Airbnb-Initiative in Interlaken: Gericht bestätigt Grenze von 90 Nächten
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 14:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bernische Verwaltungsgericht hat die kommunale Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren» in Interlaken für gültig erklärt. Wie aus einem Bericht von finanzen.ch vom 01.10.2026 hervorgeht, wies das Gericht die Beschwerde eines Immobilienbesitzers ab, der Wohnraum für Kurzzeitvermietungen anbietet.
Mit diesem Entscheid nimmt die Vorlage, die auf eine deutliche Begrenzung kommerzieller Ferienwohnungsangebote abzielt, eine entscheidende juristische Hürde auf kantonaler Ebene.
Strenge Begrenzung auf 90 Nächte pro Jahr
Die im September 2024 eingereichte Initiative verlangt klare Schranken für das touristische Beherbergungsangebot auf dem lokalen Wohnungsmarkt. Im Zentrum steht die Forderung, die gewerbliche Kurzzeitvermietung künftig auf höchstens 90 Vermietungsnächte pro Wohnung und Kalenderjahr zu beschränken. Damit soll verhindert werden, dass reguläre Wohnungen dauerhaft dem allgemeinen Mietmarkt entzogen und ganzjährig an Feriengäste vermittelt werden.
Für Privatpersonen, die einzelne Zimmer oder Betten im eigenen Zuhause anbieten, sieht der Initiativtext eine Ausnahme vor: Ausgenommen von der Obergrenze sind bis zu fünf Betten, sofern die vermietenden Personen ganzjährig im selben Haus oder in derselben Wohnung leben. Auf diese Weise soll die gelegentliche Untervermietung im selbst bewohnten Wohnraum weiterhin ohne die restriktiven Vorgaben möglich bleiben.
Wohnungsnot als Begründung für Markteingriff
Das Bernische Verwaltungsgericht stützte die Zulässigkeit der vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen mit der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt. Das Gericht begründete seinen Entscheid mit dem Schutz bezahlbaren Wohnraums für Einheimische und verwies auf den spürbar angespannten Wohnungsmarkt in der Tourismusregion.
Das Bernische Verwaltungsgericht hat die Interlakner Volksinitiative für gültig erklärt — eine Beschwerde eines kurzzeitvermietenden Eigentümers wurde abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Weiterzug ans Bundesgericht bleibt offen. Wer Wohnraum in der Region touristisch vermietet, sollte die eigene Rechtslage jetzt prüfen. Kostenlosen Rechtslage-Report zur Kurzzeitvermietung anfordern
Die durch die Initiative vorgesehenen Eingriffe in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit seien vor diesem Hintergrund rechtlich vertretbar und verhältnismäßig.
Rechtskräftig ist das Urteil indessen noch nicht. Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts steht den Verfahrensbeteiligten der Weiterzug an das Schweizer Bundesgericht offen. Sollten Rechtsmittel ergriffen werden, wird die höchste richterliche Instanz in Lausanne letztinstanzlich klären müssen, ob die Bestimmungen mit dem übergeordneten Recht vereinbar sind.
Signalwirkung für umliegende Berner Gemeinden
Der Ausgang des Verfahrens besitzt über Interlaken hinaus eine erhebliche regionale Bedeutung. Gleichlautende Initiativen mit identischen Beschränkungen wurden auch in den Nachbargemeinden Matten, Bönigen, Wilderswil und Unterseen lanciert. Die Bestrebungen spiegeln den wachsenden Druck auf die Kommunen im Berner Oberland wider, dem Verlust von Wohnraum an Plattformen wie Airbnb durch rechtliche Rahmenbedingungen zu begegnen.
Gleichlautende Initiativen mit 90-Nächte-Grenze wurden auch in Matten, Bönigen, Wilderswil und Unterseen lanciert. Eigentümer mehrerer Objekte im Berner Oberland sollten ihr Portfolio jetzt auf regulatorische Risiken prüfen — bevor weitere Gemeinden nachziehen. Der Report zeigt, welche Strategien zur Legalisierung bestehender Ferienwohnungen diskutiert werden. Strategien für Ihr Ferienwohnungs-Portfolio jetzt sichern
An den Finanzmärkten hinterließ die juristische Entwicklung in der Schweiz kaum sichtbare Spuren. Die Airbnb-Aktie verzeichnete laut dem Bericht im vorbörslichen NASDAQ-Handel zeitweise eine minimale Veränderung von ?0,09 % und stand bei 160,50 US-Dollar.
