Reifenplatzer auf der Autobahn: Sekunden entscheiden über Sicherheit
25.02.2026 - 10:15:14 | presseportal.deEin lauter Knall, das Fahrzeug zieht plötzlich zur Seite und wird schwer kontrollierbar. Ein Reifenplatzer gehört zu den Situationen, die man als Autofahrer nicht erleben möchte. In einem solchen Moment entscheiden oft Sekunden über die Sicherheit aller Insassen. Der ACV Automobil-Club Verkehr erläutert, welche Schritte im Ernstfall entscheidend sind, welche Maßnahmen anschließend wichtig sind und wie sich durch gezielte Prävention das Risiko reduzieren lässt.
Richtig reagieren im Ernstfall
Platzt ein Reifen bei hoher Geschwindigkeit, wird das Fahrzeug instabil und zieht zur Seite. Jetzt ist vor allem eines entscheidend: Beim Vorfall selbst ruhig bleiben und kontrolliert handeln.
Pannenstelle absichern
Sobald das Fahrzeug auf dem Standstreifen oder in einer Notbucht zum Stillstand gekommen ist, sollte die Pannenstelle abgesichert werden.
Wer informiert werden muss
Polizei
Eine generelle Pflicht zur Verständigung besteht bei einem reinen Reifenschaden nicht. Die Polizei sollte jedoch informiert werden, wenn durch den Reifenplatzer ein Unfall oder eine Gefährdung entstanden ist, etwa durch Trümmerteile auf der Fahrbahn, blockierte Spuren oder beschädigte Fahrzeuge. Bei Verletzten ist der Notruf 112 zu wählen.
Pannenhilfe
Ein Reifenwechsel am Fahrbahnrand ist grundsätzlich erlaubt, jedoch mit erheblichen Risiken verbunden, besonders auf Schnellstraßen oder Autobahnen. Sicherer ist es, den Pannendienst zu verständigen, vor allem wenn das Fahrzeug nicht mehr sicher fahrbereit ist oder Zweifel an möglichen Folgeschäden bestehen.
Versicherung: Wer die Kosten übernimmt
Ob die Kfz-Versicherung zahlt, hängt vor allem davon ab, warum der Reifen geplatzt ist. Wurde beispielsweise ein größerer Fremdkörper überfahren, kann je nach Vertrag die Vollkaskoversicherung Folgeschäden am Fahrzeug übernehmen.
Wird ein Reifen mutwillig beschädigt, etwa durch Vandalismus, greift je nach Vertrag die Teilkasko. War ein anderer Verkehrsteilnehmer verantwortlich, etwa durch verlorene Ladung auf der Fahrbahn, übernimmt in der Regel dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden.
Platzt der Reifen dagegen ohne äußere Einwirkung, etwa durch Verschleiß, Materialermüdung oder Überhitzung, gilt das meist als Betriebsschaden. In solchen Fällen bleiben die Kosten in der Regel beim Fahrzeughalter. Entscheidend ist die konkrete Schadensursache und die Ausgestaltung des jeweiligen Vertrags.
Typische Auslöser für Reifenplatzer
- Falscher Reifendruck
Ein zu niedriger Luftdruck ist eine häufige Ursache. Die Reifenflanken werden dadurch übermäßig stark gewalkt, was zu einer erheblichen Hitzeentwicklung führt. Diese Hitze kann den Reifen von innen beschädigen.
- Überladung
Jedes Fahrzeug und jeder Reifen hat eine definierte Traglast. Wird diese dauerhaft überschritten, ermüdet das Material vorzeitig und kann schlagartig reißen.
- Vorschäden durch Hindernisse
Das harte Überfahren von Bordsteinkanten oder Schlaglöchern kann das innere Karkassengewebe verletzen. Solche Schäden bleiben oft über Wochen unsichtbar, bis der Reifen unter hoher thermischer Belastung nachgibt.
- Materialalterung
Mit den Jahren verliert das Gummi seine Weichmacher und wird spröde. Der ACV empfiehlt, Reifen ab einem Alter von sechs bis acht Jahren besonders kritisch zu prüfen und gegebenenfalls ersetzen zu lassen, unabhängig von der vorhandenen Profiltiefe.
ACV Checkliste: Reifenplatzer vorbeugen
Vorsorge ist der beste Schutz vor Unfällen. Regelmäßige Prüfung reduziert das Risiko deutlich:
- Reifendruck-Kontrollsysteme
Moderne Fahrzeuge sind mit Sensoren ausgestattet, die Druckverluste frühzeitig melden. Warnmeldungen nicht ignorieren und den Druck zeitnah prüfen.
- Sichtprüfung
Reifen regelmäßig auf eingefahrene Fremdkörper oder Risse in der Seitenwand kontrollieren.
- Profiltiefe beachten
Der ACV empfiehlt für Sommerreifen mindestens drei Millimeter und für Winterreifen vier Millimeter Profiltiefe.
- Lagerung
Reifen kühl, trocken und dunkel lagern, um den Alterungsprozess zu verlangsamen.
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
An der Wachsfabrik 5
50996 Köln
Telefon: +49 2236 94 98 104
E-Mail: mathey@acv.de
www.acv.de
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