Ärztliche Ausbildung ab August: Basisausbildung verkürzt sich auf 6 Monate
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 05:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Behördenkontrollen in Arztpraxen werden strenger. Besonders Hygiene-Mängel und lückenhafte Dokumentation führen zu Beanstandungen – und das kann teuer werden.
Hygiene als Stolperfalle
Staub auf medizinischen Geräten, verschmutzte Hygienespender oder unübersichtliche „Zettelwirtschaft“ in Funktionsräumen: Solche vermeidbaren Defizite bemängeln Aufsichtsbehörden bei Praxisbegehungen besonders häufig. Fachleute raten Praxisinhabern deshalb zu regelmäßigen internen Audits. So lassen sich Schwachstellen wie veraltete Hygienepläne oder defekte Spendersysteme frühzeitig erkennen.
Der wirtschaftliche Druck wächst parallel: Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Ende Juli teilweise in Kraft trat, drohen Praxen Mindereinnahmen von durchschnittlich 716 Euro pro Arzt. Grund sind wegfallende oder umgestaltete Hygienezuschläge. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die Zahlen berechnet.
Betreiberverantwortung wird zum Prüfstein
Auch technische Anlagen stehen im Fokus der Kontrolleure. Seit Herbst vergangenen Jahres gibt es detaillierte Arbeitsblätter zur sogenannten Betreiberverantwortung. Sie legen fest, welche Geräte prüfpflichtig sind und wie die Dokumentation rechtssicher erfolgt.
Softwarelösungen für die Wartungsplanung gewinnen dabei an Bedeutung. Sie ermöglichen eine revisionssichere Dokumentation und die mobile Verwaltung von Prüfterminen. Entscheidend ist eine lückenlose Historie der Geräteprüfungen – nur so lassen sich Sicherheitsstandards bei unangekündigten Kontrollen nachweisen.
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Strengere Kontrollen auch beim Arbeitsschutz
Im europäischen Vergleich verschärft sich die Kontrollpraxis. In Nachbarländern verhängen Behörden bei unangekündigten Inspektionen in kleinen Betrieben Bußgelder im vierstelligen Bereich – etwa wenn Gefährdungsbeurteilungen fehlen oder Arbeitszeitverstöße vorliegen. Deutsche Praxen sollten sich darauf einstellen, dass solche Standards auch hierzulande zunehmend strenger geprüft werden.
Digitalisierung: Übergangsregelung für die ePA
Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, Erst- und Folgebefüllung weiterhin nach den bestehenden Gebührenordnungspositionen abzurechnen. Die Regelung gilt längstens bis zum 31. Dezember 2026 – obwohl Teile der Vergütung formell bereits außer Kraft gesetzt wurden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen derzeit rechtliche Schritte.
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Neue Regeln für die Ausbildung
Das ärztliche Berufsrecht wurde im Juli novelliert: Die Basisausbildung verkürzt sich von neun auf sechs Monate. Die Änderung trat zum 1. August in Kraft und soll Nachwuchskräfte schneller integrieren.
Abgelaufene Impfstoffe vermeiden
Auch bei Verbrauchsmaterialien drohen bei Begehungen Probleme. Aktuelle Hinweise betreffen Covid-19-Impfstoffe für Kinder: Deren Haltbarkeit endet bereits Ende August oder Ende September. Erwachsenen-Produkte bleiben teilweise bis Februar 2027 verwendbar. Eine sorgfältige Bestandsführung ist daher unerlässlich, um abgelaufene Medizinprodukte aus dem Verkehr zu ziehen.
