Soester Horrorhaus: Prozess gegen vier Angeklagte beginnt
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 09:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWSVier Angeklagte vor Gericht
- Der Prozess findet am Landgericht Arnsberg wegen Vorwürfen gegen vier Angeklagte statt.
- Die Angeklagten sollen die Frau 2025 in einem Wohnhaus in Soest misshandelt und vergewaltigt haben.
- Zwei Angeklagte sind 16 und 17 Jahre alt, die beiden anderen Männer 25 und 29 Jahre.
Am Landgericht Arnsberg hat der Strafprozess gegen vier Angeklagte nach dem monatelangen Martyrium einer Frau begonnen.
Schwere Vorwürfe im Verfahren
Den Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie sollen ihr Opfer im Jahr 2025 in einem Wohnhaus in Soest in unterschiedlicher Tatbeteiligung gequält, erniedrigt, misshandelt und vergewaltigt haben.
Der Fall war als «Horrorhaus von Soest» bekanntgeworden und hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Zwei Jugendliche angeklagt
Bei den jüngsten Angeklagten handelt es sich um einen 16- und einen 17-Jährigen. Die beiden weiteren Angeklagten sind 29 und 25 Jahre alt.
Die Verteidiger der beiden Jugendlichen beantragten zu Beginn der Verhandlung, die Öffentlichkeit auszuschließen.
Nachbar alarmierte die Polizei
Die Frau war im vergangenen November befreit worden. Zu diesem Zeitpunkt soll sie nicht mehr bei Bewusstsein gewesen sein und anschließend mehrere Monate im Krankenhaus behandelt worden sein.
Ein Anwohner hatte sie spätabends halb nackt und gefesselt auf der Terrasse des benachbarten Reihenhauses entdeckt und die Polizei alarmiert.
Jugendstrafrecht und Öffentlichkeit
Der Prozess verbindet mehrere schwerwiegende Vorwürfe: gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung. Angeklagt sind neben zwei erwachsenen Männern auch zwei Jugendliche. Für sie gelten im Verfahren besondere Regeln des Jugendstrafrechts.
Der Antrag der Verteidigung auf Ausschluss der Öffentlichkeit verweist auf den Schutz minderjähriger Angeklagter. Gerichte können die Öffentlichkeit insbesondere dann ausschließen, wenn schutzwürdige Interessen Jugendlicher oder andere gewichtige Gründe berührt sind. Ob und in welchem Umfang die Verhandlung öffentlich bleibt, entscheidet das Gericht.
Schutz des Opfers im Mittelpunkt
Auch für die betroffene Frau ist der Umgang mit der Öffentlichkeit von Bedeutung. Aussagen über mutmaßliche sexualisierte Gewalt und monatelange Misshandlungen berühren ihre Persönlichkeitsrechte. Deshalb können Gerichte die Öffentlichkeit für einzelne Teile des Verfahrens ausschließen und die Berichterstattung über identifizierende Details begrenzen.
Der Prozess soll klären, welchen Tatbeitrag die vier Angeklagten jeweils geleistet haben. Bei unterschiedlichen Beteiligungsformen kommt es unter anderem auf konkrete Handlungen, Absprachen und den jeweiligen Kenntnisstand an. Bis zu rechtskräftigen Urteilen gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

