Schwimmen lernen: Bund fördert Kinder mit 20 Millionen Euro
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 13:53 Uhr | dpa, AD HOC NEWSFörderantrag bis Januar 2027
- Bundeskanzleramt, DSV und DLRG stellten das Programm in Berlin vor.
- Die Förderung umfasst vier Jahre und insgesamt 20 Millionen Euro.
- Anträge nicht-öffentlicher Einrichtungen sind bis zum 31. Januar 2027 möglich.
Bund startet Programm für mehr Schwimmkurse
Bundeskanzleramt, Deutscher Schwimm-Verband und Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft wollen mehr Kindern in Deutschland den Zugang zu Schwimmangeboten ermöglichen. Dafür stehen jährlich fünf Millionen Euro bereit, insgesamt ist das Programm „Deutschland lernt Schwimmen“ mit 20 Millionen Euro über vier Jahre ausgestattet.
Anträge bis Ende Januar 2027 möglich
Nicht-öffentliche Einrichtungen wie Vereine, Kitas oder Schwimmschulen können ab sofort Förderanträge stellen. Die Frist endet am 31. Januar 2027.
Vertreter der Bundesregierung, des DSV und der DLRG stellten das Programm in Berlin vor. Es konzentriert sich nicht auf den Bau neuer Schwimmbäder, sondern auf bessere Vernetzung und Koordination vor Ort.
60 Prozent schwimmen nicht sicher
Nach Schätzungen können rund 40 Prozent der Grundschulkinder am Ende ihrer Grundschulzeit nicht sicher schwimmen. Weitere 20 Prozent können gar nicht schwimmen.
Als sicheres Schwimmen gilt nach der Definition der DLRG, 15 Minuten eigenständig über tiefem Wasser schwimmen zu können. Staatsminister für Sport und Ehrenamt Ronald Rauhe verwies auf die Bedeutung für Sicherheit, Selbstvertrauen, Teilhabe und Bewegung.
Förderung soll Wege und Kurse erleichtern
In einer ersten Säule kann beispielsweise ein Bus finanziert werden, der Kinder zur nächsten Schwimmhalle bringt. Das soll besonders in ländlichen Regionen helfen, in denen lange Wege die Teilnahme erschweren.
Eine zweite Säule ermöglicht unter anderem hauptamtliche Schwimmlotsen. Sie sollen Schulen und Vereine zusammenbringen, freie Kapazitäten ermitteln und Ehrenamtliche entlasten.
Ausbildung bildet dritte Programmsäule
Das Modellvorhaben sieht außerdem eine dritte Säule zur Ausbildung qualifizierter Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer vor. Der aktuelle Förderaufruf bezieht sich jedoch nicht auf diesen Bereich.
Schwimmfähigkeit gilt im Grundschulalter nicht nur als sportliche Fertigkeit, sondern vor allem als Bestandteil der Sicherheit im Alltag. Das geplante Programm setzt deshalb bei den Zugangsbedingungen an: Wenn Kinder wegen langer Wege, fehlender Kursplätze oder mangelnder Abstimmung zwischen Schulen und Vereinen nicht teilnehmen können, sollen lokale Netzwerke diese Hürden verringern.
Die Förderung folgt einem Ansatz, der vorhandene Infrastruktur besser nutzen will, statt kurzfristig neue Bäder zu bauen. Fahrdienste können Entfernungen im ländlichen Raum überbrücken, zusätzliche Kurse freie Kapazitäten schaffen. Schwimmlotsen sollen dabei koordinieren, welche Schulen, Vereine und Schwimmschulen zusammenarbeiten können.
Schwimmen als Bildungs- und Sicherheitsfrage
Für Familien bedeutet das Programm vor allem dann einen praktischen Nutzen, wenn vor Ort tatsächlich Kurse entstehen und dauerhaft qualifiziertes Personal verfügbar ist. Die dritte Säule zur Ausbildung weiterer Schwimmlehrkräfte ist daher für die langfristige Wirkung zentral, auch wenn sie nicht Teil des aktuellen Förderaufrufs ist.
Über die unmittelbare Unfallprävention hinaus kann regelmäßige Bewegung im Wasser motorische Entwicklung, Selbstvertrauen und Teilhabe an Klassenfahrten oder Ferienangeboten unterstützen. Ein aktueller Medienbeitrag hebt zudem mögliche Zusammenhänge zwischen frühem Schwimmen, Bewegungserfahrungen und kognitiver Entwicklung hervor. Entscheidend bleibt, dass das Angebot Kinder erreicht, die bisher keinen verlässlichen Zugang zu Schwimmunterricht haben.
