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Reisebranche: Justizministerin Lambrecht verteidigt Gutschein-Lösung

12.04.2020 - 16:14:23

Rasch soll laut Justizministerin Lambrecht ein Gesetz zur Gutschein-Lösung bei Reisen folgen, sobald die EU-Kommission den geplanten Weg akzeptiere.

Obwohl die in der EU vorherrschenden Regelung eigentlich eine andere ist, hat die Bundesregierung die EU-Kommission gebeten, die Ansprüche der Reisenden in Bezug auf bereits gebuchte Reisen für einen gewissen Zeitraum lediglich in Form von Gutscheinen seitens der Reiseveranstalter ausgeben zu dürfen. Diese Maßnahme soll im Zuge der allgemeinen Corona-Pandemie und der massiven Einschränkungen der Reisemöglichkeiten entscheidend dazu beitragen, der Reisebranche als solcher zu helfen, allzu viele Insolvenzen möglichst zu vermeiden. Ausnahmen soll es bei Härtefällen aufseiten der Kunden, die bereits Pauschalreisen - und nur darauf bezieht sich die Justizministerin - aber dennoch geben. Diesen neuen Stand der Dinge teilte Lambrecht heute dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" mit, welche dies wiederum publizierte. Generell ist vorgesehen, dass der Gegenwert der Gutscheine erst Ende des nächsten Jahres erstattet werden müsse, sofern die Reisenden diese bis dahin nicht ohnehin eingelöst hätten. Allerdings ist zurzeit völlig unklar, ab wann überhaupt und in welchem Umfang Pauschalreisen wieder stattfinden. Dies betrifft bei Reisen ins Ausland schließlich auch die Regelungen in den jeweiligen Zielländern bezüglich einer Einreise von Ausländern. Darauf haben weder die Reiseveranstalter noch die Bundesrepublik einen - größeren - Einfluss.

Sollte die EU-Kommission den Vorschlag Deutschlands billigen, würde die neue Regelung für Flugtickets unverzüglich in kraft treten. Im Bereich der Pauschalreisen müssten noch einige Überlegungen bezüglich konkreter Vorgehensweisen abgestimmt werden, was dennoch so schnell wie möglich erfolgen solle. Dann könnte auch in absehbarer Zeit ein Gesetzesentwurf eingebracht werden, der bei Annahme die nun neue Gutschein-Regelung bei Pauschalreisen in nationales Gesetz umwandeln würde. Eine Zustimmung des Deutschen Bundestags gilt als recht wahrscheinlich, obwohl sich mancherorts auch nicht geringer Protest gegen diese Änderung regt. Bislang sieht das EU-Recht vor, dass Reisende den Gegenwert ihrer Reise komplett von Veranstalter erstattet bekommen, wenn sie die damit verbundene Leistung nicht zu liefern imstande sind.

Normalerweise gilt in solchen Fällen das Prinzip von Treu und Glauben, dass derartige Gesetzesänderungen nicht rückwirkend Wirksamkeit erhalten können. Das aber wäre mit der neuen Regelung bei den Pauschalreisen der Fall. In Bezug auf die vielstimmige Kritik an der angedachten Vorgehensweise der Bundesregierung erwiderte Lambrecht, dass "niemandem gedient sei, wenn alle betroffenen Reisenden ihre Anzahlung zurückfordern" und die Fluglinien "deswegen Pleite" gingen. Dann erhielten die Reisenden nämlich überhaupt nichts mehr zurück und die Situation wäre für alle Seiten die schlechtestmögliche. Mit der Regelung bezüglich der lange gültig bleibenden Gutscheine wolle man genau dies eben vermeiden und den Bürgern dazu verhelfen, entweder doch noch ihre Reise antreten zu können oder eine Rückzahlung erst mit einiger Verzögerung zu erhalten, sie aber immerhin zu erhalten.

Sollten viele Reiseveranstalter und -dienstleister in die Insolvenz gehen müssen, werde man diese Strukturen nicht kurzfristig wieder aufbauen können, sodass dann auch viele der gebuchten Reisen in der gewünschten Form organisatorisch nicht mehr möglich seien.

Skeptisch begegnete allerdings EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) der Zulässigkeit einer solchen Regelung. Sie betonte, dass jeder Bürger das Recht darauf habe, auch das komplette Geld sofort zurückzufordern. Dennoch rief auch sie die Bürger zur Solidarität auf. Wer es sich leisten könne, solle das Geld aktuell nicht zurückfordern. Wie die EU-Kommission in dieser Sache entscheiden wird, ist also noch offen.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Stiggy

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