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Affordable Housing Act: EU plant Obergrenzen für Kurzzeitvermietung

Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 21:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission will Kommunen bei Wohnungsmangel mehr Spielraum geben. Airbnb-Aktien standen am 6. September unter Druck.

EU plant neue Regeln für Kurzzeitvermietungen und Wohnraum
Dicht bebaute europäische Wohngegend mit traditionellen Gebäuden und geschlossenen Fensterläden in der Morgensonne. Illustration mit AI erstellt.

**Die Europäische Kommission bereitet einen neuen gesetzlichen Rahmen vor, um den wachsenden Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen. Am 9. September 2026 stellt die Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera den Entwurf des sogenannten „Affordable Housing Act“ vor.

Die Initiative zielt darauf ab, die Kurzzeitvermietung in Gebieten mit akutem Wohnungsmangel stärker zu regulieren und Kommunen gezielte Eingriffsmöglichkeiten einzuräumen.**

Mit dem geplanten Gesetzentwurf reagiert die EU-Kommission auf die angespannte Situation in vielen europäischen Städten und Tourismusregionen. Das Vorhaben sieht vor, dass lokale Behörden künftig Obergrenzen für Kurzzeitvermietungen festlegen dürfen, sofern in der jeweiligen Region eine nachweisbare Wohnungsnot herrscht.

Um solche Beschränkungen zu rechtfertigen, definiert der Entwurf spezifische Kriterien. Dazu gehören das Verhältnis von Immobilienpreisen zum durchschnittlichen Einkommen, das lokale Verhältnis von Angebot und Nachfrage sowie das allgemeine Bevölkerungswachstum.

Fokus auf Gebiete unter Wohnungsdruck

Ein zentraler Bestandteil des „Affordable Housing Act“ ist die Definition von Gebieten, die als besonders belastet gelten. Diese werden im Entwurf als „Aree sotto stress abitativo“ (Gebiete unter Wohnungsdruck) bezeichnet.

Ausschlaggebend für diese Einstufung ist primär die Entwicklung der Hauspreise im Vergleich zur Kaufkraft der Bevölkerung. In diesen ausgewiesenen Zonen sollen Kommunen das Recht erhalten, restriktiv gegen die Nutzung von Zweitwohnungen und rein kommerzielle Tourismusvermietungen vorzugehen.

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Gleichzeitig sieht die Kommission wichtige Ausnahmen vor, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu wahren. Die gelegentliche Vermietung der selbst genutzten Erstimmobilie, also des Hauptwohnsitzes, soll weitgehend vom neuen Regulierungsrahmen ausgenommen bleiben. Zudem wird angestrebt, Komplettverbote zu vermeiden und stattdessen auf Obergrenzen sowie den Schutz bestehender Rechte zu setzen.

Drastische Preissteigerungen und hoher Leerstand

Hintergrund der gesetzgeberischen Initiative ist eine besorgniserregende Entwicklung der Wohnkosten innerhalb der Europäischen Union. Daten der Kommission zeigen, dass die Wohnungspreise in der EU seit 2013 um 60 % gestiegen sind, während die Mieten im gleichen Zeitraum um 20 % zunahmen. Trotz des Mangels an bezahlbarem Wohnraum stehen derzeit rund 20 % der bestehenden Wohnungen in der Union leer.

Die Branche der Kurzzeitvermietungen verzeichnete unterdessen ein massives Wachstum. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 854 Mio. Übernachtungen in diesem Segment registriert, was einem Anstieg von 93 % gegenüber dem Jahr 2018 entspricht.

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Um den Bedarf zu decken, seien laut Berechnungen der Kommission jährlich 2 Mio. neue Wohneinheiten erforderlich. Dies erfordere jährliche Investitionen in Höhe von 153 Mrd. Euro. Bereits im Mai trat zudem eine Verordnung zum verstärkten Datenaustausch im Bereich der Kurzzeitvermietungen in Kraft, um mehr Transparenz in den Markt zu bringen.

Kritik aus der Digitalwirtschaft und Marktreaktion

Gegenwind für das Vorhaben kommt vonseiten der Industrie. Der Branchenverband CCIA (Computer & Communications Industry Association) warnte bereits im Vorfeld der Präsentation vor unverhältnismäßigen Beschränkungen. Der Verband mahnte an, dass der geplante EU-Rahmen die Dienstleistungsfreiheit nicht übermäßig einschränken dürfe.

An den Finanzmärkten sorgte die bevorstehende Regulierung in den letzten Tagen für Bewegung. In Berichten vom 6. September 2026 notierte die Aktie des Branchenführers Airbnb an den US-Börsen bei 181,83 US-Dollar, was einem Rückgang von 1,85 % entsprach. An europäischen Handelsplätzen wurde das Papier zeitgleich mit 156,72 Euro bewertet.

Die Marktkapitalisierung des Unternehmens belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 65,7 Mrd. Euro bei einem Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) von 35,80. Während einige Handelsplätze leichte Abschläge verzeichneten, notierte die Aktie in anderen Segmenten mit 18,80 Euro leicht im Plus (+1,08 %).

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