkennt, müssen u. a. folgende Kriterien erfüllt sein:

  •        Angemessene Wartezeit (i. d. R. 2–3 Jahre Betriebszugehörigkeit)
  •        Höchstalter bei Zusage (keine Zusage nach Vollendung des 60. Lebensjahres)
  •        Erdienungszeitraum (mindestens 10 Jahre zwischen Zusage und Rentenbeginn, außer bei Entgeltumwandlung)
  •        Keine Überversorgung (max. ca. 75 % des letzten Aktivgehalts)
  •        Keine widerruflichen oder gewinnabhängigen Leistungen
  •        Schriftform und Eindeutigkeit
  •        Insolvenzsicherung durch Verpfändung des Deckungsvermögen

 

Beitragsorientierte Leistungszusage (BoLz) – die moderne Variante

Eine besonders bilanzschonende Gestaltung ist die beitragsorientierte Leistungszusage (BoLz).

Vorteile:

  •        Keine feste Endleistung zugesagt
  •        Niedrigere Rückstellungen in der Handelsbilanz
  •        In Kombination mit Rückdeckung oft keine Rückstellungspflicht

 

Gesellschafterbeschluss: formale Pflicht

Die Pensionszusage stellt eine Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags dar und erfordert einen ordnungsgemäßen Gesellschafterbeschluss.

Fehler in der Beschlussfassung können zur steuerlichen Nichtanerkennung führen.

Empfehlenswert ist die Genehmigung einer vollständig ausgearbeiteten Zusage per      Gesellschafterbeschluss.

 

Gutachten für Steuer- und Handelsbilanz

Für jede Pensionszusage ist ein versicherungsmathematisches Gutachten erforderlich. Dieses ermittelt:

  •        Höhe der Pensionsrückstellung
  •        jährliche Zuführung
  •        Auswirkungen auf Steuer- und Handelsbilanz

 

Häufige Fragen zur Altersvorsorge für Geschäftsführer

Wie hoch darf eine Pensionszusage sein?
Maximal ca. 75 % des letzten Aktivgehalts, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (Ausnahme: Entgeltumwandlung).

Wie wird die Auszahlung besteuert?
Auszahlungen gelten als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und werden mit dem persönlichen Steuersatz im Zuflussjahr versteuert.

Welche Auszahlungsformen sind möglich?

  •        Einmalzahlung
  •        Ratenzahlung
  •        Lebenslange Rente (idealerweise flexibel kombinierbar)

 

Fazit: Altersvorsorge Geschäftsführer richtig gestalten

Die Pensionszusage ist eine der effektivsten und steueroptimierten Altersversorgungen für Geschäftsführer. Entscheidend für den Erfolg sind:

  •        Rechtssichere Vertragsgestaltung
  •        Passende Zusageform
  •        Effiziente Ausfinanzierung (ETF-Depot)
  •        Professionelle Begleitung

Unabhängige und qualifizierte Beratung zur betrieblichen Altersversorgung bieten spezialisierte Rentenberater, z. B. über den Bundesverband der Rentenberater e.V..

Lothar Eller
Geschäftsführer der Eller Consulting GmbH

Gerichtlich zugelassener Rentenberater für betriebliche Altersversorgung, Honorar-Finanzanlagen- und Honorar-Versicherungsberater.
Er berät Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge sowie zur Vermögensstrukturierung.