AGG-Reform, Betroffene

AGG-Reform: Betroffene bekommen mehr Zeit für Diskriminierungsklagen

08.06.2026 - 19:40:53 | boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt umfassende Novelle des AGG mit verlängerten Fristen und stärkerer Unterstützung für Diskriminierungsopfer.

AGG-Reform: Längere Klagefristen und neue Schlichtungsstelle geplant
AGG-Reform - Ein stilisiertes Richtersymbol (Gavel) liegt auf deutschen Gesetzestexten mit einem Regierungsgebäude im Hintergrund. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Betroffene von Diskriminierung sollen künftig mehr Zeit für Klagen bekommen und eine neue Schlichtungsstelle nutzen können. Das Bundeskabinett hat den Entwurf bereits Anfang Mai beschlossen.

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Längere Fristen für Betroffene

Ein zentraler Punkt: Die Frist für rechtliche Schritte gegen Benachteiligungen steigt von zwei auf vier Monate. Das gilt sowohl für die schriftliche Geltendmachung gegenüber Arbeitgebern als auch für Beschwerden bei Behörden.

„Das gibt Betroffenen endlich die nötige Zeit, ihre Rechte durchzusetzen", heißt es aus dem zuständigen Ministerium.

Die neue Schlichtungsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll kostenlos und vertraulich arbeiten. Ziel ist es, Gerichtsprozesse zu vermeiden. Kommt es dennoch zum Verfahren, darf die ADS Betroffene künftig als Beistand vor Gericht unterstützen – eine deutliche Stärkung von Einzelpersonen gegenüber großen Organisationen.

Klarere Regeln für Schwangere und Kirchen

Die Novelle schafft präzisere Definitionen: Schwangerschaftsdiskriminierung gilt künftig immer als unmittelbare Benachteiligung. Auch sexuelle Belästigung wird im gesamten Gesetzesbereich neu gefasst.

Besonders sensibel: das kirchliche Arbeitsrecht. Hier setzt der Gesetzgeber Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts um. Die Religionszugehörigkeit darf nur noch als Einstellungskriterium dienen, wenn sie für die konkrete Stelle unerlässlich ist. Aus „Alter" wird präzise „Lebensalter".

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EU-Vorgaben setzen Zeitdruck

Die Bundesregierung steht unter Zugzwang. Mehrere EU-Richtlinien müssen bis zum 19. Juni 2026 umgesetzt sein – etwa zu Standards für Gleichstellungsstellen und Schutz vor Geschlechtsdiskriminierung.

Bereits Anfang Juni wurde bekannt: Deutschland hat die Frist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Hier rechnet das Familienministerium erst Anfang 2027 mit einer Umsetzung. Beim AGG will man Vertragsverletzungsverfahren unbedingt vermeiden.

Ungelöste Streitpunkte

Trotz der Neuerungen bleiben Probleme offen. Das Phänomen der sogenannten „AGG-Hopper" – Bewerber, die gezielt auf Stellenangebote spekulieren, um bei Absagen Entschädigungen zu kassieren – bleibt im Entwurf ungelöst.

Gleichzeitig warnen Länder und Wirtschaftsverbände vor einer Überlastung. Zu viele Reformvorhaben liefen parallel, die Verwaltungen und Unternehmen seien am Limit. Die parlamentarische Beratung soll dennoch zügig beginnen.

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