Christina Block, Landgericht Hamburg

Zeit-Aufnahmen: Hamburger Gericht stoppt Auswertung vorerst

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 11:38 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Landgericht Hamburg wertet die bei einer «Zeit»-Journalistin sichergestellten Interview-Aufnahmen mit den Block-Kindern vorerst nicht aus. Über die Beschwerde der Journalistin und des Verlags ist damit noch nicht abschließend entschieden.

Hamburger Gericht stoppt Auswertung

  • Das Landgericht Hamburg erließ am Mittwoch einen Beschluss zur vorläufigen Nichtauswertung der Aufnahmen.
  • Die Tonaufzeichnungen waren am 12. Oktober bei einer Journalistin der «Zeit» sichergestellt worden.
  • Im Verfahren gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte läuft der Prozess seit Juli 2025.
Das Landgericht will die bei einer «Zeit»-Journalistin sichergestellten Interview-Aufnahmen derzeit nicht anrühren. (Archivbild) - Bild: Ulrich Perrey/dpa

Landgericht Hamburg stoppt Auswertung von «Zeit»-Aufnahmen

Das Landgericht Hamburg wird die bei einer Journalistin der «Zeit» sichergestellten Interview-Aufnahmen mit den Block-Kindern vorerst nicht auswerten. Die Strafkammer beschloss am Mittwoch auf Antrag der Beschwerdeführer, die Tonaufzeichnungen derzeit nicht anzurühren.

Beschwerde gegen Sicherstellung

Gegen die Sicherstellung hatten die Journalistin und der «Zeit»-Verlag Beschwerde eingelegt. Das Gericht teilte mit, die Aufnahmen blieben zunächst unangetastet.

Das Landgericht hatte die Tonaufzeichnungen am 12. Oktober sicherstellen lassen. Nach der Androhung von Durchsuchungen bei der Redaktion und der Wohnung der Mitarbeiterin gab die Journalistin die Aufnahmen heraus; nach Angaben der «Zeit» waren sie zuvor versiegelt worden.

Aufnahmen durch Podcast bekannt geworden

Die Existenz des Materials wurde durch den Ende September veröffentlichten Podcast «Zeit Verbrechen: House of Block» bekannt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin sind darin Gespräche zu hören, die die Journalistin zwei Wochen nach der Entführung der beiden Kinder von Christina Block aus Dänemark mit der Familie des Vaters führte.

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Prozess gegen sieben Angeklagte

Vor der Strafkammer am Landgericht läuft seit Juli 2025 ein Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte. Die Unternehmerin bestreitet, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Rückholung ihrer Kinder erteilt zu haben.

Verwertbarkeit bleibt offen

Mit dem Beschluss ist zunächst geklärt, dass die Aufnahmen nicht ausgewertet werden. Ob sie später in das Verfahren einbezogen werden dürfen, bleibt Gegenstand der weiteren gerichtlichen Prüfung.

Der Beschluss des Landgerichts Hamburg betrifft einen Konflikt zwischen strafprozessualer Beweissicherung und dem journalistischen Schutz von Recherchematerial. Die Aufnahmen waren am 12. Oktober sichergestellt worden, nachdem eine Journalistin sie nach der Androhung von Durchsuchungen herausgegeben hatte. Mit der vorläufigen Entscheidung bleibt offen, ob und wann das Gericht die Dateien auswerten darf.

Beweissicherung und Pressefreiheit

Im Zentrum steht damit nicht nur der Inhalt der Gespräche, sondern auch der Umgang der Justiz mit journalistischem Material. Die «Zeit» und die betroffene Journalistin haben gegen die Sicherstellung Beschwerde eingelegt; der aktuelle Beschluss stoppt zunächst jede Auswertung auf Antrag der Beschwerdeführer.

Für den seit Juli 2025 laufenden Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte können die Aufnahmen dennoch relevant bleiben. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin dokumentieren sie Gespräche der Journalistin mit der Familie des Vaters, die zwei Wochen nach der Entführung der Kinder aus Dänemark geführt worden sein sollen. Ob die Aufnahmen später als Beweismittel verwendet werden dürfen, ist eine zentrale offene Verfahrensfrage.

Verfahren bleibt unter Zeitdruck

Der Fall verbindet den Strafprozess mit der öffentlichen Debatte über True-Crime-Formate und den Schutz Minderjähriger. Der Podcast «Zeit Verbrechen: House of Block» machte die Existenz der Aufnahmen Ende September bekannt und erhöhte damit die Aufmerksamkeit für das Verfahren.

Nach einer aktuellen Einordnung des NDR kann die Sicherstellung den Prozess verlängern; als mögliche Folge wird eine Verschiebung von ursprünglich geplanten Terminen genannt. Für die Angeklagten und die beteiligten Familien bleibt entscheidend, ob das Gericht die Aufnahmen verwerten darf und welche Bedeutung sie für die weitere Beweisaufnahme erhalten.

Der Fall zeigt zugleich, dass gerichtliche Entscheidungen über beschlagnahmtes Recherchematerial unmittelbare Auswirkungen auf die Berichterstattung über laufende Strafverfahren haben können. Eine abschließende Bewertung der Zulässigkeit und der Beweisbedeutung steht noch aus.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

NDR: „Nach Beschlagnahme von Tonaufnahmen: Block-Prozess wird nochmal verlängert“ (21.10.2026)

Der NDR berichtet, die Sicherstellung könne den Prozess verlängern und die ursprünglich geplante Urteilsverkündung verzögern. Anders als die dpa-Meldung richtet der Beitrag den Schwerpunkt auf mögliche neue Verhandlungstermine und die weiterhin offene Frage, ob das Gericht die Audios verwerten dürfe.

Frankfurter Rundschau: „True Crime und 'House of Block': Wenn Qualitätsmedien Verbrechen vermarkten“ (21.10.2026)

Die Frankfurter Rundschau ordnet die Sicherstellung als problematisch für Pressefreiheit und Quellenschutz ein. Zugleich kritisiert der Beitrag die journalistische Aufbereitung des Falls und verschiebt den Schwerpunkt damit von der Verfahrensfolge auf die Medienethik.

Übereinstimmend geht es um die sichergestellten Aufnahmen und die Beschwerde der «Zeit». Offen bleiben die spätere Verwertbarkeit der Dateien und deren konkrete Bedeutung für den Prozess.

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