BImSchV, Agrar-

31. BImSchV: Agrar- und Ernährungsverbände fordern Kurskorrektur vor Kabinettssitzung

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
DBV, BVE, UFOP und OVID verlangen vor der Kabinettssitzung eine europäische Lösung statt des nationalen Abluftlimits.
Industrielle Ölmühle mit Edelstahlsilos und Lüftungsrohren vor klarem Himmel Illustration mit AI erstellt.

Im Vorfeld der anstehenden Kabinettssitzung am 28. Oktober 2026 drängt ein breites Branchenbündnis auf Anpassungen der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31. BImSchV).

Wie aus einem Bericht vom 16. Oktober 2026 hervorgeht, fordert eine Allianz aus dem Deutschen Bauernverband (DBV), der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) sowie dem Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) eine deutliche Nachbesserung der geplanten Regulierung.

Kritik am nationalen Grenzwert für n-Hexan

Im Mittelpunkt der Kritik der Wirtschaftsverbände steht ein drohender nationaler Sonderweg bei den Immissionsvorgaben. Vorgesehen ist ein Abluftgrenzwert von 20 mg/m³ für das Lösungsmittel n-Hexan, das in Verarbeitungsprozessen der Branche eingesetzt wird. Nach Darstellung der Allianz aus DBV, BVE, UFOP und OVID liege dieser Wert weit über den europäischen Vorgaben und benachteilige die heimischen Verarbeitungsbetriebe im europäischen Wettbewerb.

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Zur Untermauerung ihrer Position verweist die Allianz auf ein vom Bund gefördertes Gutachten des Instituts für Energie- und Umwelttechnik (IUTA). Die Untersuchung zeige, dass der geforderte Grenzwert von 20 mg/m³ technisch nur durch den Einsatz thermischer Katalyse bei einer dauerhaften Betriebstemperatur von 450 Grad Celsius erreichbar sei. Dies führe in der Praxis zu einem massiven Mehrverbrauch an fossiler Energie und würde den CO?-Fußabdruck der heimischen Ölmühlen drastisch verschlechtern, anstatt einen Umweltnutzen zu erzielen.

Toxikologische Befunde und finanzielle Belastungen

Die Verbände argumentieren zudem mit Blick auf den tatsächlichen Schutz der Bevölkerung. Ein vorliegendes toxikologisches Gutachten belege, dass die bestehenden Immissionen im Umfeld der Produktionsstandorte bereits heute signifikant unter den medizinischen Vorsorgewerten liegen. Aus Sicht der Verbände fehle es daher an einer fachlichen Notwendigkeit für eine drastische Verschärfung der Abluftwerte.

Gleichzeitig drohen den betroffenen Verarbeitungsstätten erhebliche finanzielle Belastungen. OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld warnte vor Investitionen und laufenden Betriebskosten in Millionenhöhe für die Unternehmen, sollten die aktuellen Vorgaben unverändert in Kraft treten.

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Verweis auf die Empfehlungen des Bundesrates

Als praxistaugliche Alternative plädiert die Verbändeallianz für einen Ansatz, der sich an den etablierten Mechanismen auf europäischer Ebene orientiert.

Konkret schlagen DBV, BVE, UFOP und OVID vor, den Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates zu folgen und Ziffer 16 der BR-Drs. 422/1/26 aufzugreifen. Diese sieht das Verfahren der europäischen Emissionsbilanzierung vor, um Umweltstandards verlässlich einzuhalten und gleichzeitig unverhältnismäßige Belastungen für die deutsche Ernährungswirtschaft zu vermeiden.

Vor der Sitzung der Bundesregierung am 28. Oktober 2026 sei die Berücksichtigung dieser Regelung entscheidend, um Wettbewerbsnachteile für die heimische Verarbeitung abzuwenden.

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