Social-Media-Challenges: Länder fordern neuen Straftatbestand zum Schutz Jugendlicher
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 13:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Länder wollen Kinder und Jugendliche mit einem neuen Straftatbestand besser vor gefährlichen Social-Media-Challenges schützen.
Forderung nach neuem Straftatbestand
In einer Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, ein eng gefasstes Verbot des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung auf den Weg zu bringen. Gemeint sind Mutproben, bei denen Kinder und Jugendliche ungewöhnliche oder gefährliche Aufgaben absolvieren.
Solche Aufforderungen verbreiten sich unter anderem auf TikTok und Instagram. Zu den genannten Beispielen gehören das Essen scharfer Gegenstände oder das Klettern an gefährlichen Orten.
Warnung vor schweren Folgen
Besonders deutlich zeigten sich die Gefahren bei der sogenannten Blackout-Challenge, heißt es in dem Beschluss. Dabei würgen sich Beteiligte vor laufender Kamera, bis ihnen schwarz vor Augen wird.
Die Folgen können schwere Verletzungen, bleibende Hirnschäden und tödliche Verläufe sein. Nach Darstellung der Länder stoße das geltende Strafrecht insbesondere bei Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und einer schrittweisen Verschiebung von Grenzen an seine Möglichkeiten.
Fall aus Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) berichtete von einem Jungen, der in ihrem Bundesland ins Krankenhaus gekommen sei, nachdem ihn ein Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe.
Die Initiative für den Antrag ging von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern aus. Die Länder verbinden ihre Forderung mit der Sorge, dass digitale Einwirkungen Minderjährige zu selbsttötenden oder erheblich selbstverletzenden Handlungen bewegen könnten.
Schutzlücke zwischen Plattformen und Strafrecht
Die Länderinitiative setzt an einem Bereich an, in dem bestehende Regeln nach ihrer Einschätzung nicht ausreichen: Nicht nur der konkrete gefährliche Aufruf, sondern auch der schrittweise Aufbau von Vertrauen und die Gewöhnung an riskantes Verhalten sollen rechtlich stärker berücksichtigt werden. Damit würde der Fokus teilweise von der einzelnen Veröffentlichung auf die digitale Dynamik gelenkt, durch die Minderjährige zu Handlungen bewegt werden können.
Die Forderung steht zugleich in einem größeren europäischen Trend. Die EU arbeitet an einheitlichen Vorgaben für den Schutz Minderjähriger im Netz. Vorgesehen sind unter anderem strengere Altersgrenzen, sicherere Voreinstellungen und Einschränkungen von Funktionen, die eine besonders intensive Nutzung fördern. Der EU-Ansatz zielt damit stärker auf die Gestaltung der Dienste und die Verantwortung der Anbieter.
Was sich für Familien und Schulen ändern könnte
Ein neuer Straftatbestand würde zunächst eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers und eine präzise Abgrenzung erfordern. Er müsste zwischen strafbarem Verleiten, zulässiger Kommunikation und bloßem Teilen von Inhalten unterscheiden. Für Ermittlungen wären zudem Fragen der Urheberschaft, der Reichweite und des Alters der angesprochenen Personen zentral.
Für Eltern, Schulen und Jugendliche bleibt unabhängig davon die schnelle Reaktion wichtig: Gefährliche Inhalte sollten nicht weiterverbreitet, sondern gemeldet und gesichert werden. Bei akuter Gefahr müssen Erwachsene, Rettungsdienste oder die Polizei eingeschaltet werden. Die Debatte über das Strafrecht ergänzt damit Prävention, Medienbildung und technische Schutzmechanismen, ersetzt sie aber nicht.
