Absturzunfälle: 48 Todesfälle, 70% Verstöße gegen Vorschriften
Veröffentlicht am: 01.07.2026 um 23:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Jahr 2023 registrierten die Behörden insgesamt 36.051 Absturzunfälle. Davon führten 2.083 zu einer Rentenzahlung, 48 endeten tödlich.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat alarmierende Details veröffentlicht: Die Hälfte der tödlichen Unfälle ereignete sich aus einer Höhe von weniger als fünf Metern. Besonders gravierend: Bei knapp einem Viertel der tödlichen Abstürze fehlte eine Gefährdungsbeurteilung. In mehr als 70 Prozent der Fälle stellten die Ermittler Verstöße gegen geltende Vorschriften fest.
Wer haftet? Der rechtliche Rahmen
Arbeitgeber müssen eine ganze Hierarchie von Vorschriften beachten. Neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) maßgeblich. Ergänzt wird das Regelwerk durch die DGUV-Regeln 112-198 und 112-199 sowie die EU-Verordnung 2016/425.
Die Verantwortung liegt klar beim Arbeitgeber. Er muss nicht nur die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) bereitstellen, sondern auch deren regelmäßige Prüfung und die Unterweisung der Beschäftigten sicherstellen. Dienstleister wie der TÜV AUSTRIA bieten hierfür spezielle Programme an – mit theoretischen Grundlagen und praktischen Übungen.
Fehlende Gefährdungsbeurteilungen sind ein Hauptgrund für schwere Unfälle und rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber. Dieser kostenlose Report zeigt Ihnen, wie Sie rechtssichere GBUs erstellen, die vor jeder Aufsichtsbehörde bestehen. Gefährdungsbeurteilung: So erstellen Sie GBUs, die Aufsichtsbehörden sofort anerkennen
Technik und Training: Was die Praxis fordert
Die Unterweisungen behandeln das korrekte Anlegen der Ausrüstung und die Erstellung von Rettungskonzepten. Denn im Falle eines Sturzes zählt jede Sekunde.
Zur technischen Ausstattung gehören zertifizierte Komponenten wie Auffanggurte nach DIN EN 361:2002. Ein Beispiel: Modelle wie der AX 20 C sind für Belastungen bis 140 Kilogramm ausgelegt und verfügen über spezifische Auffangösen im Schulter- und Brustbereich. Solche Ausrüstungen müssen gemäß PSA-BV und DGUV-Regeln jährlich durch Sachkundige geprüft werden.
Auch in Spezialbereichen wie der Wartung von Aufzugsanlagen kommen diese Systeme zum Einsatz – etwa bei der Sicherung in Serviceliften.
Neben der technischen Ausrüstung ist die rechtssichere Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen für Betriebe unerlässlich. Mit dieser kostenlosen Muster-Vorlage bereiten Sie Ihre nächste Unterweisung schnell, rechtssicher und stressfrei vor. Kostenlose Muster-Vorlage und Expertenanleitung jetzt gratis herunterladen
Medizinische Checks: Wer darf in die Höhe?
Ein wesentlicher Bestandteil des Absturzschutzes ist die gesundheitliche Eignung der Mitarbeiter. Diese wird im Rahmen der G41-Untersuchung festgestellt. Besteht ein Beschäftigter diese Untersuchung nicht, muss der Betrieb die Tätigkeiten anpassen und Schutzmaßnahmen sowie Rettungskonzepte individuell bewerten.
Die Dokumentation des Terminstatus und der daraus resultierenden Maßnahmen ist verpflichtend. Medizinische Details dürfen jedoch nicht im Unternehmen gespeichert werden.
Neue Standards: ISO 45001 bekommt ein Update
Auf internationaler Ebene zeichnet sich eine Weiterentwicklung der Standards ab. Mit der Veröffentlichung des Norm-Entwurfs ISO/DIS 45001:2026 rücken künftig Aspekte wie Unternehmensresilienz, Sicherheitskultur und neue Arbeitsformen in den Fokus.
Bildungsträger wie Quality Austria bereiten bereits Update-Trainings vor. Die Schulungen sollen Betriebe auf die Revision der ISO 45001 vorbereiten und helfen, Arbeitsschutzmanagementsysteme an die neuen Anforderungen anzupassen.
