AFIR-Verordnung, Ladepunkte

AFIR-Verordnung: Neue Ladepunkte brauchen ab 2027 ISO 15118-20

Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 01:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die EU prüft die AFIR-Regeln; neue stationäre Ladepunkte benötigen ab 2027 den Kommunikationsstandard ISO 15118-20.
Eine moderne Ladestation für Elektrofahrzeuge auf einem leeren, gepflasterten Platz in der Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission hat im Zuge der Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe eine öffentliche Online-Konsultation zur Überprüfung der AFIR-Verordnung durchgeführt.

Interessenträger und Branchenvertreter konnten sich bis zum 3. August 2026 an dem Konsultationsverfahren beteiligen, wie Branchenberichte Anfang November zusammenfassend darlegten. Im Zentrum des Prüfprozesses stehen die bisherigen Erfahrungen mit den europäischen Vorgaben sowie notwendige Anpassungen an den wachsenden Markt für Elektromobilität.

Hintergrund der Überprüfung sind unter anderem konkrete Stichtage, die die regulatorischen und technischen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur in den Mitgliedstaaten schrittweise verschärfen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen neu installierte stationäre Ladestationen des Modus 3 die verbindlichen AFIR-Vorgaben erfüllen.

Zu den wesentlichen Bestimmungen gehört dabei die Implementierung des Kommunikationsstandards ISO 15118-20:2022, der eine erweiterte, standardisierte Schnittstelle zwischen Fahrzeug und Ladeeinrichtung vorschreibt. Mobile Wallboxen des Modus 2 fallen nicht unter diese Neuregelung.

Technische Vorbereitungen bei Ladeinfrastrukturherstellern

Für Hersteller von Ladesystemen bedeutet die Frist zum Jahresbeginn 2027 einen spürbaren Anpassungsbedarf bei Produktlinien und Softwarearchitekturen. Um die Konformität nach ISO 15118-20 zu gewährleisten, sind hardwareseitig entsprechende Schnittstellenbausteine wie Powerline-Communication-Module (PLC) erforderlich, die durch angepasste Steuerungssoftware ergänzt werden müssen.

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Unternehmen der Branche bereiten derzeit ihre Portfolios auf die Umstellung vor, um neue stationäre Ladestationen fristgerecht zertifizieren und über Softwareaktualisierungen auch internetfähige Bestandsgeräte anpassen zu können.

Modellreihen, die den neuen Standard nicht unterstützen, dürfen ab dem Stichtag im Jahr 2027 nicht mehr als stationäre Neuanlagen installiert werden. Bereits zuvor errichtete Ladepunkte sind von der Vorgabe hingegen nicht betroffen und genießen Bestandsschutz.

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Standardisierung und Netzintegration im Binnenmarkt

Die Ausrichtung an einheitlichen Standards wie ISO 15118-20 zielt darauf ab, die Interoperabilität im gesamten europäischen Binnenmarkt sicherzustellen und die Voraussetzungen für intelligentes Laden zu schaffen. Durch die standardisierte Kommunikation können Ladevorgänge künftig effizienter gesteuert und besser auf die Anforderungen lokaler Stromnetze abgestimmt werden.

Mit der Überprüfung der AFIR-Verordnung und den verbindlichen technischen Vorgaben für Neuanlagen ab 2027 treiben die europäischen Institutionen somit die Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen voran, um den Ausbau der Elektromobilität verlässlich zu begleiten.

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