Altersteilzeit, BAG

Altersteilzeit: BAG stärkt Ablehnungsrechte von Arbeitgebern

Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BAG bezieht weitere Beschäftigte in die Überlastquote ein, während die Bundesregierung höhere Altersgrenzen und Änderungen beim Blockmodell plant.

BAG stärkt Arbeitgeber bei Altersteilzeit und Überlastquoten
Ein leeres, modernes Büro mit einem hölzernen Schreibtisch und einem Bürostuhl in einem hellen, sonnendurchfluteten Raum. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Arbeitgebern bei der Ablehnung von Altersteilzeitwünschen gestärkt. Mit dem Urteil vom 25. August 2026 (Az. 9 AZR 162/25) präzisierten die Erfurter Richter die Berechnungsgrundlage für die sogenannte Überlastquote. Diese Quote regelt, ab welchem Prozentsatz an bereits in Altersteilzeit befindlichen Mitarbeitern ein Unternehmen weitere Anträge ablehnen darf.

Einbeziehung von Beschäftigten außerhalb des Tarifvertrags

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, welche Mitarbeitergruppen bei der Ermittlung der Überlastquote zu berücksichtigen sind. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass bei der Berechnung einer tariflichen Überlastquote auch jene Beschäftigten mitzuzählen sind, die selbst nicht unter den Geltungsbereich des spezifischen Tarifvertrags fallen. Dies umfasst sowohl Mitarbeiter, die keine Gewerkschaftsmitglieder sind, als auch jene, deren Arbeitsverträge grundsätzlich außerhalb des Haustarifvertrags ausgestaltet sind.

Das Gericht stellte klar, dass für die Berechnung keine Sonderregeln durch den Tarifvertrag gelten, sofern die vertragliche Formulierung dies nicht explizit vorsieht. Damit wird die Position der Arbeitgeber gefestigt, da die Einbeziehung einer größeren Basis an Beschäftigten dazu führen kann, dass die festgelegte Quote schneller erreicht wird und somit weitere Ansprüche auf Altersteilzeit entfallen.

Auswirkungen am Beispiel der Lebensmittelindustrie

Der konkrete Fall betraf eine Auseinandersetzung in der Lebensmittelindustrie. In diesem Sektor blockierte eine vereinbarte Überlastquote von 2,5 % den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den Übergang in die Altersteilzeit.

Anzeige

Wer sich mit den rechtlichen Feinheiten von Personalentscheidungen befasst, sollte auch die zugrunde liegenden Verträge absichern. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt, wie Sie rechtssichere Arbeitsverträge erstellen und teure Bußgelder vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken

Während in vielen anderen Branchen Quoten von 5 % üblich sind, zeigte sich in diesem Verfahren, dass bereits deutlich niedrigere Grenzwerte rechtssicher angewendet werden können, wenn die Gesamtzahl der Beschäftigten als Referenz dient.

Die Entscheidung verdeutlicht die Relevanz der präzisen Tarifvertragsformulierung. Da das BAG keine Veranlassung sah, die Personengruppe auf die unmittelbaren Tarifgebundenen zu verengen, bleibt die Quote ein wirksames Instrument zur Steuerung der Personalkosten und der demografischen Struktur innerhalb der Belegschaft.

Geplante Reformen der Bundesregierung zur Altersteilzeit

Anzeige

Viele Unternehmen nutzen noch immer veraltete Klauseln, die nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mehr zulässig sind. Ein aktueller Gratis-Report enthüllt die gefährlichsten Fallen in Arbeitsverträgen und wie Sie sich als Arbeitgeber wirksam absichern. Kostenlosen Sicherheits-Ratgeber jetzt herunterladen

Parallel zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zeichnen sich auf politischer Ebene grundlegende Änderungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Die Bundesregierung gab am 27. August 2026 bekannt, im Zuge einer umfassenden Rentenreform auch die Regelungen zur Altersteilzeit grundlegend umgestalten zu wollen.

Ein zentraler Punkt der Pläne ist die Anhebung des Einstiegsalters für die Altersteilzeit. Dieses soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung von derzeit 55 auf 58 Jahre angehoben werden.

Zudem ist beabsichtigt, das sogenannte Blockmodell, bei dem Arbeitnehmer erst voll arbeiten und dann vollständig freigestellt werden, unattraktiv zu machen oder gänzlich zu streichen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine längere Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer im aktiven Arbeitsverhältnis zu fördern.

Die Kombination aus der aktuellen BAG-Rechtsprechung und den angekündigten Reformplänen deutet auf eine restriktivere Handhabung der Altersteilzeit in Deutschland hin. Während das Gericht die bestehenden Ablehnungsmöglichkeiten für Arbeitgeber rechtlich absichert, plant die Politik eine generelle Erschwerung des frühen Ausstiegs aus dem Berufsleben.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70017699 |