Upskirting, Teufelsrad

Upskirting am Teufelsrad: Tausende Wiesn-Videos im Netz

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 17:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Tausende voyeuristische Aufnahmen vom Münchner Teufelsrad sollen im Internet kursieren und teils verkauft werden. Die Betreiber verteilen Radlerhosen, warnen vor der Straftat und haben nach eigenen Angaben Anzeige erstattet.

  • Wenn das «Teufelsrad» dreht, fliegen die Röcke. (Produktion) - Bild: Felix Hörhager/dpa
    Wenn das «Teufelsrad» dreht, fliegen die Röcke. (Produktion) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • «Teufelsrad»-Betreiberin Elisabeth „Lisi“ Polaczy verschenkt an ihre Besucherinnen Radlerhosen. (Produktion)  - Bild: Felix Hörhager/dpa
    «Teufelsrad»-Betreiberin Elisabeth „Lisi“ Polaczy verschenkt an ihre Besucherinnen Radlerhosen. (Produktion) - Bild: Felix Hörhager/dpa
  • So sehen die Figuren jetzt aus. (Archivbild) - Bild: Sven Hoppe/dpa
    So sehen die Figuren jetzt aus. (Archivbild) - Bild: Sven Hoppe/dpa
  • Nachher links, vorher rechts: Die Frauenfigur hält sich nun bedeckter. (Archivbild) - Bild: Victoria Bonn-Meuser, Sven Hoppe/dpa
    Nachher links, vorher rechts: Die Frauenfigur hält sich nun bedeckter. (Archivbild) - Bild: Victoria Bonn-Meuser, Sven Hoppe/dpa
Wenn das «Teufelsrad» dreht, fliegen die Röcke. (Produktion) - Bild: Felix Hörhager/dpa «Teufelsrad»-Betreiberin Elisabeth „Lisi“ Polaczy verschenkt an ihre Besucherinnen Radlerhosen. (Produktion)  - Bild: Felix Hörhager/dpa So sehen die Figuren jetzt aus. (Archivbild) - Bild: Sven Hoppe/dpa Nachher links, vorher rechts: Die Frauenfigur hält sich nun bedeckter. (Archivbild) - Bild: Victoria Bonn-Meuser, Sven Hoppe/dpa

Tausende kommerziell genutzte Videos von Frauen, denen im Münchner Teufelsrad unter das Dirndl gefilmt wurde, sollen im Internet kursieren.

Voyeuristische Aufnahmen im Netz

Die Videos zeigen Frauen auf der drehenden Scheibe, bei denen wiederholt Unterwäsche zu sehen ist. Kurz vor dem Wiesn-Start war bekannt geworden, dass mindestens 32.000 solcher Clips im Internet kursierten.

Hinter vielen Aufnahmen sollen Akteure aus Bayern und dem Ausland stehen. Sie verkaufen die Videos oder nutzen sie, um die Reichweite von Social-Media-Accounts zu steigern.

Hunderte Millionen Aufrufe

Die erfolgreichsten inzwischen gelöschten Videos entsprechender Accounts sollen zusammen mehrere hundert Millionen Aufrufe erreicht haben. Eine Bestätigung der Ermittler dafür gibt es bislang nicht.

Wer gezielt unter einen Rock filmt, macht sich strafbar. Die Betreiber des Traditionsfahrgeschäfts warnen deshalb auf Deutsch und Englisch vor Upskirting und kündigen Anzeigen an.

Radlerhosen als Schutz

Besucherinnen erhalten kostenlos Radlerhosen. Seit dem vergangenen Jahr seien schätzungsweise mehrere hundert Hosen ausgegeben worden; ständig träfen neue Lieferungen ein.

Jan Polaczy, der Ehemann einer Betreiberin, verurteilt das Upskirting als „Schweinerei“. Zugleich sagt er, er könne nicht jedem Besucher das Handy abnehmen oder private Aufnahmen kontrollieren. In der Arena finden rund 400 Menschen Platz, es herrscht ein ständiger Wechsel.

Verfahren eingestellt

Die Betreiber erstatteten nach eigenen Angaben zweimal Anzeige bei der Staatsanwaltschaft; die Verfahren seien jedoch eingestellt worden. Sie wollten eine friedliche Wiesn, erklärte Polaczy, die Entwicklung bereite ihnen keine Freude.

Figuren am Eingang neu gestaltet

Vor dem Wiesn-Start war das Teufelsrad zudem wegen angeblich zu freizügiger Frauenfiguren über dem Eingang kritisiert worden. Nach Hinweisen der städtischen Gleichstellungsstelle wurde eine Figur neu gestaltet: Sie trägt nun ein Kleid und Schuhe statt Bikini und Blütenkranz.

Strafbarkeit hängt vom Aufnahmefokus ab

Das Filmen unter Röcken ist in Deutschland seit 2021 ausdrücklich strafbar. § 184k des Strafgesetzbuchs erfasst Aufnahmen des Intimbereichs, doch die rechtliche Bewertung hängt unter anderem davon ab, ob die Kamera gezielt auf diesen Bereich gerichtet ist. Bei Aufnahmen des gesamten Fahrgeschäfts oder bei getragenen Radlerhosen kann die Vorschrift nach derzeitiger Rechtslage nicht greifen.

Das Oktoberfest als öffentliche Veranstaltung erschwert die Abgrenzung zusätzlich: Das Filmen anderer Menschen ist dort nicht grundsätzlich verboten, während das Recht am eigenen Bild nur unter bestimmten Voraussetzungen verletzt wird. Für Betroffene kann die massenhafte Verbreitung dennoch erhebliche Folgen haben, weil einmal veröffentlichte Aufnahmen kopiert, neu hochgeladen und in sozialen Netzwerken weiterverbreitet werden können.

Digitale Verbreitung verschärft das Problem

Die aktuellen Recherchen zeigen, dass solche Aufnahmen nicht nur zufällig entstehen, sondern in Teilen als Geschäftsmodell für Reichweitenaufbau und Verkauf genutzt werden. Plattformen haben nach Hinweisen Inhalte und Accounts entfernt; das beseitigt jedoch nicht automatisch bereits gespeicherte Kopien. Zusätzlich verschärfen manipulierte Vorschaubilder und sexualisierte Deepfakes die Lage, für die bislang eigene strafrechtliche Grenzen bestehen.

Für Besucherinnen bleibt der Schutz deshalb praktisch vor allem von Prävention, aufmerksamen Mitarbeitern und schnellen Anzeigen abhängig. Die angekündigte Prüfung einer Ausweitung des Strafrechts zielt darauf, bisherige Lücken bei voyeuristischen Aufnahmen bekleideter Körperbereiche und sexualisierten Deepfakes zu schließen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

BR: „Oktoberfest: Wer hinter voyeuristischen Teufelsrad-Videos steckt“ (29.09.2026)

Der Bericht zeige, dass Akteure aus Bayern und YouTube-Profis aus der Ukraine die Aufnahmen produziert, verbreitet oder zur Reichweitensteigerung eingesetzt hätten. Er bestätige die Maßnahmen der Betreiber, berichte aber zusätzlich von beobachteten Filmaufnahmen vor Ort und von neuen Videos aus dem laufenden Oktoberfest; offen bleibe, welche konkreten Ermittlungen daraus folgten.

Tagesschau: „Oktoberfest Das Geschäft mit den ‚Teufelsrad‘-Videos“ (29.09.2026)

Der Artikel bestätige die Verbreitung Tausender voyeuristischer Aufnahmen und setze einen Schwerpunkt auf die rechtlichen Lücken bei gezielten Filmaufnahmen und sexualisierten Deepfakes. Er stelle außerdem die geplante Verschärfung des Strafrechts heraus, während die praktische Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen am Fahrgeschäft offenbleibe.

Beide Berichte stimmten darin überein, dass die Videos kommerziell oder zur Erzeugung großer Reichweiten genutzt würden. Unterschiede lägen vor allem in der Gewichtung: Der BR beschreibe detailliert die identifizierten Akteure und Plattformwege, die Tagesschau ordne stärker die strafrechtlichen Grenzen und mögliche Gesetzesänderungen ein.

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