AGG-Reform: Entschädigungsklagen bekommen doppelt so lange Zeit
05.06.2026 - 13:22:57 | boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat Anfang Mai 2026 umfassende Änderungen am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf den Weg gebracht. Zeitgleich verschärft die aktuelle Rechtsprechung die Hürden für die Ablehnung schwerbehinderter Kandidaten.
Individuelle Prüfung statt pauschaler Bedenken
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 5 SLa 166/24) zeigt, was das in der Praxis bedeutet. Ein Bewerber mit einem Grad der Behinderung von 50 und Typ-1-Diabetes bekam eine Entschädigung zugesprochen. Der Arbeitgeber hatte ihn wegen pauschaler gesundheitlicher Bedenken abgelehnt – ohne konkrete Prüfung für den jeweiligen Arbeitsplatz.
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Das Gericht stellte klar: Liegen Anhaltspunkte für eine Benachteiligung vor, greift die Beweislastumkehr. Arbeitgeber müssen bei gesundheitlichen Bedenken eine spezifische Gefährdungs- oder Leistungsprognose erstellen. Allgemeine Krankheitsbilder reichen als Begründung nicht aus.
Mehr Zeit für Klagen, erweiterter Schutz
Das Bundeskabinett beschloss am 6. Mai 2026 weitreichende AGG-Änderungen. Die zentrale Neuerung: Die Frist für Entschädigungsklagen steigt von zwei auf vier Monate. Bewerber bekommen damit deutlich mehr Zeit für rechtliche Schritte.
Der Diskriminierungsschutz wird zudem ausgeweitet. Der Schutz vor sexueller Belästigung gilt künftig nicht nur im Arbeitsverhältnis, sondern auch auf dem Wohnungsmarkt oder in Fitnessstudios. Zur Unterstützung Betroffener richtet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine unabhängige Schlichtungsstelle ein.
Rekord bei Beratungsanfragen
Die Zahlen untermauern die Relevanz der Verschärfungen. Wie die Antidiskriminierungsstelle Anfang Juni 2026 mitteilte, suchten 2025 über 13.000 Menschen Beratung wegen Diskriminierung – ein Höchststand.
Parallel dazu bestätigte das Bundesarbeitsgericht am 21. Mai 2026 die Ausnahmeregelungen für konfessionelle Arbeitgeber. Im Fall Egenberger entschieden die Richter: Kirchen dürfen für bestimmte Positionen eine Kirchenmitgliedschaft verlangen, wenn dies eine wesentliche berufliche Anforderung darstellt.
Formale Fallstricke und KI-Risiken
Auch formale Aspekte rücken in den Fokus. Das BAG entschied am 7. Mai 2026 (8 AZB 25/25): Arbeitgeber müssen ein Zeugnis nach Entwurf des Arbeitnehmers ausstellen, wenn dies in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wurde. Nur bei nachweislicher Verletzung der Zeugniswahrheit können sie sich der Vollstreckung entziehen.
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Experten raten Unternehmen zudem, ihre automatisierten Bewerbungssysteme zu überprüfen. Studien der Plattform i10x.ai zeigten im Juni 2026 deutliche Abweichungen zwischen KI-Modellen wie GPT, Claude oder Gemini bei der Bewertung identischer Profile. Um rechtliche Risiken durch Algorithmen-Bias zu vermeiden, empfehlen Fachleute den Einsatz von Kontrollmechanismen und Modell-Panels bei der automatisierten Vorauswahl.
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