Strengere EU-Regeln für Social Media: Altersgrenzen, Mini-Konten und Plattformpflichten für Kinder und Jugendliche
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 09:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die EU-Kommission plant deutlich strengere Regeln für die Nutzung von sozialen Medien durch Kinder und Jugendliche und erhält dafür Zustimmung von Fachleuten.
Geplante Altersgrenzen und Mini-Konten
Nach Angaben von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sollen Kinder unter 13 Jahren künftig von Plattformen wie TikTok, Snapchat und Instagram ausgeschlossen werden. Für 13- bis 15-Jährige sind zunächst auf eine Stunde täglich begrenzte, von Eltern eingerichtete und beaufsichtigte Mini-Konten vorgesehen. Eigene Nutzerkonten sollen erst ab einem Alter von 15 Jahren erlaubt sein.
Mehr Verantwortung für die Plattformen
Die Voraussetzungen für ein sichereres Design sollen laut Plänen der EU-Kommission von den Plattformen selbst geschaffen werden. Ziel sind etwa Maßnahmen gegen endloses Scrollen und automatisch startende Videos sowie Vorgaben zur Begrenzung der Bildschirmzeit und andere Instrumente des Kinder- und Jugendschutzes. Aus Expertensicht handelt es sich damit um mehr als ein bloßes Verbot sozialer Medien für junge Menschen, da die Komplexität der digitalen Nutzung und die Rolle der Unternehmen stärker berücksichtigt werden.
Fachliche Einschätzungen zu Chancen und Risiken
Unterhaltungsforscherin Kathrin Karsay von der Universität Wien betont, ein vollständiges Verbot für Jugendliche würde das Problem fälschlich als Verhaltensfrage junger Menschen darstellen und die Verantwortung der Plattformunternehmen ausblenden. Vorgaben wie Altersgrenzen und Designänderungen könnten nach Einschätzung von Isabel Brandhorst, Leiterin der Forschungsgruppe Internetnutzungsstörungen am Universitätsklinikum Tübingen, große Anbieter dazu bringen, ihre Angebote anzupassen. Wenn es gelinge, eine kritische Masse dazu zu bewegen, erst später mit Social Media zu beginnen, sei aus ihrer Sicht bereits viel erreicht.
Offene Fragen zur praktischen Umsetzung
Brandhorst verweist zugleich darauf, dass gute Vorsätze allein nicht ausreichen und die konkrete Umsetzung entscheidend ist. Solange unklar bleibt, wie die Einhaltung der Maßnahmen überprüft werden kann, sind auch die möglichen Auswirkungen schwer abzuschätzen. Trotz Beschränkungen sei zudem damit zu rechnen, dass ein Teil der Kinder und Jugendlichen weiterhin soziale Medien nutzt.
Rechtliche Dimension und Wettbewerbseffekte
Für Unterhaltungsforscherin Karsay bleibt offen, wie junge Menschen geschützt werden, die die vorgesehenen Regeln umgehen. Der Rechtsexperte Stephan Dreyer sieht durch das Vorhaben nicht nur die Grund- und Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen berührt, sondern auch jene von Eltern, Anbietern und durch mögliche Altersüberprüfungen letztlich von allen Online-Nutzenden. Zudem weist er auf mögliche Wettbewerbsnachteile für neue Plattformbetreiber hin, die künftig alle Kontoinhaber prüfen müssten, während etablierte Anbieter auf bestehende Strukturen zurückgreifen können.
Neue EU-Pläne im Kontext des digitalen Jugendschutzes
Die angekündigten Vorgaben der EU-Kommission fügen sich in eine längere Reihe europäischer Digitalregulierung ein, zu der etwa der Digital Services Act und strengere Regeln für Online-Plattformen gehören. Im Fokus steht zunehmend der Schutz Minderjähriger vor exzessiver Nutzung, problematischen Inhalten und datengetriebener Manipulation. Die geplanten Altersgrenzen sowie gestuften Nutzungsmöglichkeiten sollen diese Schutzperspektive nun direkt auf Social-Media-Angebote übertragen.
Verschiebung der Verantwortung zu den Plattformen
Auffällig ist, dass die Fachleute den Vorstoß als mehr als ein reines Nutzungsverbot verstehen. Statt primär das Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu regulieren, geraten die Plattformen selbst stärker in die Pflicht, ihre Angebote sicherer zu gestalten. Vorgaben gegen endloses Scrollen und automatisch abspielende Videos zielen auf zentrale Mechanismen, mit denen Aufmerksamkeit gebunden und Nutzungszeiten verlängert werden. Damit könnte die EU ein neues Level der Plattformverantwortung etablieren, das auch über den Jugendschutz hinaus Wirkung entfaltet.
Praktische Herausforderungen und rechtliche Balance
Gleichzeitig machen die zitierten Expertinnen und Experten deutlich, dass die Umsetzung über den Erfolg des Vorhabens entscheiden dürfte. Alterskontrollen, Missbrauch von Zugängen oder die Umgehung von Beschränkungen sind praktische Probleme, die technisch und organisatorisch gelöst werden müssen. Hinzu kommt die komplexe Abwägung von Grund- und Menschenrechten der Kinder, ihrer Eltern und aller Online-Nutzenden, wenn umfassende Altersprüfungen eingeführt werden. Für neue Plattformanbieter könnten die Anforderungen zudem eine höhere Markteintrittshürde bedeuten, was den Wettbewerb im Social-Media-Markt beeinflusst.
