AI Act: Frist 2. August – Bußgelder bis 35 Millionen Euro drohen
19.06.2026 - 15:08:04 | boerse-global.de
Ein neuer Gesetzentwurf zur Arbeitszeitreform sorgt in Deutschland für politische Spannungen. Gleichzeitig rücken auf EU-Ebene die Umsetzungsfristen für den AI Act und neue Leitlinien zur Lieferketten-Sorgfaltspflicht näher.
Arbeitszeitreform: Streit um Flexibilisierung
Ein Mitte Juni veröffentlichter Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium hat eine intensive Debatte ausgelöst. Der Entwurf unter Leitung von Bärbel Bas sieht vor, den klassischen Achtstundentag grundsätzlich beizubehalten, aber Flexibilisierungen zu ermöglichen.
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Konkret geht es um den Übergang zu einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit. Diese Lockerungen sollen an Tarifverträge und spezifische Gesundheitsschutzregelungen geknüpft werden. Zusätzlich plant das Ministerium eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung.
Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Wirtschaftsverbände und Opposition übten scharfe Kritik. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann lehnte den Entwurf ab, Arbeitgeberpräsident Dulger nannte ihn realitätsfern. Besonders umstritten: Die geplante Flexibilität soll nicht für nicht-tarifgebundene Unternehmen gelten.
Das Ministerium betont, dass es sich um eine interne Arbeitsfassung handelt. Die Abstimmung stehe noch am Anfang.
EU AI Act: Frist läuft am 2. August ab
Unternehmen müssen sich auf den 2. August 2026 vorbereiten. Ab diesem Datum gelten die strengen Compliance-Anforderungen des EU AI Acts für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Strafen sind happig: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
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Experten raten zu sofortigem Handeln. Nötig seien eine Inventur aller KI-Anwendungen, Risikoanalysen und der Aufbau eines Governance-Frameworks. Wer jetzt nicht anfange, bekomme Probleme.
Parallel dazu hat die EU-Kommission Mitte Juni eine Konsultation zu den Leitlinien für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gestartet. Bis zum 24. Juli können Stakeholder Rückmeldungen geben. Die praktischen Orientierungshilfen sollen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen.
VW-Aufsichtsrat verliert unabhängige Stimme
Auch in den Kontrollgremien großer Konzerne tut sich etwas. Bei der Hauptversammlung des Volkswagen-Konzerns am 18. Juni trat Aufsichtsrätin Susanne Wiegand nach nur einem Jahr nicht zur Wiederwahl an. Damit verliert das Gremium eine Stimme, die auf der Kapitalseite als unabhängig galt.
Beobachter verweisen auf die komplexen Interessenverflechtungen im VW-Aufsichtsrat. Zwischen den Eigentümerfamilien, dem Land Niedersachsen und internationalen Investoren ist die Gemengelage traditionell schwierig.
In Spanien stehen börsennotierte Unternehmen unter Zeitdruck. Bis zum 30. Juni müssen die 35 größten Firmen des Landes sicherstellen, dass mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratssitze durch das unterrepräsentierte Geschlecht besetzt sind.
Globale Trends: Mehr Transparenz gefordert
Über Europa hinaus zeichnen sich Veränderungen ab. In Nigeria ernannte Präsident Bola Tinubu den ehemaligen KPMG-Manager Kunle Elebute zum neuen Vorsitzenden des Financial Reporting Council. Die Behörde strebt eine stärkere Angleichung an internationale Standards an – auch mit Blick auf das britisch-nigerianische Handelsabkommen. Ziel ist es, das Anlegervertrauen zu stärken.
US-Unternehmen wie Ralph Lauren bereiten sich derweil auf ihre Hauptversammlungen vor. Der Modekonzern plant für Ende Juli die Wahl von zwölf Direktoren. Im Vorfeld verwies das Unternehmen auf ein Umsatz- und Gewinnwachstum im Fiskaljahr 2026. Die bestehende Dual-Class-Aktienstruktur soll beibehalten werden.
