AGG-Reform, Entschädigungsfrist

AGG-Reform: Entschädigungsfrist verdoppelt sich auf vier Monate

05.06.2026 - 15:24:24 | boerse-global.de

Gerichte und Politik definieren Grenzen zwischen freier Rede und Persönlichkeitsrecht neu. Neue Gesetze und Urteile prägen die Rechtsentwicklung.

Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz: Aktuelle Urteile im Überblick
AGG-Reform - Ein Kalenderblatt, auf dem vier Monate hervorgehoben sind, mit verschwommenen juristischen Dokumenten im Hintergrund. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen und Gesetzesinitiativen zeigen das Spannungsfeld zwischen Ehre und Äußerungsfreiheit.

Politikerbeleidigung auf dem Prüfstand

Sachsens Justizministerin Katja Geiert (CDU) will den Paragrafen 188 StGB abschaffen. Sie kündigte an, einen entsprechenden Antrag in die Justizministerkonferenz einzubringen. Ziel: Stärkung der Meinungsfreiheit und Entlastung der Justiz von Bagatellverfahren.

Hintergrund sind mehrere Strafbefehle der vergangenen Monate. Das Amtsgericht Öhringen verurteilte einen Nutzer, der Bundeskanzler Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn argumentierte, solche Äußerungen erschütterten das Vertrauen in die Integrität des Amtes – unabhängig vom Wahrheitsgehalt. Auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sprach sich für eine Reform der Beleidigungsdelikte aus.

Klare Regeln für Arbeitszeugnisse

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) präzisierte Anfang Mai die Anforderungen an Zeugnisvollstreckungen. Eine Vergleichsklausel, wonach der Arbeitgeber ein Zeugnis nach Entwurf des Arbeitnehmers erstellen muss, ist grundsätzlich vollstreckbar. Der Arbeitgeber kann sich nicht auf Unbestimmtheit berufen. Die Vollstreckung per Zwangsgeld – bis zu 25.000 Euro – scheitert nur, wenn der Arbeitgeber eine Verletzung der Zeugniswahrheit nachvollziehbar darlegt.

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Hinweisgeberschutz: Gericht weist Klagen ab

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen beschäftigte sich Ende Mai mit Schadensersatzforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Mitarbeiter eines Automobilherstellers hatten Repressalien wegen interner Meldungen geltend gemacht. Das Gericht wies die Klagen ab: Die Mitteilungen erfolgten vor Inkrafttreten des Gesetzes und nicht an die vorgeschriebenen internen Meldestellen.

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Pressefreiheit: Erfolge für Medien

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 10. März zugunsten des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. In einem Rechtsstreit um einen Artikel über ein Sportwettenunternehmen aus dem Jahr 2021 betonte das Gericht: Artikel 5 Grundgesetz schützt auch Äußerungen, die nicht zwingend begründet sein müssen. Die Einstufung einer Geschäftstätigkeit als „Grenzüberschreitung des rechtlich Erlaubten“ wertete der BGH als zulässige Meinungsäußerung.

Das Landgericht Dresden wies eine Klage des Ostdeutschen Verlags gegen den Blog Volksverpetzer ab. Bezeichnungen wie „Faktenleugner“ seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Einen wichtigen Erfolg für den Quellenschutz erzielten Preisinformationsdienste vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Gericht gab Anfang Mai einer Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamts statt. Die Forderung, Informanten-Identitäten preiszugeben, sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Pressefreiheit. Das Bundeskartellamt legte Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein.

AGG-Reform: Mehr Schutz für Betroffene

Das Bundeskabinett beschloss am 6. Mai eine Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen steigt von zwei auf vier Monate. Der Schutz vor sexueller Belästigung wird auf den Wohnungsmarkt und Fitnessstudios ausgeweitet. Eine neue unabhängige Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll künftig außergerichtliche Konflikte lösen.

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