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AI Act ab August: Geschäftsführer haften persönlich für KI-Kompetenz

07.06.2026 - 17:16:21 | boerse-global.de

Ab August drohen Geschäftsführern persönliche Strafen bei fehlender KI-Kompetenz. Deutschland verpasst zudem die Frist zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie.

EU AI Act und Lohntransparenz: Neue Bußgelder für Führungskräfte ab Sommer 2026
Act - Geschäftsführer und Prokuristen in einem modernen Konferenzraum, die sich intensiv mit Compliance-Vorschriften und KI-Technologien auseinandersetzen. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Grund sind zwei neue EU-Regelwerke: der AI Act und die Entgelttransparenzrichtlinie. Wer seine Prozesse nicht anpasst, haftet persönlich.

Persönliche Haftung für KI-Kompetenz ab August

Am 2. August 2026 treten verschärfte Regeln des EU AI Act in Kraft. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bringt das weitreichende Pflichten. Artikel 4 der Verordnung macht die Geschäftsführung persönlich haftbar. Sie muss eine nachweisbare KI-Kompetenz vorhalten.

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Zudem werden Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte und Deepfakes verbindlich. Die wirtschaftliche Bedeutung ist enorm: Laut Ifo-Institut nutzen bereits 54,5 Prozent der deutschen Unternehmen KI-Anwendungen. Das ist ein Plus von 13,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Doch nur wenige CEOs sehen einen klaren Return on Investment. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro.

Deutschland verpasst Frist zur Lohntransparenz

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden müssen. Deutschland hat die Frist verstreichen lassen. Die Bundesregierung plant die nationale Umsetzung erst für Anfang 2027. Die EU-Kommission prüft nun ein Strafverfahren.

Hintergrund ist der Gender Pay Gap, der in Deutschland 2024 bei 15,6 Prozent lag. Erste Berichtspflichten und Auskunftsansprüche für Arbeitnehmer werden voraussichtlich erst im Juni 2028 wirksam.

Österreich ist bereits weiter. Arbeitsministerin Korinna Schumann hat einen Entwurf vorgelegt. Unternehmen ab 100 Mitarbeitern sollen alle drei Jahre Einkommensberichte erstellen, ab 250 Mitarbeitern jährlich. Auch die Angabe von Einstiegsgehältern in Stellenausschreibungen wäre dann Pflicht. Wirtschaftsverbände kritisieren den hohen bürokratischen Aufwand.

IT-Sicherheit und Umweltvorgaben

Neben den großen Regulierungspaketen fordern auch spezifische Sicherheitsvorgaben die Compliance-Abteilungen. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz betrifft Unternehmen aus 18 Branchen. Sie müssen ihre Meldeketten für IT-Sicherheitsvorfälle überprüfen.

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Im Bereich Medizintechnik kommen das Verpackungsgesetz und die europäische PPWR-Verordnung hinzu. Geschäftsführungen müssen Dokumentationspflichten und Produktdesign an neue Umweltvorgaben anpassen.

Mehr Transparenz für die Verwaltung

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Specht-Riemenschneider, fordert eine stärkere Öffnung der Behörden. Auf einem Symposium Anfang Juni verlangte sie ein echtes Bundestransparenzgesetz. Dies solle eine proaktive Veröffentlichungspflicht und eine verfassungsrechtliche Absicherung der Informationsfreiheit beinhalten.

In Rheinland-Pfalz hat der Landesbeauftragte bereits einen aktualisierten Handlungsrahmen für soziale Medien veröffentlicht. Öffentliche Stellen müssen demnach verpflichtende Nutzungskonzepte erstellen.

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