Oktoberfest 2026, Wiesn-Zeltvergabe

Wiesn-Zelte: Gericht bestätigt Vergabe für Oktoberfest 2026

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 10:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Beschluss betrifft die Schottenhamel-Festhalle und das Paulaner-Festzelt. Der unterlegene Bewerber kann noch das Bundesverfassungsgericht anrufen, die Entscheidung selbst ist jedoch rechtskräftig.

Die betroffenen Großzelte und das Verfahren

  • Der Wirt Alexander Egger wollte die Auswahlpraxis für zwei Großzelte rechtlich überprüfen lassen.
  • Das Verfahren betraf die Schottenhamel-Festhalle und das Paulaner-Festzelt auf der Wiesn 2026.
  • Bei den fünf direkt von der Stadt vergebenen Großzelten zählt ein Kriterienkatalog mit 13 Kategorien.
  • Das Paulaner-Festzelt ist das eine der beiden Zelte, um die es vor Gericht ging. (Archivbild) - Bild: Sven Hoppe/dpa
  • Auch um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angestochen wird, wurde gestritten. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • Streitbar: Alexander Egger will eine EU-weite Ausschreibung der großen Wiesnzelte erreichen. (Archivbild) - Bild: Tobias Hase/dpa
  • Die großen Zelte sind für die Wirte höchst lukrativ. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa
Das Paulaner-Festzelt ist das eine der beiden Zelte, um die es vor Gericht ging. (Archivbild)  - Bild: Sven Hoppe/dpa Auch um die Schottenhamel-Festhalle, in der traditionell das erste Fass angestochen wird, wurde gestritten. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa Streitbar: Alexander Egger will eine EU-weite Ausschreibung der großen Wiesnzelte erreichen. (Archivbild) - Bild: Tobias Hase/dpa Die großen Zelte sind für die Wirte höchst lukrativ. (Archivbild) - Bild: Felix Hörhager/dpa

Gericht bestätigt Vergabe von zwei Wiesn-Großzelten

Die Vergabe der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts auf dem Oktoberfest 2026 ist rechtmäßig gewesen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies damit den Antrag des nicht berücksichtigten Wirts Alexander Egger zurück, der eine europaweite Ausschreibung der Großzelte erreichen wollte.

Beschluss beendet monatelange Hängepartie

Der Beschluss ist rechtskräftig. Egger kann allerdings noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Streit hatte in München monatelang für Aufmerksamkeit gesorgt. Weil das Gericht vor Beginn der Wiesn nicht abschließend entschieden hatte, war zunächst offen, ob die beiden betroffenen Zelte wie geplant aufgebaut werden konnten.

Streit um europäisches Vergaberecht

Juristisch ging es um die Frage, ob die Vergabe der Festzelte als Dienstleistungskonzession einzustufen ist. In diesem Fall hätte nach Auffassung des Antragstellers eine europaweite Ausschreibung erforderlich sein können.

Der Senat bezeichnete die rechtliche Einordnung als hochkomplex. Mit seiner Entscheidung bestätigte er die bisherige Praxis bei den beiden Großzelten.

Stadt vergibt fünf Großzelte direkt

Von den 14 großen Festzelten gehören sieben traditionell den großen Münchner Brauereien. Zwei weitere werden von Schützenvereinigungen getragen, die jeweils einen Wirt oder eine Wirtin vorschlagen.

Um die fünf übrigen Großzelte bewerben sich Interessenten direkt bei der Stadt München. Sie bewertet die Bewerbungen nach einem Kriterienkatalog mit 13 Kategorien, darunter Volksfesterfahrung, Ausstattung und technischer Standard. Anschließend stimmt der Stadtrat über die Auswahl ab.

Die Entscheidung beendet den konkreten Rechtsstreit um die Vergabe der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts auf dem Oktoberfest 2026. Für die Stadt München bedeutet der rechtskräftige Beschluss zunächst, dass sie ihre bisherige Auswahlpraxis bei den betroffenen Großzelten fortführen kann.

Im Zentrum stand die Abgrenzung zwischen einer Auswahl nach kommunalen Kriterien und einer Dienstleistungskonzession, die europäischen Vergaberegeln unterliegen könnte. Diese Einordnung ist für die Wiesn wirtschaftlich bedeutsam, weil die großen Zelte zu den lukrativsten Geschäften des Münchner Volksfests gehören und die Vergabe regelmäßig zahlreiche Bewerber betrifft.

Folgen für künftige Bewerbungen

Das Verfahren hatte eine größere Bedeutung als die beiden konkret angefochtenen Zelte: Eine Pflicht zur europaweiten Ausschreibung hätte das bisherige Verfahren grundlegend verändert. Die Stadt hätte dann Auswahl, Bekanntmachung und mögliche Nachprüfungen stärker an den Regeln des europäischen Vergaberechts ausrichten müssen.

Mit dem Beschluss bleibt die bestehende Struktur vorerst erhalten. Sie kombiniert traditionelle Zuständigkeiten von Brauereien und Schützenvereinigungen mit einer städtischen Auswahl für weitere Großzelte. Offen bleibt lediglich, ob der unterlegene Wirt noch eine Verfassungsbeschwerde einlegt; der Beschluss selbst ist rechtskräftig.

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