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Gewerkschaften: mehr Sonderurlaub gefordert

Veröffentlicht am: 14.02.2020 um 10:35 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Die deutschen Gewerkschaften fordern beim Tod des eigenen Kindes zusätzliche Tage Sonderurlaub.

DGB-Logo (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
DGB-Logo (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Diese Forderung stellte Ulrich Silberbach, Vorsitzender des DBB Beamtenbund und Tarifunion. Gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen" forderte er für den Tod eines Kindes zusätzliche Tage Sonderurlaub für die Eltern, um die Trauer zu bewältigen. Dies sei in Deutschland dringend erforderlich, weil die aktuelle Praxis unmenschlich kurz sei. Derzeit müssen Arbeitnehmer nach zwei freien Tagen wieder arbeiten gehen. Silberbach fragte, wer dazu nach einem so dramatischen Schicksalsschlag in der Lage sei. Das aktuelle Vorgehen nannte er absurd. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern schneiden Deutsche sehr schlecht ab. Frankreich gewährt den Eltern eines solchen Schicksalsschlages 15 Tage Sonderurlaub. Die britische Regierung verlängerte ihn gerade auf zehn Tage. Das Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Annelie Buntenbach, zeigte sich zurückhaltender als ihr Kollege vom DBB. Die Funktionärin empfahl der Bundesregierung, die Entwicklung bei den Nachbarn zu beobachten. Berlin solle dann aus den Erfahrungen dort lernen. Die Gewerkschaft Verdi, Mitglied im DGB, fordert dagegen eine angemessene Ausweitung des bezahlten, aber auch des unbezahlten Urlaubs. Zwei Tage seien für die Trauer zu wenig. Die Arbeitgeberverbände zeigten Verständnis für die Situation der Betroffenen, reagierten auf die Forderungen aus den Gewerkschaften aber ablehnend. Ein so schwerer Schicksalsschlag sei nicht mit einem Gesetz zu kompensieren. Vielmehr finden Arbeitgeber und die betroffenen Arbeitnehmer in der Regel der Situation angemessene Lösungen. Das Bundeswirtschaftsministerium verfolgt laut eigener Angabe die Entwicklung in Frankreich und Großbritannien interessiert. Es wollte sich aber nicht festlegen, ob es den Beispielen folgt. Besonders in Frankreich gab es eine lebhafte Debatte, als die französische Regierung zunächst eine Verlängerung des Sonderurlaubes ablehnte. Als Opposition und Medien diese Ablehnung unmenschlich nannten, lenkte Paris ein und beschloss eine deutliche Ausweitung der bisherigen Regel. Sie wollte so den Eindruck zurückdrängen, sie wäre bei diesem Thema hartherzig. Die britische Regierung verlängerte den Anspruch auf Sonderurlaub in einem neuen Gesetz auf zehn Tage. Es tritt am 1. April in Kraft. Die Regelung soll etwa Zehntausend Familien zugutekommen.

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