Oktoberfest, Wiesn-Zelte

Wiesn-Zelte: Gericht bestätigt Vergabe von zwei Großzelten

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 09:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigt die Vergabe zweier großer Festzelte auf dem vergangenen Oktoberfest. Damit muss die Stadt die Plätze nach dieser Entscheidung nicht europaweit ausschreiben.

Wiesn-Verfahren bleibt bestehen

  • Das Bayerische Oberste Landesgericht erklärte die Vergabe zweier Großzelte für rechtmäßig.
  • Ein nicht berücksichtigter Wirt hatte eine europaweite Ausschreibung verlangt.
  • Die Entscheidung bezieht sich auf das zurückliegende Oktoberfest.
Vor Gericht ging es um die Frage, wie auf dem Oktoberfest die Festzelte an Betreiber vergeben werden. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa

Gericht bestätigt Vergabe der Wiesn-Großzelte

Die Vergabe zweier Wiesn-Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest ist nach einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts rechtmäßig gewesen. Ein nicht zum Zuge gekommener Wirt hatte überprüfen lassen, ob die großen Festzelte entgegen der bisherigen Praxis europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Wirt wollte Ausschreibung erreichen

Der unterlegene Bewerber wandte sich gegen das Verfahren, nach dem die Stadt die begehrten Großzelte vergibt. Sein Ziel war eine europaweite Ausschreibung der Plätze.

Das Gericht wies dieses Anliegen mit seiner nun verkündeten Entscheidung zurück. Die bisherige Vergabe der beiden Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest bleibt damit rechtmäßig.

Entscheidung mit Wirkung für das Vergabeverfahren

Für die Stadt bedeutet der Beschluss, dass sie die Auswahl der Betreiber großer Festzelte nach der bisherigen Praxis fortführen kann. Der Streit drehte sich nicht um das Programm oder den Ablauf des Oktoberfests, sondern um die rechtlichen Vorgaben für die Vergabe der lukrativen Zeltplätze.

Die Entscheidung beendet den konkreten Streit über die beiden betroffenen Zelte. Für künftige Bewerbungen bleibt entscheidend, ob weitere Verfahren oder neue rechtliche Vorgaben die Vergabepraxis verändern.

Die Entscheidung betrifft die Vergabe der besonders umsatzstarken Großzelte auf dem Münchner Oktoberfest. Ein unterlegener Wirt wollte erreichen, dass die Stadt die Plätze nicht wie bisher im Auswahlverfahren, sondern europaweit ausschreibt.

Mit dem Beschluss bleibt die bisherige Vergabepraxis für die beiden betroffenen Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest rechtmäßig. Für Wirte bedeutet das, dass die Auswahl weiterhin innerhalb des bestehenden Verfahrens erfolgt und nicht automatisch in ein europaweites Vergabeverfahren überführt wird.

Folgen für künftige Wiesn-Bewerbungen

Die Entscheidung schafft für die Stadt und die großen Festzeltbetreiber zunächst rechtliche Planungssicherheit. Zugleich zeigt der Streit, welche wirtschaftliche Bedeutung die begehrten Plätze haben: Die Zahl der Großzelte ist begrenzt, während die Nachfrage nach den Standorten hoch ist.

Für Besucher ändert sich durch den Beschluss unmittelbar nichts. Die Bedeutung liegt vor allem darin, dass die Stadt bei künftigen Oktoberfesten an der bisherigen Auswahlpraxis festhalten kann, sofern keine neuen rechtlichen Vorgaben oder weitere Verfahren hinzukommen.

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