§ 38 BSIG: Warum die IT-Sicherheit Chefs nicht von der Haftung befreit
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 08:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Aktuelle Fachbeiträge und Berichte rücken die strafrechtliche Verantwortung von Führungskräften in den Fokus, wenn Schutzmaßnahmen in Industriebetrieben unterlassen werden.
Parallel dazu verdeutlichen großangelegte Notfallübungen die praktische Notwendigkeit, Sicherheitskonzepte für den Umgang mit Gefahrstoffen regelmäßig zu validieren. Die Einhaltung von Dokumentationspflichten und die Qualifikation verantwortlicher Personen erweisen sich dabei als zentrale Faktoren zur Haftungsvermeidung.
Haftungsrisiken für Bauleiter und Geschäftsführungen
Versäumte Prüftermine und lückenhafte Dokumentationen können für verantwortliche Bauleiter nach einem Arbeitsunfall ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko darstellen. Fachberichten zufolge gelten für Betriebsmittel auf Baustellen diverse Prüffristen, die sich unter anderem aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Vorschrift 3 oder der BGR 234 ergeben.
Um diese Fristen rechtzeitig zu verwalten und rechtssicher zu dokumentieren, bietet die Hoppe Unternehmensberatung einen digitalen Wartungsplaner an, der unter anderem beim Unternehmen Freudlsperger im Einsatz ist.
Auch im Bereich der IT-Sicherheit verschärfen sich die Anforderungen an die Leitungsebene. Gemäß § 38 BSIG sind Geschäftsleitungen wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen verpflichtet, Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und zu überwachen.
Wer sich mit der Vermeidung von Haftungsrisiken befasst, sollte die korrekte Dokumentation aller Schutzmaßnahmen sicherstellen. Dieser kostenlose Report liefert Sifas und Arbeitgebern praxiserprobte Vorlagen und Checklisten, um rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen schnell und behördenkonform zu erstellen. Gefährdungsbeurteilung: So erstellen Sie GBUs, die Aufsichtsbehörden sofort anerkennen
Ingo Wolf, Cyber-Advisory-Leiter bei Nexia, betonte in einem Interview, dass die operative IT-Sicherheit zwar delegiert werden könne, die letztliche Leitungsverantwortung jedoch beim Management verbleibe. Eine schuldhafte Pflichtverletzung könne eine persönliche Haftung gegenüber der eigenen Organisation begründen.
Ein erfolgreicher Cyberangriff führe zwar nicht automatisch zur Haftung, doch müssten Geschäftsleitungen regelmäßig an Schulungen teilnehmen und die Angemessenheit ihrer Cyberrisikomaßnahmen nachweisen. Ingo Wolf empfiehlt hierzu dokumentierte Prüfungen der Betroffenheit durch die NIS2-Richtlinie sowie praktische Tests von Wiederanlaufverfahren.
Qualifikationsanforderungen und neue Schulungsmodelle
Die Bestellung von Fachpersonal ist für den sicheren Betrieb technischer Anlagen oft gesetzlich vorgeschrieben. So muss ein Arbeitgeber für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 vorab schriftlich einen Laserschutzbeauftragten bestellen, sofern er selbst nicht über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt. Die allgemeine Arbeitgeberverantwortung bleibt auch nach dieser Delegation bestehen.
Sicherheitsingenieur.NRW hat in diesem Kontext ein Drei-Karten-Modell entwickelt, welches zwischen Lehrgang, schriftlicher Bestellung und sicherem Betrieb unterscheidet. Dieses Modell unterstreicht, dass formale Qualifikationen eine anlagenspezifische Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzen.
Für die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten bietet die Organisation Lehrgänge an, die 16 Lehreinheiten à 45 Minuten umfassen, aufgeteilt in Online-Unterricht und Präsenzanteile.
Besonders beim Umgang mit gefährlichen Substanzen oder komplexen Anlagen ist eine lückenlose Unterweisung der Belegschaft gesetzlich vorgeschrieben. Mit dieser kostenlosen Muster-PowerPoint bereiten Sicherheitsverantwortliche ihre Unterweisungen zeitsparend vor und schützen das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen. Sicherheitsunterweisung in der Firma: So sparen Personalverantwortliche Stunden bei der Vorbereitung
Zusätzlich wurde ein Selbstlernkurs für Gefährdungsbeurteilungen nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) und TRBA 200 vorgestellt. Dieser Kurs umfasst acht Module und vier Branchenfälle in insgesamt 16 Unterrichtseinheiten. Die Teilnehmer erhalten nach Zahlung für zwölf Monate Zugang zum Material.
Die abschließende Prüfung besteht aus 15 Fragen, wobei zum Bestehen mindestens 12 Punkte beziehungsweise 80 Prozent erreicht werden müssen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dieser Kurs allein weder eine allgemeine Fachkunde begründet noch zur Qualifikation für die hohen Schutzstufen 3 und 4 führt.
Praktische Einsatzübungen bei Gefahrstoffunfällen
Um die Wirksamkeit von Sicherheitsketten zu prüfen, führen Feuerwehren und Industriebetriebe verstärkt unangekündigte Übungen durch. In Essen-Kray probte die Feuerwehr Essen auf einem Chemiebetriebsgelände an der Joachimstraße den Ernstfall eines Gefahrstoffaustritts. Die Übung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wobei insbesondere die Abläufe bei einem Betriebsunfall ohne Gefährdung der Bevölkerung trainiert wurden.
Bereits Mitte September absolvierten die Feuerwehren Windesheim, Guldental und Stromberg eine gemeinsam Übung im Schwimmbad Windesheim. 35 Einsatzkräfte simulierten den Umgang mit einer undichten Chlorgasflasche und der Evakuierung einer verletzten Person. Der Gefahrstoffzug lokalisierte die Leckage und übte das Abdichten unter Schutzvorkehrungen.
Ebenfalls im September kam es zu einer Premiere bei der BASF in Ludwigshafen: Erstmals übten die BASF-Gefahrenabwehr und die Bundeswehr gemeinsam auf dem Gelände einer Kläranlage. Knapp 120 Beteiligte aus den Streitkräften und dem Werk trainierten die Dekontamination von Personen, um die Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Einheiten bei industriellen Großlagen zu festigen.
