Social-Media-Verbot, Kinder- und Jugendschutz

Social-Media-Verbot: Kabinett beschließt Regeln für unter 13-Jährige

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 11:32 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundeskabinett will Kinder unter 13 Jahren vorerst mit deutschen Vorgaben von sozialen Netzwerken fernhalten. Ein konkreter Starttermin steht noch nicht fest, weil zunächst ein Gesetz ausgearbeitet werden muss.

Die Nutzung von Social-Media-Plattformen soll für Kinder verboten und für Jugendliche eingeschränkt werden. (Symbolbild) - Bild: Jan Woitas/dpa
Die Nutzung von Social-Media-Plattformen soll für Kinder verboten und für Jugendliche eingeschränkt werden. (Symbolbild) - Bild: Jan Woitas/dpa

Prien legt Altersgrenzen für Netzwerke vor

  • Das Bundeskabinett beschloss in Berlin Eckpunkte aus dem Haus von Familienministerin Karin Prien.
  • Für unter 13-Jährige sollen TikTok, Snapchat und Instagram grundsätzlich tabu sein.
  • Für 13- bis 18-Jährige sind abgestufte Beschränkungen mit begrenzten Funktionen vorgesehen.

Das Bundeskabinett hat in Berlin Eckpunkte für deutsche Übergangsregeln zur Nutzung sozialer Netzwerke durch Kinder und Jugendliche beschlossen.

Beschränkungen sollen zunächst national gelten

Die geplante Regelung soll die Zeit überbrücken, bis sich die EU auf einheitliche Vorgaben verständigt und ein Mindestalter tatsächlich einführt. Die EU-Kommission hatte im September mit dem «EU Kids Act» bereits entsprechende Pläne vorgestellt.

Nach den Eckpunkten soll Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Ausnahmen sind für nachweislich kindgerechte Angebote vorgesehen.

Jugendliche erhalten abgestufte Vorgaben

Für 13- bis 18-Jährige sind weniger weitgehende Einschränkungen geplant. Die Eckpunkte nennen abgestufte Beschränkungen, die sich an den europäischen Überlegungen orientieren.

Die EU-Pläne sehen für Jugendliche ab 13 Jahren sogenannte Mini-Konten vor. Diese sollen von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, nur begrenzte Funktionen bieten und auf eine Stunde Nutzung pro Tag beschränkt sein.

Starttermin bleibt zunächst offen

Die beschlossenen Eckpunkte sind noch kein konkretes Gesetzesvorhaben, sondern zunächst eine politische Absichtserklärung. Wann die deutschen Beschränkungen in Kraft treten, blieb daher offen.

Für die Umsetzung müssen nun konkrete gesetzliche Regelungen ausgearbeitet werden. Zugleich laufen auf EU-Ebene die Beratungen zwischen Europäischem Parlament und den Mitgliedstaaten über ein gemeinsames Mindestalter und die weiteren Vorgaben.

Übergangsregelung zwischen Berlin und Brüssel

Der Kabinettsbeschluss markiert zunächst einen politischen Rahmen, aber noch keinen unmittelbar geltenden Eingriff. Für Familien, Schulen und Plattformen bleibt deshalb entscheidend, wann ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt wird und welche Kontrollmechanismen vorgesehen sind.

Die geplante Altersgrenze würde die Verantwortung stärker auf Anbieter und Eltern verteilen. Eine wirksame Umsetzung setzt ein Verfahren zur Altersprüfung voraus, das Minderjährige schützt, ohne unnötig weitreichende persönliche Daten zu erfassen. Zugleich müssten kindgerechte Angebote klar definiert und von allgemeinen sozialen Netzwerken abgegrenzt werden.

EU-Regelung könnte nationale Lösung ablösen

Politisch steht die deutsche Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem EU-Verfahren zum «EU Kids Act». Einheitliche Vorgaben könnten verhindern, dass Plattformen in einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichen Anforderungen unterliegen. Bis zu einer europäischen Einigung bleibt jedoch offen, ob nationale Regeln früher greifen und wie lange sie gelten.

Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren deutet sich ein abgestuftes Modell an. Begrenzte Funktionen, elterliche Begleitung und zeitliche Vorgaben würden die Nutzung nicht vollständig untersagen, aber stärker kontrollieren. Die konkrete Ausgestaltung entscheidet darüber, ob der Schutz im Alltag praktikabel bleibt.

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