Landgericht Aschaffenburg, Sexualstraftäter

Sexualstraftäter erhält in Aschaffenburg elf Jahre Haft

Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 16:29 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Landgericht Aschaffenburg verhängt elf Jahre Haft gegen einen 23-Jährigen, der im Hafturlaub zwei Jungen missbraucht haben soll. Über eine spätere Sicherungsverwahrung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Hafturlaub und frühere Verurteilung

  • Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den 23-Jährigen zu elf Jahren Haft.
  • Die Kammer behielt sich eine spätere Sicherungsverwahrung vor.
  • Der Mann war bereits 2021 vom Landgericht Hannover zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
  • Der Angeklagte hat die Taten gestanden. (Archivbild) - Bild: Daniel Löb/dpa
  • Der Mann soll die Taten in seinem Hafturlaub begangen haben. (Archivbild) - Bild: Daniel Löb/dpa
Der Angeklagte hat die Taten gestanden. (Archivbild) - Bild: Daniel Löb/dpa Der Mann soll die Taten in seinem Hafturlaub begangen haben. (Archivbild) - Bild: Daniel Löb/dpa

Aschaffenburger Gericht verhängt elf Jahre Haft

Das Landgericht Aschaffenburg hat einen 23-jährigen Sexualstraftäter zu elf Jahren Haft verurteilt und sich eine spätere Sicherungsverwahrung vorbehalten. Der Mann hatte gestanden, im vergangenen Jahr einen Zwölfjährigen im Raum Aschaffenburg und einen Elfjährigen in Staßfurt sexuell missbraucht zu haben.

Taten während der Entlassungsvorbereitung

Das Gericht wertete die Übergriffe als mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch. Außerdem verurteilte es den Deutschen wegen Besitzes und Herstellens von Missbrauchsdarstellungen.

Die Taten soll der Mann während eines Hafturlaubs begangen haben, den ihm die Jugendanstalt im niedersächsischen Hameln zur Vorbereitung auf seine Entlassung gewährt hatte. Nach den Erkenntnissen der Ermittler suchte er über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien.

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Staatsanwaltschaft forderte fast zwölf Jahre

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre und neun Monate Haft gefordert, unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs in sieben Fällen. Die Verteidigung stellte die Strafhöhe in das Ermessen der Kammer.

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte bei den Opfern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gutachter sieht hohes Rückfallrisiko

Der psychiatrische Sachverständige Hans-Peter Volz schätzte das Rückfallrisiko als sehr hoch ein. Er beschrieb den Angeklagten als gewieft und zielgerichtet und sagte, dessen sexuelle Neigungen würden voraussichtlich nicht verschwinden.

Der 23-Jährige war bereits 2021 vom Landgericht Hannover wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Angaben dieses Gerichts beging er seine ersten nachweisbaren Übergriffe im Alter von 17 Jahren an vier Jungen zwischen zehn und zwölf Jahren.

Justizministerium sprach von Prognoseirrtum

Nach Bekanntwerden der neuen Vorwürfe sprach Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann von einem Versäumnis, weil vor dem Hafturlaub keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden sei. Das zuständige Ministerium bezeichnete die Einschätzung in der Jugendanstalt Hameln als Prognoseirrtum.

Der Fall verbindet zwei Ebenen: das Urteil gegen einen 23-Jährigen und die politische Aufarbeitung eines Hafturlaubs, in dem die neuen Taten begangen worden sein sollen. Nach der dpa-Meldung war der Mann zuvor wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden und befand sich zur Vorbereitung auf seine Entlassung in Franken.

Eine besondere Bedeutung hat der Vorwurf eines Prognoseirrtums in der Jugendanstalt Hameln. Bei Entscheidungen über Lockerungen und Hafturlaube müssen Justizbehörden das Verhalten eines Gefangenen, therapeutische Einschätzungen und das Rückfallrisiko bewerten. Im konkreten Fall war nach Angaben der dpa vor dem Urlaub keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden. Die damalige niedersächsische Justizministerin hatte dies als Versäumnis bezeichnet.

Sicherungsverwahrung bleibt offen

Das Gericht verhängte elf Jahre Haft und behielt sich eine spätere Sicherungsverwahrung vor. Damit ist die Frage des Schutzes der Allgemeinheit nach der Haft nicht abschließend entschieden. Maßgeblich wird sein, wie sich die Gefährlichkeitsprognose bis zum Ende der Strafzeit entwickelt.

Für Betroffene und Angehörige zeigt der Fall zudem, welche Bedeutung Kontaktanbahnungen über soziale Medien bei Sexualstraftaten gegen Kinder haben können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt der weitere Rechtsweg offen.

Bayerischer Rundfunk: „Urteil im Prozess gegen Sexualstraftäter erwartet“ (21.10.2026)

Der Beitrag habe vor dem Urteil über den Prozess gegen den 23-Jährigen berichtet und dabei dessen Geständnis zum sexuellen Missbrauch zweier Jungen im Hafturlaub aufgegriffen. Damit bestätige er den zentralen Tatvorwurf; die dpa-Meldung ergänze nun das ergangene Strafmaß und den Vorbehalt möglicher Sicherungsverwahrung.

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