A1-Bescheinigung, Bürokratie

A1-Bescheinigung: Weniger Bürokratie für 14 Millionen Beschäftigte

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 02:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

EU-Staaten beschließen Ende der A1-Pflicht für Dienstreisen bis drei Tage. Neue Fluggastrechte und Verzögerungen bei EES und ETIAS.

EU-Reform: A1-Bescheinigung für kurze Dienstreisen abgeschafft
A1-Bescheinigung - Eine digitale Darstellung von Vernetzung und Effizienz über einer Europakarte, die Bürokratieabbau symbolisiert. 10.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Kernstück: Die obligatorische A1-Bescheinigung für Dienstreisen bis zu drei Tagen fällt weg. Das soll den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und rund 14 Millionen Beschäftigte in Europa deutlich reduzieren.

Entlastung bei kurzen Auslandseinsätzen

Das EU-Parlament stimmte am 7. Juli mit 511 zu 87 Stimmen für die Neuregelung. Künftig müssen Dienstreisen und kurze Entsendungen innerhalb der EU nicht mehr vorab angekündigt werden – vorausgesetzt, sie dauern maximal drei Tage innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen.

Eine Ausnahme bleibt der Bausektor. Hier gilt die A1-Pflicht weiterhin ab dem ersten Tag der Tätigkeit im Ausland. Für alle anderen Branchen plant Brüssel zudem ein einheitliches elektronisches Format für die verbleibenden Bescheinigungen.

Die Reform tritt voraussichtlich im September 2028 in Kraft. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gilt eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten. Für September hat die EU-Kommission ein weiteres Paket zur fairen Arbeitsmobilität angekündigt.

Grenzen der Erleichterung

Arbeitsrechtler begrüßen die Entbürokratisierung, weisen aber auf die Hürden hin. Workation-Modelle und regelmäßige Auslandstätigkeiten bleiben prüfpflichtig. Arbeitgeber müssen hier weiterhin die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall klären.

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Für die internationale Transportbranche gibt es ebenfalls Neuerungen. Ein Test zur Bestimmung des tatsächlichen Firmensitzes wurde eingeführt – orientiert unter anderem am Ort der Umsatzentstehung. Damit sollen Briefkastenfirmen zur Umgehung von Sozialstandards erschwert werden.

Vertreter von Industrie- und Handelskammern lobten die Einigung, forderten aber eine kritische Prüfung der 30-Tage-Regel. Ihr Ziel: eine noch konsequentere Entlastung der Wirtschaft.

Chaos an den Grenzen

Parallel zu den Erleichterungen kämpft der Reiseverkehr mit operativen Problemen. Das seit April 2026 aktive EU-Einreisesystem (EES) mit biometrischer Erfassung von Drittstaatsangehörigen führt zu massiven Verzögerungen. In Spitzenzeiten betrugen die Wartezeiten bis zu fünf Stunden.

Fluggesellschaften fordern eine Aussetzung des Systems. Die EU-Kommission hält daran fest, räumte aber technische Probleme ein und stellte Nachbesserungen in Aussicht.

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Wegen der IT-Schwierigkeiten verschiebt sich auch der Start des Reiseinformationssystems ETIAS. Die kostenpflichtige Reisegenehmigung für visumfreie Drittstaatsangehörige soll nun 2027 kommen.

Neue Rechte für Flugpassagiere

Positive Nachrichten gibt es für Fluggäste: Das EU-Parlament hat eine Überarbeitung der fluggastrechte gebilligt. Familien mit Kindern unter 14 Jahren haben künftig Anspruch auf kostenlose nebeneinanderliegende Sitzplätze.

Ticketpreise müssen transparenter werden, Handgepäck bereits im Grundpreis enthalten sein. Bei Verspätungen oder Annullierungen wurden die Fristen für Entschädigungszahlungen auf 30 Tage verkürzt. Erfrischungen und Mahlzeiten müssen bereits nach zweistündiger Wartezeit bereitgestellt werden.

Die Regeln treten voraussichtlich zwölf Monate nach der formalen Zustimmung der Mitgliedstaaten in Kraft.

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