AGG-Reform, Klagefristen

AGG-Reform: Klagefristen steigen auf vier Monate ab Sommer

05.06.2026 - 21:02:38 | boerse-global.de

Bundesregierung verkündet Gesetzespaket mit AGG-Reform, neuer Minijob-Option und verschärften Cybersicherheitspflichten für Unternehmen.

Neue Gesetze: AGG-Reform, Minijob-Rente und Cybersicherheit
AGG-Reform - Nahaufnahme von offiziellen deutschen Rechtsdokumenten mit einem Laptop und einem Stift im Hintergrund, der eine digitale Schnittstelle zeigt. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Sie betreffen Luftverkehr, Treibhausgas-Quoten und internationale Steuerabkommen.

Im Bundesgesetzblatt Teil I wurden unter anderem Änderungen der Luftverkehrs-Ordnung für die Standorte Leipzig-Altenburg (Nr. 165) und Erfurt-Weimar (Nr. 164) wirksam. Wirtschaftlich bedeutsam ist das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Nr. 163). Bereits am 2. Juni war die Ausgabe Nr. 162 erschienen.

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Im Teil II des Bundesgesetzblatts (Nr. 108) veröffentlichte die Regierung das Gesetz zur Änderung des mehrseitigen Übereinkommens gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Ziel: Steuerabkommen an globale Standards anpassen und Steuerflucht erschweren. Die PDF-Version hat die gedruckte Ausgabe als amtliches Medium vollständig abgelöst.

Neue Förderung für Krebsforschung und Gigabit-Ausbau

Der Bundesanzeiger enthielt am Freitag weitere Bekanntmachungen. Das Bildungsministerium fördert künftig translationale Forschung zum Krebsmetabolismus. Das Digitalministerium veröffentlichte die dritte Änderung der Gigabit-Richtlinie 2.0. Das Gesundheitsministerium publizierte Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Arzneimittel-Richtlinie.

Weitere Themen: Außenhandelsförderung durch das Landwirtschaftsministerium sowie Einstufungen wassergefährdender Stoffe durch das Umweltbundesamt. Hamburg erließ eine Verfügung zur Kategorisierung von Bohrdaten aus der Zeit vor dem 30. Juni 2020.

AGG-Reform: Mehr Zeit für Klagen, mehr Schutz

Das Bundeskabinett hatte bereits am 6. Mai Änderungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen steigt von zwei auf vier Monate. Der Schutz vor sexueller Belästigung soll über den Arbeitsplatz hinaus ausgeweitet werden.

Geplant ist zudem eine unabhängige Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Die ADS soll künftig als Beistand in Gerichtsverfahren auftreten dürfen.

Minijobber können Rentenbeiträge nachzahlen

Ab dem 1. Juli 2026 erhalten geringfügig Beschäftigte eine neue Option: Sie können ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig aufheben. Wer eigene Beiträge zahlt, erwirbt Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten, Reha-Leistungen und betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeberanteil bleibt bei 15 Prozent.

Cybersicherheit: Neue Pflichten für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern

Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) betrifft Organisationen ab 50 Beschäftigten oder zehn Millionen Euro Jahresumsatz in kritischen Sektoren. Das Gesetz passierte bereits im November 2025 den Bundestag und Bundesrat. Pflichten: Registrierung beim BSI, Risikomanagement und Meldesysteme.

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Pflegeversicherung vor Reform

Gesundheitsministerin Nina Warken plant Maßnahmen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Das prognostizierte Defizit könnte bis 2030 auf 17,4 Milliarden Euro steigen. Der Entwurf sieht eine Kopplung der Pflegevergütung an die Lohnentwicklung ab 2028 vor. Zur Finanzierung sind eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und Pflegebeiträge auf Minijobs im Gespräch.

EU rügt Deutschland – BGH stärkt Meinungsfreiheit

Die EU-Kommission leitete am 4. Juni drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Beanstandet wird unter anderem das Wohnsitzerfordernis für Handwerker in Nordrhein-Westfalen – ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit. Auch diskriminierende Bedingungen bei Investitionsabzugsbeträgen für KMU, die im Ausland investieren, werden kritisiert.

Der Bundesgerichtshof entschied im März 2026: Wer unrechtmäßige Äußerungen verbreitet hat, muss aktiv auf die Löschung von Archivkopien bei Drittanbietern hinwirken. In einem weiteren Urteil vom 10. März betonte der BGH den weitreichenden Schutz der Meinungsfreiheit. Auch nicht näher begründete Meinungsäußerungen in der Berichterstattung sind demnach gedeckt.

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