ADHS im Job: Experten warnen vor Verklärung als Superkraft
22.06.2026 - 08:11:42 | boerse-global.de
Experten warnen vor einer Bagatellisierung der Erkrankung.
Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung rückt verstärkt in den Fokus der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Immer häufiger wird die neurobiologische Störung im Job als besondere Fähigkeit umgedeutet. Diese Sichtweise verkenne die erheblichen Einschränkungen, die Betroffene tatsächlich erleben, kritisieren Fachleute.
ADHS ist keine Charaktereigenschaft, sondern eine medizinisch relevante Störung des Dopaminstoffwechsels im Gehirn.
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Diagnosezahlen steigen deutlich
Daten der AOK zeigen die wachsende Bedeutung: 2006 hatten nur 0,1 Prozent der Versicherten eine ADHS-Diagnose. Bis 2023 stieg der Anteil auf 0,5 Prozent. Schätzungen gehen von etwa fünf Prozent betroffener Erwachsener in Deutschland aus.
Besonders bei Frauen wird die Erkrankung häufig spät oder gar nicht erkannt. Die Symptome zeigen sich oft nicht durch äußere Hyperaktivität, sondern durch innere Unruhe und Desorganisation. Eine fundierte Diagnose ist aufwendig – Fachärzte veranschlagen Testverfahren, die deutlich über eine Stunde dauern.
Hyperfokus trifft auf Realität
Die Verklärung von Symptomen wie dem „Hyperfokus“ als Wettbewerbsvorteil steht im Kontrast zu den klinischen Realitäten. Betroffene leiden häufig unter massiven Problemen bei der Selbstorganisation. Die ständigen Kompensationsleistungen im Job führen zu schneller Erschöpfung.
Der DAK-Gesundheitsreport 2025 unterstreicht die psychische Belastung jüngerer Arbeitnehmer: Rund 26 Prozent der Generation Z berichten von depressiven Symptomen. Besonders hoch fällt die Belastung in sozialen und medizinischen Berufen aus.
Rechtliche Grauzonen
Auch rechtlich bleibt die Einordnung von Neurodivergenz komplex. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied: Eine Schwerbehinderung mit einem Grad von 80 begründet keinen automatischen Anspruch auf reduzierte Arbeitszeit.
Der gesetzliche Schutz vor Mehrarbeit gemäß Sozialgesetzbuch IX greift zwar. Eine generelle Absenkung der Arbeitsstunden lässt sich daraus aber nicht ableiten.
Was Unternehmen tun können
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Zur Behandlung setzen Mediziner auf mehrere Säulen: Medikamente regulieren den Dopaminhaushalt, psychotherapeutische Begleitung und Entspannungsübungen ergänzen die Therapie.
Politisch wird über eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes diskutiert. Ziel ist Barrierefreiheit in Bundesbauten bis 2035. Kritik gibt es an langen Fristen und Ausnahmeregelungen für die Privatwirtschaft. Bauliche Anpassungen können für Unternehmen oft noch als unverhältnismäßige Belastung eingestuft werden.
Für Menschen mit neurobiologischen Beeinträchtigungen bleibt ein unterstützendes Arbeitsumfeld damit weiterhin Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber.
