Abschlussprüfung, IDW

Abschlussprüfung: IDW legt verbindliche KI-Richtlinien vor

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 16:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Zwei neue IDW-Hinweise ordnen den KI-Einsatz in Prüfkanzleien und Unternehmen ein, während die fachliche Verantwortung beim Wirtschaftsprüfer bleibt.

IDW veröffentlicht Leitlinien für KI in der Wirtschaftsprüfung
Ein minimalistischer, heller Konferenzraum mit einem Holztisch und klaren architektonischen Linien ohne Technik oder Personen. Illustration mit AI erstellt.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat spezifische Leitlinien für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaftsprüfung vorgelegt. Mit der Veröffentlichung der beiden Prüfungshinweise IDW PH 9.315DE.2 und IDW PH 9.315DE.3 aus dem Juli 2026 reagiert der Verband auf den rasant zunehmenden Einsatz algorithmischer Systeme in Unternehmen und Prüfungskanzleien.

Die Ausarbeitungen definieren verbindliche Orientierungsrahmen für Abschlussprüfer, wenn sie selbst generative Systeme nutzen oder mit den Auswirkungen von Algorithmen in den zu prüfenden Mandantenunternehmen konfrontiert sind.

Neue Richtlinien für Prüfer und geprüfte Unternehmen

Die beiden Verlautbarungen widmen sich zwei unterschiedlichen Perspektiven des technologischen Wandels. Der Hinweis IDW PH 9.315DE.2 (07.2026) adressiert den direkten Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz durch Abschlussprüfer im Rahmen ihrer eigentlichen Prüfungstätigkeit.

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Hierbei geht es um die Frage, unter welchen methodischen Bedingungen Kanzleien moderne Sprach- und Datenverarbeitungsmodelle in ihren Arbeitsprozessen einsetzen dürfen.

Demgegenüber beleuchtet der Prüfungshinweis IDW PH 9.315DE.3 (07.2026) die KI-Auswirkungen in den Unternehmen selbst. Wirtschaftsprüfer müssen zunehmend bewerten, wie KI-gestützte Systeme im Rechnungswesen, im Risikomanagement oder in betrieblichen Kontrollsystemen die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung beeinflussen. Der Standard liefert Kriterien, anhand derer Prüfteams entsprechende Unternehmensprozesse sachgerecht analysieren und würdigen können.

Menschliche Urteilskraft bleibt unersetzlich

Das IDW hebt in diesem Zusammenhang die Grenzen der Technologie hervor: Künstliche Intelligenz könne Arbeitsschritte zwar wirksam unterstützen, sie ersetze jedoch weder die professionelle kritische Grundhaltung noch die finale fachliche Beurteilung durch den Menschen.

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Das Institut stellt klar, dass die Letztverantwortung für das Prüfungsurteil und die Plausibilisierung der Daten ausnahmslos beim Wirtschaftsprüfer verbleibt. Algorithmische Vorschläge oder automatisierte Datenanalysen bedürfen demnach stets einer kritischen Validierung durch qualifizierte Fachkräfte.

Klare Anforderungen und unabhängige Prüfung

Melanie Sack betonte im Rahmen der IDW-Veröffentlichungen, dass für den verlässlichen Einsatz moderner Technologien klare Anforderungen sowie eine unabhängige Prüfung unerlässlich seien. Nur durch klar umrissene Prüfungsstandards lasse sich gewährleisten, dass der Einsatz automatisierter Verfahren den hohen Qualitäts- und Sorgfaltsanforderungen der Rechnungslegung entspricht.

Mit den beiden Richtlinien erhalten Wirtschaftsprüfer und Kanzleien eine Orientierung, um die Chancen moderner Werkzeuge risikobewusst zu nutzen und gleichzeitig die Verlässlichkeit ihrer Prüfungshandlungen sicherzustellen.

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